Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 06.03.2007

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 1510/04 Kg   

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https://dejure.org/2007,14241
FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 1510/04 Kg (https://dejure.org/2007,14241)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2007 - 10 K 1510/04 Kg (https://dejure.org/2007,14241)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2007 - 10 K 1510/04 Kg (https://dejure.org/2007,14241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Humanitäre Gründe; Erwerbstätigkeit; Vertrauensschutz; Gesetzesneufassung; Verfassungsrechtliche Bedenken - Kindergeldanspruch sog. geduldeter Ausländer setzt Erwerbstätigkeit voraus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch sog. geduldeter Ausländer setzt Erwerbstätigkeit voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1530
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 1510/04
    Ein solcher Anspruch stehe nämlich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Juli 2004 ( 1 BvL 4/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 162) auch Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu.

    a) Das gilt auch unter Berücksichtigung der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des BVerfG vom 6. Juli 2004 ( 1 BvL 4/97, a.a.O.).

    Das BVerfG hat in der Entscheidung vom 6. Juli 2004 ( 1 BvL 4/97, a.a.O.) das mit.

    Soweit die Klägerin demgegenüber meint, dass die Vorgaben des BVerfG in der Entscheidung vom 6. Juli 2004 ( 1 BvL 4/97, a.a.O.) nur bei einer stärkeren Betonung der zeitlichen Komponente zutreffend umzusetzen seien, schließt sich das Gericht dieser Rechtsauffassung nicht an.

  • BFH, 27.04.1998 - VII B 296/97

    Rückforderung vom Abtretungsempfänger

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 1510/04
    ist nämlich im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungs- bzw. Rückforderungsanspruchs nicht anwendbar (vergl. dazu die Entscheidungen des BFH vom 27. April 1998 - VII B 296/97, BStBl II 1998, 499 und vom 3. April 2002 - VIII B 186/01, BFH/NV 2002, 1150 ).
  • BFH, 03.04.2002 - VIII B 186/01

    Rückforderungsanspruch auf Kindergeld

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 1510/04
    ist nämlich im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungs- bzw. Rückforderungsanspruchs nicht anwendbar (vergl. dazu die Entscheidungen des BFH vom 27. April 1998 - VII B 296/97, BStBl II 1998, 499 und vom 3. April 2002 - VIII B 186/01, BFH/NV 2002, 1150 ).
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 163/00

    Änderung einer Kindergeldfestsetzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 1510/04
    das Urteil des BFH vom 26. Juli 2001 - VI R 163/00, Bundessteuerblatt >BStBl< II 2002, 174), das Gericht kann aber nicht feststellen, dass die Voraussetzungen dafür im Streitfall vorliegen.
  • BFH, 28.06.2004 - VIII B 93/04

    Kindergeld: Sozial-Abkommen mit Jugoslawien

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 1510/04
    oder Lohnersatzleistungen in Form von Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld erhalten (vergl. dazu die Beschlüsse des BFH vom 9. Juli 2003 - VIII B 98/03, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH >BFH/NV< 2003, 1423 und vom 28. Juni 2004 - VIII B 93/04, BFH/NV 2004, 1638 ).
  • FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 3095/06

    Kindergeld; Duldung; Aussetzung der Abschiebung; Asylbewerber; Erwerbstätige

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 1510/04
    3 oder 4 AuslG zurückgeht, kann sie allenfalls als Aufenthaltstitel angesehen werden, der einen Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG begründet (vergl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 23. Januar 2007 - 10 K 3095/06 Kg, abrufbar unter www.justiz.nrw.de).
  • BFH, 09.07.2003 - VIII B 98/03

    Kindergeld - Abkommen zwischen Bundesrepublik Deutschland und Jugoslawien

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 1510/04
    oder Lohnersatzleistungen in Form von Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld erhalten (vergl. dazu die Beschlüsse des BFH vom 9. Juli 2003 - VIII B 98/03, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH >BFH/NV< 2003, 1423 und vom 28. Juni 2004 - VIII B 93/04, BFH/NV 2004, 1638 ).
  • FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 2661/04

    Kindergeld; Aufenthaltsbefugnis; Rückwirkung; Verfassungskonforme Auslegung;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 1510/04
    den Senats vom 23. Januar 2007 - 10 K 2661/04 Kg, abrufbar unter www.justiz.nrw.de).
  • BFH, 30.07.2009 - III R 22/07

    Kindergeldberechtigung von Ausländern - Umqualifizierung einer

    Das Finanzgericht wies die Klage durch Urteil vom 20. März 2007 10 K 1510/04 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1530) ab.
  • FG Köln, 20.12.2007 - 14 K 2820/03

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld an eine somalische

    Das Arbeitslosengeld I ist die (vorübergehende) Folge einer nichtselbstständigen Tätigkeit und in den Genuss von Elternzeit kommen nur Personen, die zu Lasten einer Erwerbstätigkeit ihr Kind selbst betreuen und erziehen (vgl. FG Düsseldorf Urteil vom 20.03.2007, 10 K 1510/04 Kg, EfG 2007, 1530).

