Rechtsprechung
FG Köln, 15.11.2012 - 10 K 1692/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Betriebsveräußerung - schädliche Betriebsfortführung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderungsrecht bzgl. eines Einkommensteuerbescheides aufgrund einer neuen Tatsache i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; Einordnung einer Betriebsveräußerung als eine steuerlich begünstigte Veräußerung i.S.d. § 16 Abs. 1 und Abs. 4 EStG
- Betriebs-Berater
Betriebsveräußerung - schädliche Betriebsfortführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 16 Abs. 4; EStG § 34; EStG § 16 Abs. 1
Tarifbegünstigte Betriebsveräußerung eines Maler- und Lackierbetriebs trotz Neuannahme eines Restaurationsauftrags - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Betriebsveräußerung - Tarifbegünstigte Betriebsveräußerung eines Maler- und Lackierbetriebs trotz Neuannahme eines Restaurationsauftrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Betriebsveräußerung - schädliche Betriebsfortführung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Betriebsveräußerung - schädliche Betriebsfortführung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsveräußerung
- Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Beendigung der bisherigen Tätigkeit
Papierfundstellen
- BB 2013, 85
- EFG 2013, 682
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95
Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden …
Auszug aus FG Köln, 15.11.2012 - 10 K 1692/10
Zudem muss gleichzeitig die bisher in diesem Betrieb entfaltete gewerbliche Tätigkeit enden (BFH, Urteil vom 12.06.1996, XI R 56, 57/95, BStBl II 1996, 527, m.w.N.).Da der Begriff "Gewerbebetrieb" eine tätigkeitsbezogene Komponente aufweist, ist Voraussetzung einer Betriebsveräußerung, dass der Gewerbetreibende nicht nur die Betriebsmittel überträgt, sondern auch seine durch den betrieblichen Organismus bestimmte gewerbliche Tätigkeit aufgibt (BFH, Urteil vom 17.07.2008, X R 40/07, BStBl II 2009, 43; BFH, Urteil vom 12.06.1996, XI R 56, 57/95, BStBl II 1996, 527, m.w.N.).
Wie bei der Betriebsaufgabe muss auch bei der Betriebsveräußerung das veräußerte Betriebsvermögen vom Zeitpunkt der Veräußerung an aufhören, der gewerblichen Tätigkeit des Veräußerers zu dienen (BFH, Urteil vom 12.06.1996, XI R 56, 57/95, BStBl II 1996, 527).
- BFH, 17.07.2008 - X R 40/07
Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der Veräußerer als Berater des …
Auszug aus FG Köln, 15.11.2012 - 10 K 1692/10
Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs im Ganzen setzt voraus, dass das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber übertragen wird (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 17.07.2008, X R 40/07, BStBl II 2009, 43 m.w.N.).Da der Begriff "Gewerbebetrieb" eine tätigkeitsbezogene Komponente aufweist, ist Voraussetzung einer Betriebsveräußerung, dass der Gewerbetreibende nicht nur die Betriebsmittel überträgt, sondern auch seine durch den betrieblichen Organismus bestimmte gewerbliche Tätigkeit aufgibt (BFH, Urteil vom 17.07.2008, X R 40/07, BStBl II 2009, 43; BFH, Urteil vom 12.06.1996, XI R 56, 57/95, BStBl II 1996, 527, m.w.N.).
- BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72
Zur Frage der tarifbegünstigten Betriebsaufgabe bei Schiffahrtsunternehmen
Auszug aus FG Köln, 15.11.2012 - 10 K 1692/10
Der bisherige Betrieb wird fortgeführt, wenn sich der alte und der neue Betrieb unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als wirtschaftlich identisch darstellen (BFH, Urteil vom 24.06.1976, IV R 199/72, BStBl. II 1972, 670).Zu berücksichtigen sind insoweit die Verwendung der Betriebsmittel, das Wirkungsfeld und die Kundschaft (BFH, Urteil vom 24.06.1976, IV R 199/72, BStBl. II 1972, 670).
- BFH, 25.04.1972 - VIII R 59/69
Eigentümer eines Ferienhauses - Ausgewiesenes Wochenendhausgebiet - Wohnraum - …
Auszug aus FG Köln, 15.11.2012 - 10 K 1692/10
Der bisherige Betrieb wird fortgeführt, wenn sich der alte und der neue Betrieb unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als wirtschaftlich identisch darstellen (BFH, Urteil vom 24.06.1976, IV R 199/72, BStBl. II 1972, 670).Zu berücksichtigen sind insoweit die Verwendung der Betriebsmittel, das Wirkungsfeld und die Kundschaft (BFH, Urteil vom 24.06.1976, IV R 199/72, BStBl. II 1972, 670).
