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   LG Münster, 28.04.2020 - 10 Qs 10/20   

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https://dejure.org/2020,17525
LG Münster, 28.04.2020 - 10 Qs 10/20 (https://dejure.org/2020,17525)
LG Münster, Entscheidung vom 28.04.2020 - 10 Qs 10/20 (https://dejure.org/2020,17525)
LG Münster, Entscheidung vom 28. April 2020 - 10 Qs 10/20 (https://dejure.org/2020,17525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Durchsuchungsbeschluss, was muss man beachten?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Borken, 05.02.2020 - 10 OWi 7/20

    Durchsuchung wegen Verstoß gegen ein Tierhalteverbot

    Auszug aus LG Münster, 28.04.2020 - 10 Qs 10/20
    Auf die Beschwerden der Beschuldigten vom 02.03.2020 (D) bzw. 03.03.2020 (A) wird festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Borken vom 05.02.2020, Az. 10 OWi 7/20, rechtswidrig ist.

    Der Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Borken vom 05.02.2020, Az. 10 OWi 7/20, wird aufgehoben.

    Auch das Aktenzeichen des angefochtenen Beschlusses (10 OWi 7/20) deutet darauf hin, dass die angeordnete Durchsuchung einen repressiven Zweck (Auffinden von Beweismitteln im Ordnungswidrigkeitenverfahren) verfolgte.

  • BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15

    Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss (Verfassungsverstoß bei

    Auszug aus LG Münster, 28.04.2020 - 10 Qs 10/20
    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten ( vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.07.2016, Az. 2 BvR 1710/15 - beck online ).

    Daher können Mängel bei der richterlich zu verantwortenden Umschreibung des Tatvorwurfs und der zu suchenden Beweismittel im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden ( vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.07.2016, Az. 2 BvR 1710/15 - beck online ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Münster, 28.04.2020 - 10 Qs 10/20
    Dies ist vor allem bei tiefgreifenden, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkenden Grundrechtseingriffen wie etwa einer aufgrund richterlicher Anordnung vorgenommenen Durchsuchung - die in das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 13 GG eingreift - regelmäßig der Fall ( vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 30.04.1997, Az. 2 BvR 817/90 - beck online ).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14

    Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus LG Münster, 28.04.2020 - 10 Qs 10/20
    Insbesondere ist bei der Abwägung zwischen den durch eine Ermittlungsmaßnahme beeinträchtigten Grundrechten und dem Verfolgungsinteresse des Staates zu berücksichtigen, dass der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit stets weniger schwer wiegt als der einer Straftat ( vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.2016, Az. 2 BvR 2748/14 - beck online ).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2015 - 3 Wx 254/15
    Auszug aus LG Münster, 28.04.2020 - 10 Qs 10/20
    Dabei ist für die Bestimmung der Rechtsnatur der Maßnahme zum einen das Schwergewicht des behördlichen Handelns und zum anderen der damit verbundene Zweck entscheidend ( vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2015, Az. I-3 Wx 254/15 - beck online ).
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