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   LG Göttingen, 20.11.2008 - 10 T 106/08   

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https://dejure.org/2008,14736
LG Göttingen, 20.11.2008 - 10 T 106/08 (https://dejure.org/2008,14736)
LG Göttingen, Entscheidung vom 20.11.2008 - 10 T 106/08 (https://dejure.org/2008,14736)
LG Göttingen, Entscheidung vom 20. November 2008 - 10 T 106/08 (https://dejure.org/2008,14736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 InsO; § 58 Abs. 1 InsO; § 58 Abs. 2 S. 3 InsO
    Anforderungen an die Verletzung der Rechnungslegungspflicht des Sonderinsolvenzverwalters; Anspruch des Gerichts auf Auskünfte oder Berichte über den Sachstand und die Geschäftsführung durch den Insolvenzverwalter; Bestellung des Sonderinsolvenzverwalters durch das ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verletzung der Rechnungslegungspflicht des Sonderinsolvenzverwalters; Anspruch des Gerichts auf Auskünfte oder Berichte über den Sachstand und die Geschäftsführung durch den Insolvenzverwalter; Bestellung des Sonderinsolvenzverwalters durch das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-frankfurt.de PDF (Leitsatz)

    Aufsichtsmaßnahmen des Insolvenzgerichts gegenüber dem Insolvenzverwalter - Androhung eines Zwangsgelds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1021
  • NZI 2009, 61
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.04.2005 - IX ZB 76/04

    Erzwingung der Erstellung einer Teilschlussrechnung des entlassenen

    Auszug aus LG Göttingen, 20.11.2008 - 10 T 106/08
    Die Höhe des Zwangsgeldes muss in einem vernünftigen Verhältnis zur Schwere des Pflichtverstoßes stehen (BGH ZIP 2005, 865 = NZI 2005, 391 [BGH 14.04.2005 - IX ZB 76/04] ), wobei das vorhergehende Verhalten des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 17.12.2009 - IX ZB 2/09

    Beschwerde eines Insolvenzverwalters gegen eine Festsetzung von Zwangsgeld wegen

    Das Landgericht hat der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters mit Beschluss vom 20. November 2008 (veröffentlicht in ZIP 2009, 1021) teilweise stattgegeben und das Zwangsgeld auf einen Betrag in Höhe von 5.000 EUR herabgesetzt.
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