- BFH, 18.05.1994 - I R 109/93
Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer …
Auszug aus FG Köln, 15.11.2012 - 10 K 1692/10
Unschädlich ist auch die weitere Tätigkeit im Auftrag des Erwerbers, solange keine neuen Aufträge im bisherigen Aufgabenbereich gewonnen werden (BFH vom 1. August 2007 XI R 47/06, BFHE 218, 509, BStBl II 2008, 106; vom 18. Mai 1994 I R 109/93, BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925; FG Baden-Württemberg vom 5. November 2002, 1 K 235/01, juris;… Wacker in Schmidt, EStG, § 16, Rz. 97f.). - BFH, 01.08.2007 - XI R 47/06
Ansparabschreibung für "Restbetrieb" möglich
Auszug aus FG Köln, 15.11.2012 - 10 K 1692/10
Unschädlich ist auch die weitere Tätigkeit im Auftrag des Erwerbers, solange keine neuen Aufträge im bisherigen Aufgabenbereich gewonnen werden (BFH vom 1. August 2007 XI R 47/06, BFHE 218, 509, BStBl II 2008, 106; vom 18. Mai 1994 I R 109/93, BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925; FG Baden-Württemberg vom 5. November 2002, 1 K 235/01, juris;… Wacker in Schmidt, EStG, § 16, Rz. 97f.). - FG Baden-Württemberg, 05.11.2002 - 1 K 235/01
Steuerbegünstigung des Gewinns aus einer Praxisveräußerung bei Fortführung der …
Auszug aus FG Köln, 15.11.2012 - 10 K 1692/10
Unschädlich ist auch die weitere Tätigkeit im Auftrag des Erwerbers, solange keine neuen Aufträge im bisherigen Aufgabenbereich gewonnen werden (BFH vom 1. August 2007 XI R 47/06, BFHE 218, 509, BStBl II 2008, 106; vom 18. Mai 1994 I R 109/93, BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925; FG Baden-Württemberg vom 5. November 2002, 1 K 235/01, juris;… Wacker in Schmidt, EStG, § 16, Rz. 97f.).
Rechtsprechung
VG Hamburg, 01.02.2011 - 10 K 1692/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rundfunkgebühren und Händlerprivileg
- Justiz Hamburg
Rundfunkgebühren und Händlerprivileg
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Hamburg, 14.04.2004 - 4 Bf 286/99
Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Vorführwagen
Auszug aus VG Hamburg, 01.02.2011 - 10 K 1692/10
Allerdings ist in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit gewerblichen Autohändlern, in deren Vorführfahrzeugen Radios eingebaut sind, umstritten, ob § 5 Abs. 4 Satz 1 RGebStV so auszulegen ist, dass dieser lediglich auf typische Rundfunkhändler Anwendung findet (für eine restriktive Auslegung: OVG Hamburg, Beschluss vom 14.4.2004, 4 Bf 286/99, Rn. 31 ff., juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.5.2004, 12 B 10630/04, juris; gegen eine restriktive Auslegung: VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 30.10.2008, 2 S 984/08, Rn. 29, juris). - VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08
Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen
Auszug aus VG Hamburg, 01.02.2011 - 10 K 1692/10
Allerdings ist in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit gewerblichen Autohändlern, in deren Vorführfahrzeugen Radios eingebaut sind, umstritten, ob § 5 Abs. 4 Satz 1 RGebStV so auszulegen ist, dass dieser lediglich auf typische Rundfunkhändler Anwendung findet (für eine restriktive Auslegung: OVG Hamburg…, Beschluss vom 14.4.2004, 4 Bf 286/99, Rn. 31 ff., juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.5.2004, 12 B 10630/04, juris; gegen eine restriktive Auslegung: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.2008, 2 S 984/08, Rn. 29, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - 12 B 10630/04
Autohändler müssen für Autoradios in Vorführwagen Rundfunkgebühren zahlen
Auszug aus VG Hamburg, 01.02.2011 - 10 K 1692/10
Allerdings ist in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit gewerblichen Autohändlern, in deren Vorführfahrzeugen Radios eingebaut sind, umstritten, ob § 5 Abs. 4 Satz 1 RGebStV so auszulegen ist, dass dieser lediglich auf typische Rundfunkhändler Anwendung findet (für eine restriktive Auslegung: OVG Hamburg…, Beschluss vom 14.4.2004, 4 Bf 286/99, Rn. 31 ff., juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.5.2004, 12 B 10630/04, juris; gegen eine restriktive Auslegung: VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 30.10.2008, 2 S 984/08, Rn. 29, juris).