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   BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81   

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BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81 (https://dejure.org/1981,1163)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1981 - 10 RKg 12/81 (https://dejure.org/1981,1163)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - 10 RKg 12/81 (https://dejure.org/1981,1163)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 49
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81
    Der erkennende Senat hat schon im Urteil vom 22. Januar 1981 (-10/8 b RKg 7/79 -= SozR 5870 § 2 Nr. 21) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 23, 258 ff.) und des Bundessozialgerichts - BSG - (BSGE 25, 295 ff.; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 11) Regelungen des Kindergeldrechts, die auf dem Territorialitätsgrundsatz beruhen, für verfassungsmäßig erachtet.

    Derjenige, der einem Kind im Geltungsbereich des Gesetzes eine Heimstatt bietet und sich um sein persönliches Wohl kümmert, soll für die damit verbundenen persönlichen und finanziellen Opfer einen Ausgleich von der Gesellschaft erhalten (BVerfGE 22, 163, 169, 173; 23, 258, 263, 264; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 11).

    Denn der verfassungsrechtliche Schutzauftrag gebietet dem Staat nicht, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen (BVerfGE 23, 258, 263).

  • BSG, 26.10.1978 - 8 RKg 5/77

    Verfassungsmäßigkeit - Anspruch auf Kindergeld - Berücksichtigung von im Ausland

    Auszug aus BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81
    Der erkennende Senat hat schon im Urteil vom 22. Januar 1981 (-10/8 b RKg 7/79 -= SozR 5870 § 2 Nr. 21) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 23, 258 ff.) und des Bundessozialgerichts - BSG - (BSGE 25, 295 ff.; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 11) Regelungen des Kindergeldrechts, die auf dem Territorialitätsgrundsatz beruhen, für verfassungsmäßig erachtet.

    Derjenige, der einem Kind im Geltungsbereich des Gesetzes eine Heimstatt bietet und sich um sein persönliches Wohl kümmert, soll für die damit verbundenen persönlichen und finanziellen Opfer einen Ausgleich von der Gesellschaft erhalten (BVerfGE 22, 163, 169, 173; 23, 258, 263, 264; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 11).

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

    Auszug aus BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81
    Derjenige, der einem Kind im Geltungsbereich des Gesetzes eine Heimstatt bietet und sich um sein persönliches Wohl kümmert, soll für die damit verbundenen persönlichen und finanziellen Opfer einen Ausgleich von der Gesellschaft erhalten (BVerfGE 22, 163, 169, 173; 23, 258, 263, 264; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 11).
  • BSG, 25.11.1966 - 7 RKg 12/65

    Kindergeldanspruch - Aufenthaltsort des Kindes - Aufenthalt außerhalb des

    Auszug aus BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81
    Der erkennende Senat hat schon im Urteil vom 22. Januar 1981 (-10/8 b RKg 7/79 -= SozR 5870 § 2 Nr. 21) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 23, 258 ff.) und des Bundessozialgerichts - BSG - (BSGE 25, 295 ff.; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 11) Regelungen des Kindergeldrechts, die auf dem Territorialitätsgrundsatz beruhen, für verfassungsmäßig erachtet.
  • BSG, 22.01.1981 - 10/8b RKg 7/79

    Wohnsitz - Aufenthalt im Bundesgebiet - Vertreibungsgebiet - DDR

    Auszug aus BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81
    Der erkennende Senat hat schon im Urteil vom 22. Januar 1981 (-10/8 b RKg 7/79 -= SozR 5870 § 2 Nr. 21) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 23, 258 ff.) und des Bundessozialgerichts - BSG - (BSGE 25, 295 ff.; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 11) Regelungen des Kindergeldrechts, die auf dem Territorialitätsgrundsatz beruhen, für verfassungsmäßig erachtet.
  • Drs-Bund, 14.09.1978 - BT-Drs 8/2102
    Auszug aus BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81
    Darauf weisen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich hin (BT-Drucks. 8/2102, 4/5; BT-Drucks 8/2183, 6/7).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    aa) Das BSG hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 1981 10 RKg 12/81 (SozR 3-5870 § 2 Nr. 25) zum BKGG die Auffassung vertreten, mit dem Schulbesuch in der Heimat würden die natürlichen Bindungen an den heimatlichen Kulturkreis hergestellt, wiederhergestellt oder gefestigt.

    cc) Demgegenüber hat das BSG in seinem Urteil in SozR 3-5870 § 2 Nr. 33, BSGE 79, 147 seine im Urteil in BSGE 53, 49, SozR 5870 § 2 Nr. 25 vertretene Auffassung ausdrücklich aufgegeben.

