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   LAG Köln, 23.03.2012 - 10 Sa 802/11   

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https://dejure.org/2012,9423
LAG Köln, 23.03.2012 - 10 Sa 802/11 (https://dejure.org/2012,9423)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.03.2012 - 10 Sa 802/11 (https://dejure.org/2012,9423)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. März 2012 - 10 Sa 802/11 (https://dejure.org/2012,9423)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Betriebsrentenabrede

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Betriebsrentenabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02

    Übertragung von Teilurlaub

    Auszug aus LAG Köln, 23.03.2012 - 10 Sa 802/11
    Wie in anderen Regelungsbereichen (vgl. zur Anwendbarkeit gesetzlicher Urlaubsregelungen nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz für die Befristung und die Erfüllbarkeit von Urlaubsansprüchen bei fehlender diesbezüglicher vertraglicher Regelung BAG, Urteil vom 29.07.2003 - 9 AZR 270/02 -, zitiert nach Juris; Urteil vom 12.01.1989 - 8 AZR 490/89 -, zitiert nach Juris) gilt auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, dass für den Fall, dass die Parteien keine eigenen vertraglichen Regelungen getroffen haben, die gesetzlichen Regelungen und damit auch die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen (hier § 30 f BetrAVG bzw. § 1 BetrAVG in der 1986 geltenden Fassung) Anwendung finden (vgl. zur Anwendung der ratierlichen Berechnung von Versorgungsanwartschaften nach § 2 BetrAVG LAG Köln, Urteil vom 14.07.2000 - 11 Sa 582/00 -, zitiert nach Juris).
  • BAG, 29.04.2008 - 3 AZR 266/06

    Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente

    Auszug aus LAG Köln, 23.03.2012 - 10 Sa 802/11
    Die Anwendung dieser Bestimmung kommt erst in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt (vgl. BAG, Urteil vom 29.04.2008 - 3 AZR 266/06 -, zitiert nach Juris) Von nicht behebbaren Zweifeln an dem Auslegungsergebnis ist jedoch nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2 Ziffer 1 b der Leistungsordnung vom 06.08.1986 nicht auszugehen.
  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 215/94

    Zeitanteilige Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft

    Auszug aus LAG Köln, 23.03.2012 - 10 Sa 802/11
    Wenn gesetzliche Mindestnormen ausnahmsweise zu Gunsten des Arbeitnehmers verbessert werden sollen, muss dies deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. hinsichtlich § 2 BetrAVG BAG, Urteil vom 04.10.1994 - 3 AZR 215/94, a. a. O.).
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Köln, 23.03.2012 - 10 Sa 802/11
    Wie in anderen Regelungsbereichen (vgl. zur Anwendbarkeit gesetzlicher Urlaubsregelungen nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz für die Befristung und die Erfüllbarkeit von Urlaubsansprüchen bei fehlender diesbezüglicher vertraglicher Regelung BAG, Urteil vom 29.07.2003 - 9 AZR 270/02 -, zitiert nach Juris; Urteil vom 12.01.1989 - 8 AZR 490/89 -, zitiert nach Juris) gilt auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, dass für den Fall, dass die Parteien keine eigenen vertraglichen Regelungen getroffen haben, die gesetzlichen Regelungen und damit auch die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen (hier § 30 f BetrAVG bzw. § 1 BetrAVG in der 1986 geltenden Fassung) Anwendung finden (vgl. zur Anwendung der ratierlichen Berechnung von Versorgungsanwartschaften nach § 2 BetrAVG LAG Köln, Urteil vom 14.07.2000 - 11 Sa 582/00 -, zitiert nach Juris).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

