Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 644/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Reduzierung der Arbeitszeit auf Grund einer Anordnung des Arbeitgebers; Recht des Arbeitgebers zur ganzen oder teilweisen Rückgängigmachung einer wirksam angeordneten Arbeitszeitverlängerung; Fixierung des aktuellen Zustandes des Arbeitsverhältnisses durch die Angabe der ...
- Judicialis
TVAL II § 9; ; TVAL II § 9 Ziff. 1; ; TVAL II § 9 Ziff. 2; ; TVAL II § 9 Ziff. 4; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; GewO § 106
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TVAL II § 9 Ziff. 1, 2, 4; GewO § 106
Einseitige Reduzierung der Arbeitszeit bei den US-Streitkräften - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 06.07.2006 - 2 Ca 1973/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 644/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 531/84
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 644/06
Die Bestimmungen in § 9 TVAL II berechtigen den Arbeitgeber, durch einseitige Anordnung die Arbeitszeit zu verlängern und in derselben Weise auch wieder auf die tarifliche Normalarbeitszeit zu verkürzen (BAG v. 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - BAG v. 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 - LAG Rheinland-Pfalz v. 13.08.1985 - 8 Sa 228/85 - LAG Rheinland-Pfalz v. 02.07.1993 - 3 Sa 1074/92 -).Im Übrigen verkennt der Kläger, dass die Angabe der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag im Bereich der US-Streitkräfte regelmäßig lediglich den aktuellen Zustand des Arbeitsverhältnisses fixiert (BAG v. 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 -).
- BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92
Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 644/06
Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, die den Arbeitnehmer zu dem Vertrauen berechtigen, das gerade und nur die bisherige Arbeitszeitdauer auch zukünftig verbindlich sein soll (BAG v. 23.06.1992 - 1 AZR 57/92 -). - BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 644/06
Die Bestimmungen in § 9 TVAL II berechtigen den Arbeitgeber, durch einseitige Anordnung die Arbeitszeit zu verlängern und in derselben Weise auch wieder auf die tarifliche Normalarbeitszeit zu verkürzen (BAG v. 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - BAG v. 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 - LAG Rheinland-Pfalz v. 13.08.1985 - 8 Sa 228/85 - LAG Rheinland-Pfalz v. 02.07.1993 - 3 Sa 1074/92 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 429/06
Reduzierung der Arbeitszeit auf Grund Anordnung des Arbeitgebers
Dieser Rechtsstreit war zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des vorliegenden Verfahrens noch in der Berufungsinstanz (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 10 Sa 644/06) anhängig.Es gehe daher im vorliegenden Verfahren nicht um denselben Streitgegenstand wie in dem nunmehr in zweiter Instanz unter dem Az. 10 Sa 644/06 geführten Rechtsstreit.
Die Klage ist nicht bereits deshalb insgesamt unzulässig, weil der Kläger in dem zwischen den Parteien parallel geführten Rechtsstreit (LAG Rheinland-Pfalz - Az. 10 Sa 644/06 -) mit seinem Berufungsantrag die Feststellung begehrt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihn auch über den 30.06.2005 hinaus mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 43 Stunden sowie mit einer bestimmten Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit zu beschäftigen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 Sa 238/13
Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit - § 9 ALTV II
Die Bestimmungen in § 9 TVAL II bzw. vorliegend in Ziffer 2 des Anhangs F zum TVAL II berechtigen den Arbeitgeber, durch einseitige Anordnung die Arbeitszeit zu verlängern und in derselben Weise wieder bis auf das Maß der tariflichen Normalarbeitszeit zu verkürzen (BAG v. 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - AP Nr. 4 zu § 9 TVAL II; BAG v. 26.11.1986 - 4 AZR 653/85 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.08.1985 - 8 Sa 228/85 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 02.07.1993 - 3 Sa 1074/92 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 06.12.2006 - 10 Sa 644/06 - zitiert nach juris).