  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 29/95

    Anspruch auf Kindergeld für Kind von Migranten bei Ausbildung in Internat im

    Auch ein Kind von Migranten, das zum Zweck einer zeitlich begrenzten Ausbildung ein Internat im Heimatland seiner Eltern besucht, hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Deutschland, wenn nicht Umstände erkennen lassen, daß der Aufenthalt im Heimatland nicht nur vorübergehend sein wird (Aufgabe von BSG vom 17.12.1981 - 10 RKg 12/81 = BSGE 53, 49 = SozR 5870 § 2 Nr. 25).

    Es bestünden Bedenken, ob noch von den Grundannahmen im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Dezember 1981 (BSGE 53, 49 = SozR 5870 § 2 Nr. 25) ausgegangen werden könne.

    Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (§ 30 Abs. 3 SGB I, der auch im Kg-Recht Anwendung findet, s BSG vom 17. Dezember 1981, BSGE 53, 49, 52 = SozR 5870 § 2 Nr. 25).

    Da § 30 Abs. 3 SGB I auf die tatsächliche Gestaltung und nicht auf den rechtsgeschäftlichen Willen abstellt (vgl aber §§ 7, 8 BGB), hätte der im Streitzeitraum noch minderjährige K. - abweichend von § 11 BGB - zwar seinen (sozialrechtlichen) Wohnsitz in H. aufgeben und zumindest seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei nehmen können (vgl BSG vom 17. Dezember 1981, BSGE 53, 49, 52 mwN).

    Zwar hält der Senat daran fest, daß die Entscheidungen über Kg-Ansprüche der Natur der Sache nach gegenwartsorientiert und zugleich - durch ihre Dauerwirkung - zukunftsbezogen sind (Urteil vom 17. Dezember 1981, BSGE 53, 49, 52 f = SozR 5870 § 2 Nr. 25).

    Der Senat hat damals folgende Lebenserfahrung festgestellt (BSGE 53, 49, 53): "Mit dem Schulbesuch in der Heimat werden die natürlichen Bindungen in sprachlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht an den heimatlichen Kulturkreis hergestellt oder wiederhergestellt und gefestigt, mit dem von den Eltern angestrebten Ergebnis, daß die Kinder im Heimatland mit der erfolgreichen Schulausbildung eine Grundlage für ihren weiteren Lebensweg haben, sei es für eine weitere Berufsausbildung oder für eine dem Lebensunterhalt dienende Tätigkeit oder Beschäftigung in der Heimat.

    Auch bei den ausländischen Kindern gelten dann die Ungewißheiten über einen möglichen Abbruch oder eine Verlängerung der Ausbildung (vgl BSGE 53, 49, 53 = SozR 5870 § 2 Nr. 25) als unschädlich, sofern denn nur ein absehbarer Rückkehrzeitpunkt bestimmt ist (vgl BSGE 53, 49, 54 = SozR 5870 § 2 Nr. 25).

  • BFH, 22.04.1994 - III R 22/92

    Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind

    Diese Umstände schließen es dann regelmäßig aus, weiterhin vom Innehaben einer Wohnung bei den Eltern im Inland unter Umständen auszugehen, die darauf hinweisen, daß die Wohnung beibehalten und als solche genutzt werden soll und wird (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Februar 1988 IX K 146/87, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1988, 418, Hessisches FG, Urteil vom 26. Mai 1993 12 K 962/92, EFG 1993, 788; vgl. auch Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 17. Dezember 1981 10 RKg 12/81, BSGE 53, 49, und vom 22. Mai 1984 10 RKg 3/83, juris, zu § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 5 des Bundeskindergeldgesetzes - BKGG - Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 13. Aufl., § 1 Anm. 3 e; Tipke/Kruse, a. a. O., § 8 AO 1977 Tz. 4).

    Zum anderen kann die Dauer einer Ausbildung wegen der nicht auszuschließenden Notwendigkeit, einzelne Abschnitte zu wiederholen oder der Ausbildung eine andere Richtung zu geben, kaum hinreichend genau bestimmt werden (Urteil des BSG in BSGE 53, 49).

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