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   VG Karlsruhe, 20.09.2007 - 10 K 924/07   

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https://dejure.org/2007,14699
VG Karlsruhe, 20.09.2007 - 10 K 924/07 (https://dejure.org/2007,14699)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2007 - 10 K 924/07 (https://dejure.org/2007,14699)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2007 - 10 K 924/07 (https://dejure.org/2007,14699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Baurecht: Rücknahme einer Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen die Raumordnungsplanung; Einzelhandelsgroßprojekt; Sofortvollzug der Rücknahmeentscheidung; Überwiegen des öffentlichen Vollzugsinteresses zur Verhinderung des Eintritts vollendeter Tatsachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme einer auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erteilten Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Neubauten für einen Lebensmittelmarkt mit Backwarenverkauf; Vorhaben i.S.d. § 11 Abs. 3 S. 1 Nr.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2007 - 10 K 924/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 24.11.2005 (- 4 C 10/04 -, NVwZ 2006, 452, - 4 C 8/05 -, Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 319) ausgeführt: "In § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO werden damit die in Kerngebieten und Sondergebieten zulässigen Einzelhandelsbetriebe mit zwei eigenständigen Merkmalen eingegrenzt, nämlich mit dem Merkmal der Großflächigkeit und mit der Bezeichnung bestimmter städtebaulich erheblicher Auswirkungen.

    Deshalb kann der Verweis in den angeführten Begründungen auf § 11 Abs. 3 BauNVO möglicherweise so zu verstehen sein, dass ab einer Verkaufsfläche von 800 m² ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb vorliegt und deshalb eine Einzelfallprüfung hinsichtlich der Regionalbedeutsamkeit vorzunehmen ist, wobei die Vermutungsregel von § 11 Abs. 3 S. 4 BauNVO bei einer Geschossfläche von 1200 m², die bei einer die 900 m² überschreitenden Verkaufsfläche erreicht ist (BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10/04 -, NVwZ 2006, 452-), bei der Beantwortung dieser Frage wohl mit herangezogen werden kann.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 8.05

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2007 - 10 K 924/07
    (BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 8/05.- Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 31).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 24.11.2005 (- 4 C 10/04 -, NVwZ 2006, 452, - 4 C 8/05 -, Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 319) ausgeführt: "In § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO werden damit die in Kerngebieten und Sondergebieten zulässigen Einzelhandelsbetriebe mit zwei eigenständigen Merkmalen eingegrenzt, nämlich mit dem Merkmal der Großflächigkeit und mit der Bezeichnung bestimmter städtebaulich erheblicher Auswirkungen.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 5 S 1825/06

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit einer Rücknahme eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.09.2007 - 10 K 924/07
    Erscheint der Ausgang des Widerspruchsverfahrens bzw. die Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Baugenehmigung aber als offen, besteht grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der Rücknahmeentscheidung, weil nur so die Ausnutzung der Baugenehmigung und damit die Schaffung vollendeter Tatsachen verhindert werden kann (vgl. zur Rücknahme eines Bauvorbescheids VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2006, VBlBW 2007, 188).

    Deshalb besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der Rücknahmeentscheidung, weil nur so die Ausnutzung einer möglicherweise rechtswidrigen Baugenehmigung und die Schaffung vollendeter Tatsachen verhindert werden können (vgl. zur Rücknahme eines Bauvorbescheids VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2006, VBlBW 2007, 188).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 3 S 324/08

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 - zum Begriff des regionalbedeutsamen

    Ob und wann dies der Fall ist, lässt sich nicht abstrakt entscheiden, sondern kann immer nur im Einzelfall nach Maßgabe der regionalen Siedlungs- und Verflechtungsstruktur mit ihrer jeweiligen räumlichen Ausstrahlung beurteilt werden (so im Grundsatz auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2007 - 10 K 924/07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2008 - 3 S 2509/07

    Anforderungen an materielle Planreife

    Die Beschwerden der Antragstellerin und der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 20. September 2007 - 10 K 924/07 - werden zurückgewiesen.
  • VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17

    Dienende Funktion eines Bauvorhabens für ein landwirtschaftliches Unternehmen bei

    Erscheint der Ausgang des Widerspruchsverfahrens bzw. die Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Baugenehmigung aber als offen, besteht grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der Rücknahmeentscheidung, weil nur so die Ausnutzung der Baugenehmigung und damit die Schaffung vollendeter Tatsachen verhindert werden kann (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2007 - 10 K 924/07 -, juris und zur Rücknahme eines Bauvorbescheids VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.11.2006 - 5 S 1825/06 -, juris).
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