    Auszug aus LAG Köln, 23.03.2012 - 10 Sa 802/11
    Alle außerhalb der Urkunde liegenden Umstände sind jedoch einzubeziehen, wenn es darum geht zu ermitteln, ob im konkreten Einzelfall die Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinn verstanden haben (vgl. BAG, Urteil vom 15.06.2010 - 3 AZR 994/06, zitiert nach Juris).
  • LAG Köln, 14.07.2000 - 11 Sa 582/00
    Auszug aus LAG Köln, 23.03.2012 - 10 Sa 802/11
    Wie in anderen Regelungsbereichen (vgl. zur Anwendbarkeit gesetzlicher Urlaubsregelungen nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz für die Befristung und die Erfüllbarkeit von Urlaubsansprüchen bei fehlender diesbezüglicher vertraglicher Regelung BAG, Urteil vom 29.07.2003 - 9 AZR 270/02 -, zitiert nach Juris; Urteil vom 12.01.1989 - 8 AZR 490/89 -, zitiert nach Juris) gilt auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, dass für den Fall, dass die Parteien keine eigenen vertraglichen Regelungen getroffen haben, die gesetzlichen Regelungen und damit auch die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen (hier § 30 f BetrAVG bzw. § 1 BetrAVG in der 1986 geltenden Fassung) Anwendung finden (vgl. zur Anwendung der ratierlichen Berechnung von Versorgungsanwartschaften nach § 2 BetrAVG LAG Köln, Urteil vom 14.07.2000 - 11 Sa 582/00 -, zitiert nach Juris).
  • LAG Düsseldorf, 11.01.2017 - 12 Sa 768/16

    Betriebsrente; gesetzliche und vertragliche Unverfallbarkeit

    Richtig ist, dass § 3 selbst zunächst keine Verknüpfung zwischen dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und dem Eintritt des Versorgungsfalls herstellt, in dem z.B. formuliert wird, dass der Arbeitnehmer Altersgeld erhält, wenn er nach Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheidet oder sich dies aus der Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Zeitformen ergibt (vgl. insoweit z.B. LAG Köln 23.03.2012 - 10 Sa 802/11, juris Rn. 45).
  • LAG Düsseldorf, 04.05.2022 - 12 Sa 73/22

    Auslegung einer Ausscheidensklausel in Versorgungszusage; Begriff des

    Erforderlich sei, dass beide Voraussetzungen eintreten, nämlich zunächst oder gleichzeitig das Erreichen des 65. Lebensjahres wie das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne der rechtlichen Beendigung bei vorherigem Fortbestand bis zum Versorgungsfall (vgl. LAG Köln 23.03.2012 - 10 Sa 802/11, juris Rn. 45).
  • LAG Düsseldorf, 06.03.2013 - 12 Sa 1897/12

    Unverfallbare Versorgungszusage

    Die Unklarheitenregel findet dabei auch Anwendung, wenn es - wie vorliegend - um die Frage geht, ob eine Versorgung vertraglich unverfallbar zugesagt worden ist (vgl. BAG 11.11.2001 - 3 AZR 334/00, DB 2002, 2335 Rn. 29; BAG 09.12.2008 - 3 AZR 120/07, AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit; LAG Köln 23.03.2012 - 10 Sa 802/11, juris Rn. 46).

    Es wird keine Verknüpfung zwischen dem Ausscheiden und dem Erreichen der Altersgrenze hergestellt, indem z.B. formuliert wird, dass "ein Ruhegeld gewährt wird, wenn der Arbeitnehmer nach Vollendung des 65. Lebensjahres oder Erreichen der Regelaltersgrenze aus der Firma ausscheidet" (vgl. LAG Köln 23.03.2012 a.a.O. Rn. 45; s.a. bereits LAG Baden-Württemberg 05.02.1988 - 8 Sa 81/87, nv S. 13 zum dortigen § 7 der Ruhegeldordnung).

  • LAG Düsseldorf, 11.02.2015 - 12 Sa 1160/14

    Beschränkung der Haftung eines mit einem Treuhandvermögen für die

    Es wird mithin eine Verknüpfung ("sofern") zwischen dem Ausscheiden und dem Erreichen der Altersgrenze hergestellt (vgl. LAG Köln 23.03.2012 - 10 Sa 802/11, juris Rn. 45; s.a. LAG Baden-Württemberg 05.02.1988 - 8 Sa 81/87, n.v. S. 13 zum dortigen § 7 der Ruhegeldordnung).
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