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   FG Köln, 26.09.2013 - 10 K 3432/12   

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https://dejure.org/2013,33805
FG Köln, 26.09.2013 - 10 K 3432/12 (https://dejure.org/2013,33805)
FG Köln, Entscheidung vom 26.09.2013 - 10 K 3432/12 (https://dejure.org/2013,33805)
FG Köln, Entscheidung vom 26. September 2013 - 10 K 3432/12 (https://dejure.org/2013,33805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften: Zurechnung von Verlusten beim Nießbrauchsbesteller oder Nießbraucher eines Kommanditanteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordnung eines Wohnhauses zum steuerlichen Betriebsvermögen; Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben für den Erwerb und den Bau auf einem Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15
    Zurechnung von Verlusten aus Kommanditanteil zum Nießbraucher?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nießbrauch - Zurechnung von Verlusten aus Kommanditanteil zum Nießbraucher?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 179
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2013 - 10 K 3432/12
    Die Zurechnung der Verluste ausschließlich bei den Nießbrauchern ergibt sich nach Auffassung des Senats daraus, dass Verluste in der Regel ausschließlich dem Nießbraucher zugerechnet werden, und zwar auch ohne vertragliche Regelung (Wacker, a.a.O., § 15 Rz. 311; a.A. BFH, Urteil vom 1.3.1994 VIII R 35/92, BStBl II 1995, 241, 245 unter III.3.c) aa) aaa) letzter Absatz; Bode, a.a.O., § 15 EStG Rz. 368).

    Der Senat lässt die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage zu, wem in Verlustfällen die Verluste zuzurechnen sind, dem Nießbrauchsbesteller oder dem Nießbraucher eines Kommanditanteils, sowie wegen Abweichung von dem BFH-Urteil VIII R 35/92 vom 1.3.1994.

  • BFH, 23.02.2010 - II R 42/08

    Mitunternehmerinitiative bei Übertragung eines Kommanditanteils auf einen anderen

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2013 - 10 K 3432/12
    Der Senat braucht im Streitfall die Frage nicht zu entscheiden (vgl. dazu BFH, Urteil vom 23.2.2010 II R 42/08, BStBl II 2010, 555 m.w.N.): Sind die Nießbrauchsbesteller nicht Mitunternehmer, sind die Verluste per se den Nießbrauchern zuzurechnen.
  • BFH, 25.11.2004 - IV R 7/03

    Darlehen der Besitz-Personengesellschaft an Geschäftspartner der

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2013 - 10 K 3432/12
    Wirtschaftsgüter, die zivilrechtlich und wirtschaftlich zum Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen) einer gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft gehören, sind grundsätzlich notwendiges Betriebsvermögen der KG (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 25.11.2004 IV R 7/03, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2005, 354, 355; Wacker in Schmidt, EStG, 32. Aufl. 2013, § 15 Rz. 481; Bode in Blümich, § 15 EStG, Rz. 454).
  • BFH, 03.12.2015 - IV R 43/13

    Vorbehaltsnießbrauch an einem Kommanditanteil - Einbringung eines durch die

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. September 2013  10 K 3432/12 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 179 veröffentlichten Urteil statt.

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