Rechtsprechung
FG München, 21.11.2007 - 10 K 421/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweislast bei Bestreiten des Zugangs eines durch die Post übermittelten Einkommensteuerbescheides innerhalb des Dreitageszeitraums nach den Vorschriften der Abgabenordnung
- Judicialis
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
Versäumnis der Einspruchsfrist; Zugang eines Einkommensteuerbescheids außerhalb des Dreitageszeitraums - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Versäumnis der Einspruchsfrist - Zugang eines Einkommensteuerbescheids außerhalb des Dreitageszeitraums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 28.03.1985 - IV R 159/82
Neue Tatsachen nach Schätzung; unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang …
Auszug aus FG München, 21.11.2007 - 10 K 421/07
Dies ist als grobes Verschulden im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zu werten (vgl. etwa BFH-Urteil vom 28.03.1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120). - BFH, 03.05.2001 - III R 56/98
Einkommensteuer - Schätzung - Einspruchsfrist - Frist - Versäumnis - Bekanntgabe …
Auszug aus FG München, 21.11.2007 - 10 K 421/07
Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssig oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbringen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 03.05.2001 III R 56/98 BFH/NV 2001, 1356). - BFH, 17.05.2001 - V R 34/99
EuGH -Vorlage zum Factoring
Auszug aus FG München, 21.11.2007 - 10 K 421/07
Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssig oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbringen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 03.05.2001 III R 56/98 BFH/NV 2001, 1356).
- BFH, 27.11.2002 - X R 17/01
Zugang der Einspruchsentscheidung; Richtigkeit des Postaufgabedatums
Auszug aus FG München, 21.11.2007 - 10 K 421/07
Bestreitet der Steuerpflichtige nicht den Zugang des Schriftstücks überhaupt, sondern behauptet er lediglich, es nicht innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, so hat er nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 27.11.2002 X R 17/01, BFH/NV 2003, 586) sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel an der Dreitagesvermutung zu begründen. - BFH, 20.09.1989 - X R 8/86
Keine Verfahrensaussetzung gem. § 74 FGO, wenn Einspruch zu Recht als unzulässig …
Auszug aus FG München, 21.11.2007 - 10 K 421/07
Ist ein Verwaltungsakt bestandskräftig, ist die Klage schon aus diesem Grund ohne weitere Sachprüfung als unbegründet abzuweisen (BFH-Urteil vom 20.09.1989 X R 8/86, BFHE 158, 205, BStBl. II 1990, 177). - BFH, 16.01.2001 - XI B 14/99
Nichtzulassungsbeschwerde - Bedeutung der Rechtssache - Begründungsanforderung - …
Auszug aus FG München, 21.11.2007 - 10 K 421/07
Die Empfangsvollmacht in der ESt-Erklärung 2002 vom 13.05.2002 bezog sich nur auf den ESt-Bescheid 2002 (s. zum Umfang der auf dem Mantelbogen der ESt-Erklärung enthaltenen Empfangsvollmacht BFH-Beschluss vom 16.01.2001 XI B 14/99, BFH/NV 2001, 888).