    Anders als der 10. Senat des FG Köln meint, bedurfte es keiner - mit einer klaren und knappen Gesetzesfassung angesichts der Vielzahl denkbarer Fallgestaltungen kaum zu erreichenden - näheren Beschreibung der Erwerbstätigkeit wie etwa von Art und Umfang (vgl. dazu FG Düsseldorf Urteil vom 29.05.2007, 10 K 174/06 Kg, EFG 2007, 1453) oder der Höhe der erzielten Einkünfte (vgl. dazu Hessisches FG Urteil vom 12.07.2007 2 K 66/07, [...]; FG Düsseldorf Urteil vom 20.03.2007, 10 K 1510/04 Kg, EfG 2007, 1530).

  • FG München, 05.12.2007 - 9 K 3691/07

    Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf Kindergeld;

    Die Erwägung des Gesetzgebers, das Kindergeld nur Ausländern zu gewähren, die aufgrund eines Aufenthaltstitels einen rechtmäßigen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik begründet haben und bei denen im Unterschied zu lediglich geduldeten Ausländern auch eine langfristige Integration ihrer Familien in der Bundesrepublik beabsichtigt ist, ist vor diesem Hintergrund hinreichend sachlich gerechtfertigt (vgl. auch BFH in BFH/NV 2007, 1234; so auch Urteil des FG Düsseldorf vom 20. März 2007 10 K 1510/04 Kg, EFG 2007, 1530 und Urteil des FG Münster vom 24. April 2007 15 K 3830/04 Kg, EFG 2007, 1700).
  • FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 2915/05

    Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld aus Aufenthaltstitel; Zulässigkeit der

    Durch die Neuregelung wird das genannte Ziel nach Auffassung des Gerichts in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise umgesetzt (vergl. dazu das Urteil des Gerichts vom 20. März 2007 - 10 K 1510/04 Kg, EFG 2007, 1530; Revision eingelegt, Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof: III R 22/07).
  • FG Düsseldorf, 29.05.2007 - 10 K 372/06

    Rechtsstreit über die Gewährung von Kindergeld an eine Ausländerin; Gewährung von

    Der Senat ordnet daher in ständiger Rechtsprechung die Aufenthaltsbefugnisse den in § 62 Abs. 2 EStG erwähnten Erlaubnissen zu, zumal sich auch nur so verfassungskonforme Ergebnissen erzielen lassen (Urteile vom 23. Januar 2007 - 10 K 2661/04 Kg, 10 K 5107/05 Kg -, Urteile vom 20. März 2007 - 10 K 805/05 Kg, 10 K 1510/04 Kg -).
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 06.03.2007 - 10 K 1510/04 Kg   

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https://dejure.org/2007,17923
FG Düsseldorf, 06.03.2007 - 10 K 1510/04 Kg (https://dejure.org/2007,17923)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2007 - 10 K 1510/04 Kg (https://dejure.org/2007,17923)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2007 - 10 K 1510/04 Kg (https://dejure.org/2007,17923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer jugoslawischen Staatsbürgerin auf Kindergeld nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG); Anspruch auf Kindergeld bei Fehlen einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung eines Ausländers; Fehlende Erwerbstätigkeit in den maßgeblichen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EStG § 62 Abs. 2; AuslG § 30 Abs. 3; AuslG § 30 Abs. 4
    D (A), Kindergeld, Altfälle, Rückwirkung, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Vertrauensschutz

  • Judicialis

    EStG § 62

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2007 - 10 K 1510/04
    Ein solcher Anspruch stehe nämlich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Juli 2004 (1 BvL 4/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 162) auch Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu.

    a) Das gilt auch unter Berücksichtigung der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des BVerfG vom 6. Juli 2004 (1 BvL 4/97, a.a.O.).

