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   OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05   

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OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05 (https://dejure.org/2007,12795)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.07.2007 - 10 LA 233/05 (https://dejure.org/2007,12795)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 10 LA 233/05 (https://dejure.org/2007,12795)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 S. 1 MOG; § 11 MOG; Art. 49 Abs. 4 VO 2419/2001/EG ; Art. 14 Abs. 4 VO 3887/92/EWG; § 48 Abs. 4 S. 1 VwVfG
    Anspruch eines Begünstigten gemeinschaftsrechtlicher Agrarförderung auf Einhaltung einer einjährigen Rücknahmefrist; Möglichkeit der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen; Abschließende Regelung der Voraussetzungen zur Geltendmachung eines Vertrauensschutzes durch ...

  • Judicialis

    MOG § 10 Abs. 1 S. 1; ; MOG § 11; ; VO (EG) Nr. 2419/2001 Art. 49 Abs. 4; ; VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 14 Abs. 4; ; VwVfG § 48 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung gemeinschaftsrechtlicher Agrarförderung Agrarförderung; Beweislast; Beweisvereitelung; Rückforderung Agrarförderung; Vertrauensschutz Agrarförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Begünstigten gemeinschaftsrechtlicher Agrarförderung auf Einhaltung einer einjährigen Rücknahmefrist; Möglichkeit der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen; Abschließende Regelung der Voraussetzungen zur Geltendmachung eines Vertrauensschutzes durch ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05
    Auch wenn die Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes nicht in der Weise ausgelegt und angewandt werden dürfen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-) Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert, so unterliegt es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, ein Mindestmaß an Substantiierung zu verlangen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschlüsse vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl. 2000, 407 und vom 7. November 1994 - 2 BvR 2079/93 -, DVBl. 1995, 35).
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05
    Auch wenn die Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes nicht in der Weise ausgelegt und angewandt werden dürfen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-) Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert, so unterliegt es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, ein Mindestmaß an Substantiierung zu verlangen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschlüsse vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl. 2000, 407 und vom 7. November 1994 - 2 BvR 2079/93 -, DVBl. 1995, 35).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164).
  • BVerwG, 29.03.2005 - 3 B 117.04

    Landwirtschaftsrecht; gemeinsame Marktorganisation; Beihilfeantrag Tiere;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. März 2005 - BVerwG 3 B 117.04 -, Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 112) und des erkennenden Senats (Urteile vom 16. März 2005 - 10 LB 17/02 und 10 LC 6/03 - sowie vom 24. November 2004 - 10 LB 9/03 -, V.n.b.) ist die Anwendung des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG in Fällen rechtswidrig gewährter gemeinschaftsrechtlicher Beihilfen ausgeschlossen, weil Art. 14 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 auch mit Blick auf Rücknahmefristen eine den Vertrauensschutz abschließende Regelung trifft; für nationale Bestimmungen ist daneben kein Raum.
  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05
    Aus dem Prinzip der Ergebnisrichtigkeit folgt weiter, dass dann, wenn eine Entscheidung in je selbständig tragender Weise mehrfach begründet ist, im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 -, Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22).
  • BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05
    Bei der Frage, ob die Vierjahresfrist nach § 11 MOG von der zuständigen Behörde gewahrt worden ist, ist nicht auf die Einleitung eines Rückforderungsverfahrens, sondern maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides abzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 7. Mai 2002 - VII R 5/01 -, ZfZ 2002, 349; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 28. April 2004 - IV 162/01 -, juris; Urteil vom 24. März 2004 - IV 160/00 -, juris; Urteil vom 12. April 2002 - IV 246/99 -, ZfZ 2003, 59; Busse, MOG - Kommentar, 2007 -, § 11 Rdnr. 5).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 2 LA 413/03

    Adipositas; Atemschutz; Atemschutztauglichkeit; Ausnahme; Ausnahmefall; Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05
    An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (Nds. OVG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 LA 413/03 -, NdsRpfl 2005, 80).
  • FG Hamburg, 28.04.2004 - IV 162/01

    Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen nach Ablauf von vier Jahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05
    Bei der Frage, ob die Vierjahresfrist nach § 11 MOG von der zuständigen Behörde gewahrt worden ist, ist nicht auf die Einleitung eines Rückforderungsverfahrens, sondern maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides abzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 7. Mai 2002 - VII R 5/01 -, ZfZ 2002, 349; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 28. April 2004 - IV 162/01 -, juris; Urteil vom 24. März 2004 - IV 160/00 -, juris; Urteil vom 12. April 2002 - IV 246/99 -, ZfZ 2003, 59; Busse, MOG - Kommentar, 2007 -, § 11 Rdnr. 5).
  • FG Hamburg, 24.03.2004 - IV 160/00

