Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 24.04.1998 - 10 Sa 157/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung ; Kündigung kaufmännischer Angestellte nach Maßgabe italienischen Rechts; Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ; Kündigung eines Arbeitnehmers wegen vertragswidrigem Verhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Kündigungsberechtigung - Arbeitsverweigerung - Mithören eines Telefongesprächs
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 1, 2
Mithören der am Telefon abgegebenen Erklärungen des anwesenden Gesprächspartners: Kein Beweisverwertungsverbot im Prozeß - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 18.12.1997 - 2 Ca 2656/97
- LAG Düsseldorf, 24.04.1998 - 10 Sa 157/98
Papierfundstellen
- DB 1998, 1522
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.1998 - 10 Sa 157/98
Zwar entspricht es herrschender Rechtsauffassung (vgl. statt aller BAG Urteil vom 4.6.1997 - 2 AZR 526/96 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 168), dass vor Ausspruch einer Kündigung der Arbeitgeber zunächst vergeblich abgemahnt haben muß, weil er sonst die für die Rechtfertigung der Kündigung notwendige Wiederholungsgefahr (negative Zukunftsprognose) nicht darlegen und nachweisen kann. - BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97
Selbstbeurlaubung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.1998 - 10 Sa 157/98
Dieses entspricht ganz herrschender Rechtsauffassung (vgl. statt aller BAG Beschluß vom 22.1.1998 - 2 ABR 19/97 - n. v. m.w.N.). - BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.1998 - 10 Sa 157/98
(1) Das Arbeitsgericht verweist zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf die Entscheidung des BAG vom 29.10.1997 -5 AZR 508/96 - DB 1998, 371 , wonach das heimliche Mithörenlassen von Telefongesprächen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners verletzt, so dass die auf diese Weise erlangten Beweismittel nicht verwertet werden dürfen.
- BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Abmahnung; Beteiligung des Personalrats
Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.1998 - 10 Sa 157/98
Eine Abmahnung ist aber dann entbehrlich, wenn erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer gar nicht gewillt ist, sich vertragsgerecht zu verhalten (BAG Urteil vom 18.5.1994 - 2 AZR 626/93 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 31). - BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.1998 - 10 Sa 157/98
Die Klägerin mag wegen der nicht erfolgten Zahlung des Weihnachtsgeldes für die Jahres 1994 bis 1996 ein Zurückbehaltungsrecht gehabt haben (vgl. hierzu BAG Urteil vom 9.5.1996 - 2 AZR 387/95 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 161). - BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.04.1998 - 10 Sa 157/98
Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. statt aller BAG Urteil v. 12.7.1995 - 2 AZR 762/94 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 156 m.w.N.) vor Prüfung der Umstände des Einzelfalles und Durchführung der gebotenen Interessenabwägung zunächst festzustellen, ob für die fristlose Kündigung ein Grund vorliegt, der unabhängig von den Umständen des Einzelfalles und der Interessenabwägung an sich für die fristlose Kündigung geeignet ist.
- LAG Hamm, 19.05.2011 - 14 Ta 519/10
Prozesskostenhilfe für Entschädigungsklage wegen Benachteilung eines …
Ob allein mit der Aussage, was ein Zeuge von der in seiner Gegenwart telefonierenden Partei an Erklärungen vernommen und Verhalten beobachtet hat, eine bestimmte Behauptung über den gesamten Gesprächsinhalt, insbesondere über Äußerungen des anderen Gesprächsteilnehmers bewiesen werden kann, ist eine Frage der Beweiswürdigung (vgl. LAG Düsseldorf, 24. April 1998, 10 Sa 157/98, DB 1998, 1552; im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, 23. Dezember 2009, 3 U 126/09, NJW-RR 2010, 992; a. A. OLG Hamburg, 2. Oktober 2003, 6 U 74/03, OLGR Hamburg 2004, 211).