    Das BVerfG hat in der Entscheidung vom 6. Juli 2004 (1 BvL 4/97, a.a.O.) das mit der gesetzlichen Neufassung des § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 verfolgte Ziel, Kindergeld nur noch solchen Ausländern zu gewähren, von denen zu erwarten sei, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben (BT-Drucks. 12/5502, S. 44), als solches nicht beanstandet, sondern nur die dafür gewählte Form.

    Soweit die Klägerin demgegenüber meint, dass die Vorgaben des BVerfG in der Entscheidung vom 6. Juli 2004 (1 BvL 4/97, a.a.O.) nur bei einer stärkeren Betonung der zeitlichen Komponente zutreffend umzusetzen seien, schließt sich das Gericht dieser Rechtsauffassung nicht an.

  • BFH, 27.04.1998 - VII B 296/97

    Rückforderung vom Abtretungsempfänger

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2007 - 10 K 1510/04
    Diese Vorschrift ist nämlich im Rahmen des öffentlichrechtlichen Erstattungs bzw. Rückforderungsanspruchs nicht anwendbar (vergl. dazu die Entscheidungen des BFH vom 27. April 1998 VII B 296/97, BStBl II 1998, 499 und vom 3. April 2002 VIII B 186/01, BFH/NV 2002, 1150).
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 163/00

    Änderung einer Kindergeldfestsetzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2007 - 10 K 1510/04
    Zwar kann einem Rückforderungsanspruch im Einzelfall auch der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen stehen (vergl. dazu das Urteil des BFH vom 26. Juli 2001 - VI R 163/00, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2002, 174), das Gericht kann aber nicht feststellen, dass die Voraussetzungen dafür im Streitfall vorliegen.
  • BFH, 03.04.2002 - VIII B 186/01

    Rückforderungsanspruch auf Kindergeld

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2007 - 10 K 1510/04
    Diese Vorschrift ist nämlich im Rahmen des öffentlichrechtlichen Erstattungs bzw. Rückforderungsanspruchs nicht anwendbar (vergl. dazu die Entscheidungen des BFH vom 27. April 1998 VII B 296/97, BStBl II 1998, 499 und vom 3. April 2002 VIII B 186/01, BFH/NV 2002, 1150).
  • FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 2661/04

    Kindergeld; Aufenthaltsbefugnis; Rückwirkung; Verfassungskonforme Auslegung;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2007 - 10 K 1510/04
    Dabei geht das Gericht zugunsten der Klägerin davon aus, dass sich der Anspruch auf die Bewilligung von Kindergeld auch aus Aufenthaltstiteln ergeben kann, die auf die Regelungen des AuslG zurückgehen (vergl. dazu schon das Urteil des erkennenden Senats vom 23. Januar 2007 - 10 K 2661/04 Kg, abrufbar unter www.justiz.nrw.de).
  • BFH, 09.07.2003 - VIII B 98/03

    Kindergeld - Abkommen zwischen Bundesrepublik Deutschland und Jugoslawien

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2007 - 10 K 1510/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH unterfallen diesem Abkommen nämlich nur diejenigen Personen, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind oder Lohnersatzleistungen in Form von Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld erhalten (vergl. dazu die Beschlüsse des BFH vom 9. Juli 2003 - VIII B 98/03, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2003, 1423 und vom 28. Juni 2004 - VIII B 93/04, BFH/NV 2004, 1638).
  • FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 3095/06

    Kindergeld; Duldung; Aussetzung der Abschiebung; Asylbewerber; Erwerbstätige

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2007 - 10 K 1510/04
    Geht man nun davon aus, dass die Aufenthaltsbefugnis der Klägerin auf die Regelungen des § 30 Abs. 3 oder 4 AuslG zurückgeht, kann sie allenfalls als Aufenthaltstitel angesehen werden, der einen Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG begründet (vergl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 23. Januar 2007 - 10 K 3095/06 Kg, abrufbar unter www.justiz.nrw.de).
  • BFH, 28.06.2004 - VIII B 93/04

    Kindergeld: Sozial-Abkommen mit Jugoslawien

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2007 - 10 K 1510/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH unterfallen diesem Abkommen nämlich nur diejenigen Personen, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind oder Lohnersatzleistungen in Form von Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld erhalten (vergl. dazu die Beschlüsse des BFH vom 9. Juli 2003 - VIII B 98/03, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2003, 1423 und vom 28. Juni 2004 - VIII B 93/04, BFH/NV 2004, 1638).
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