    Ausfuhrerstattung: Abrücken vom Untersuchungsergebnis der ZPLA durch das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05
    Bei der Frage, ob die Vierjahresfrist nach § 11 MOG von der zuständigen Behörde gewahrt worden ist, ist nicht auf die Einleitung eines Rückforderungsverfahrens, sondern maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides abzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 7. Mai 2002 - VII R 5/01 -, ZfZ 2002, 349; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 28. April 2004 - IV 162/01 -, juris; Urteil vom 24. März 2004 - IV 160/00 -, juris; Urteil vom 12. April 2002 - IV 246/99 -, ZfZ 2003, 59; Busse, MOG - Kommentar, 2007 -, § 11 Rdnr. 5).
  • FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 246/99

    Voraussetzung für die Anwendung des Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05
    Bei der Frage, ob die Vierjahresfrist nach § 11 MOG von der zuständigen Behörde gewahrt worden ist, ist nicht auf die Einleitung eines Rückforderungsverfahrens, sondern maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides abzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 7. Mai 2002 - VII R 5/01 -, ZfZ 2002, 349; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 28. April 2004 - IV 162/01 -, juris; Urteil vom 24. März 2004 - IV 160/00 -, juris; Urteil vom 12. April 2002 - IV 246/99 -, ZfZ 2003, 59; Busse, MOG - Kommentar, 2007 -, § 11 Rdnr. 5).
  • OVG Niedersachsen, 19.11.2013 - 10 LB 57/12

    Rücknahme des Bewilligungsbescheides für eine Betriebsprämie und deren

    Da nach der auf Art. 73 Verordnung (EG) Nr. 796/2004 bezogenen Begründungserwägung Nr. 72 mit dieser Norm "die einheitliche Anwendung des Grundsatzes des guten Glaubens in der gesamten Gemeinschaft" gewährleistet werden soll und zu diesem System des guten Glaubens i. S. d. Gemeinschaftsrecht auch die in Art. 73 Abs. 5 und 6 Verordnung (EG) Nr. 796/2004 bezeichneten Fristen, innerhalb deren eine Rückzahlung möglich ist, gehören, kommt auch ein Rückgriff auf die - kürzere - Jahresfrist in § 48 Abs. 4 VwVfG (i. V. m. § 10 Abs. 1 MOG) nicht in Betracht (vgl. bereits Senatsbeschl. v.18.7.2007 - 10 LA 233/05 -, juris, Rn. 10 = AUR 2007, 375 ff. zu Art. 14 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92; in neueren Senatsentscheidungen zu Art. 73 Verordnung (EG) Nr. 796/2004 teilweise offen gelassen).
  • VG Lüneburg, 19.02.2019 - 8 A 57/19

    Beweislast; Günstigkeitsprinzip; Sanktion; Vertrauensschutz; Verwaltungskosten;

    In Fällen der Bewilligung einer Vergünstigung im Sinne des § 6 MOG - wie hier - trägt gemäß § 11 MOG, soweit europarechtliche Vorgaben nicht etwas anderes vorsehen, der Begünstigte die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung des rechtlich erheblichen Vorteils bis zum Ablauf des vierten Jahres, das dem Kalenderjahr der Gewährung folgt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.7.2007 - 10 LA 233/05 -, juris Rn. 12; VG Lüneburg, Urt. v. 18.1.2018 - 1 A 131/15 -, juris Rn. 33).

    Bei der Frage, ob die Vierjahresfrist nach § 11 MOG von der zuständigen Behörde gewahrt worden ist, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides abzustellen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.7.2007 - 10 LA 233/05 -, juris Rn. 12; VG Lüneburg, Urt. v. 18.1.2018 - 1 A 131/15 -, juris Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 43/08

    Zulässigkeit der Finanzierung der für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln

    Die materielle Beweislast trägt insoweit die Beklagte (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.7.2007 - 10 LA 233/05 -, juris Rn. 12, 14; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 48 Rn. 170 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 20.01.2011 - 2 K 11/10

    Einheitliche Betriebsprämie; Rückforderung; Beihilfefähige Fläche;

