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   FG Düsseldorf, 22.12.2008 - 10 K 30/08 Kg   

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https://dejure.org/2008,18529
FG Düsseldorf, 22.12.2008 - 10 K 30/08 Kg (https://dejure.org/2008,18529)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2008 - 10 K 30/08 Kg (https://dejure.org/2008,18529)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - 10 K 30/08 Kg (https://dejure.org/2008,18529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldberechtigung für ausländische Mitbürger

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch von Ausländer aus Drittstaaten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.12.2008 - 10 K 30/08
    Das BVerfG hat im Beschluss in BVerfGE 111, 160 das Ziel der gesetzlichen Neufassung des § 1 Abs. 3 BKGG durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993, Kindergeld nur noch solchen Ausländern zu gewähren, von denen zu erwarten sei, dass sie auf Dauer in Deutschland bleiben (BT-Drucks. 12/5502, S. 44), als solches nicht beanstandet, sondern nur die dafür gewählte Regelung.
  • FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 5107/05

    Verfassungsmäßigkeit; Kindergeld; Aufenthaltsgestattung; Duldung; Abgelehnter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.12.2008 - 10 K 30/08
    Das Finanzgericht Düsseldorf hat hierzu in seinem Urteil vom 23.1.2007 - 10 K 5107/05 Kg -, EFG 2007, 600, Folgendes ausgeführt:.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung hinsichtlich der Anspruchsberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer durch (noch) hinreichend sachliche Gründe gerechtfertigt ist und somit nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (ebenso im Ergebnis zur inhaltlich gleich lautenden Regelung des § 62 Abs. 2 EStG BFH, Urteil vom 22.11.2007 - III R 60/99; FG Münster, Urteil vom 13.8.2008 - 7 K 2922/06 Kg; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.2.2008 - 10 K 30/08 Kg; a.A.: FG Köln, Beschluss vom 9.5.2007 - 10 K 1690/07, dass allerdings auf die faktische Aufenthaltsdauer und nicht den rechtlich gefestigten Aufenthaltsstatus abstellt; Bedenken auch bei Werner, InfAuslR 2007, 112, 113 ohne nähere Ausführungen; Gutmann, InfAuslR 2007, 309).
  • FG Köln, 26.05.2009 - 8 K 3439/06

    Voraussetzungen für einen Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld nach § 62 Abs.

    Deswegen findet die Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG in § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c EStG auch keine Erwähnung (ebenso Finanzgericht Düsseldorf , Urteile vom 23. Januar 2007 10 K 5107/05 Kg, EFG 2007, 600 - Revision hierzu beim BFH anhängig unter Az.: III R 13/07 - ; vom 22. Dezember 2008 10 K 30/08 Kg, [...]).

    Zudem konnte der Gesetzgeber bei den danach nicht kindergeldberechtigten Asylbewerbern davon ausgehen, dass das Existenzminimum ihrer Kinder durch Sozialhilfeleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im ausreichendem Maße gewährleistet ist (vergl. zu den beiden letztgenannten Gesichtpunkten ebenso: FG Düsseldorf, Urteil vom 22. Dezember 2008 10 K 30/08 Kg, [...]).

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