    Dem steht die nach § 11 MOG dem Kläger zugewiesene Beweislast für das Vorliegen der Fördervoraussetzungen nicht entgegen (vgl. hierzu OVG Lüneburg, B. v. 18.07.2007 - 10 LA 233/05 - m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08

    Voraussetzungen für die Zurücknahme von Zuwendungen zur Förderung des ländlichen

    Wenn also - wie hier aus den vorgenannten Gründen - die Voraussetzungen für ein aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen am Bestand der ihm gewährten Subvention nicht gegeben sind, so wäre es mit dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts unvereinbar, gleichwohl unter Rückgriff auf nationales Recht einen weitergehenden Vertrauensschutz anzunehmen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2008, a. a. O., und Beschl. v. 18.7.2007 - 10 LA 233/05 -, AUR 2007, 375 ff.; BVerwG, Beschl. v. 5.4.2006 - 3 B 24/06 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 207, und v. 29.3.2005 - 3 B 117/04 -, AUR 2005, 301).
  • VG Lüneburg, 12.05.2020 - 1 B 45/19

    Basisprämie; Basisprämie (Zahlungsansprüche); Betriebsinhaber; Bewirtschaftung;

    Bei der Frage, ob die Vierjahresfrist von der zuständigen Behörde gewahrt worden ist, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungsbescheids - hier vom 9. August 2019 - abzustellen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.7.2007 - 10 LA 233/05 -, juris Rn. 12; VG Lüneburg, Urt. v. 19.2.2019 - 8 A 57/19 -, juris Rn. 28; Kammerurteil vom 18.1.2018 - 1 A 131/15 -, juris Rn. 33).
  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 79/20

    Direktzahlungen; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit;

    Bei der Frage, ob die Vierjahresfrist von der zuständigen Behörde gewahrt worden ist, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungsbescheids - hier vom 9. August 2019 - abzustellen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.7.2007 - 10 LA 233/05 -, juris Rn. 12; VG Lüneburg, Urt. v. 19.2.2019 - 8 A 57/19 -, juris Rn. 28; Urt. d. erk. Kammer v. 18.1.2018 - 1 A 131/15 -, juris Rn. 33).
  • VG Lüneburg, 18.01.2018 - 1 A 131/15

    Betriebsprämie; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; Rücknahme - Beihilfebescheide

    In Fällen der Bewilligung einer Vergünstigung im Sinne des § 6 MOG - wie hier - trägt abweichend von diesem Grundsatz gemäß § 11 MOG, soweit europarechtliche Vorgaben nicht etwas anderes vorsehen, der Begünstigte die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung des rechtlich erheblichen Vorteils bis zum Ablauf des vierten Jahres, das dem Kalenderjahr der Gewährung folgt.Bei der Frage, ob die Vierjahresfrist nach § 11 MOG von der zuständigen Behörde gewahrt worden ist, ist nicht auf die Einleitung eines Rückforderungsverfahrens, sondern maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides abzustellen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.7.2007 - 10 LA 233/05 -, juris Rn. 12).
  • VG Lüneburg, 02.03.2020 - 1 A 151/19

    Betriebsprämie; Ersttäter; Ersttäterprivileg; Fernerkundung; Günstigkeitsprinzip;

    Bei der Frage, ob die Vierjahresfrist von der zuständigen Behörde gewahrt worden ist, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides abzustellen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.7.2007 - 10 LA 233/05 -, juris Rn. 12; VG Lüneburg, Urt. v. 19.2.2019 - 8 A 57/19 -, juris Rn. 28; Kammerurteil vom 18.1.2018 - 1 A 131/15 -, juris Rn. 33).
  • VG Lüneburg, 20.11.2007 - 4 A 91/06

    Altersklasse; Altersnachweis; Bestandsregister; Bestandsverzeichnis; Bewilligung;

    Die Anwendung des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG ist in Fällen rechtswidrig gewährter gemeinschaftsrechtlicher Beihilfen grundsätzlich ausgeschlossen, weil Art. 14 Abs. 4 VO Nr. 3887/92 in der Fassung der VO Nr. 1678/98 auch mit Blick auf Rücknahmefristen eine den Vertrauensschutz abschließende Regelung trifft (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.7.2007 - 10 LA 233/05 - RdL 2007, 275, Urt. v. 16.3.2005 - 10 LB 17/02 -).
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