Rechtsprechung
LAG Köln, 18.05.2007 - 10 Ta 105/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Streitwert; Zustimmungsersetzung wegen Versetzung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 33 RVG; §§ 99, 100 BetrVG
Streitwert; Zustimmungsersetzung wegen Versetzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewertung des Streitwertes über die Zustimmungsersetzung wegen einer Versetzung im Regelfall mit 4.000,00 EUR; Verbindung einer zwischen den Betriebsparteien nicht umstrittenen Vergütungsreduzierung beim betroffenen Arbeitnehmer mit der Versetzung ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2; BetrVG § 99, 100
Streitwert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung bei Versetzung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 29.03.2007 - 8 BV 55/06
- LAG Köln, 18.05.2007 - 10 Ta 105/07
Wird zitiert von ... (7)
- LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 748/07
Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahme; Versetzung; …
Denn entgegen der von den Beschwerdeführern wiedergegebenen Rechtsprechung der 10. Kammer des LAG Köln (Beschl. v. 18.05.2007 - 10 Ta 105/07) ist es, worauf bereits die 11. Kammer des LAG Köln in einem Beschluss vom 22.03.1999 (LAGE BRAGO § 8 Nr. 44a) zutreffend hingewiesen hat, nicht gerechtfertigt, die Bemühungen des Arbeitgebers, über die §§ 99 f. BetrVG den Weg zur Durchführung einer personellen Einzelmaßnahme freizumachen, im Rahmen des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG höher zu bewerten als der sich gegebenenfalls anschließende Streit im Urteilsverfahren um den Bestand der Maßnahme. - LAG Hamm, 28.01.2008 - 10 Ta 755/07
Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahmen, Versetzung; …
Denn entgegen der von den Beschwerdeführern wiedergegebenen Rechtsprechung der 10. Kammer des LAG Köln (Beschl. v. 18.05.2007 - 10 Ta 105/07) ist es, worauf bereits die 11. Kammer des LAG Köln in einem Beschluss vom 22.03.1999 (LAGE BRAGO § 8 Nr. 44a) zutreffend hingewiesen hat, nicht gerechtfertigt, die Bemühungen des Arbeitgebers, über die §§ 99 f. BetrVG den Weg zur Durchführung einer personellen Einzelmaßnahme freizumachen, im Rahmen des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG höher zu bewerten als der sich gegebenenfalls anschließende Streit im Urteilsverfahren um den Bestand der Maßnahme. - LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 754/07
Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahmen, Versetzung; …
Denn entgegen der von den Beschwerdeführern wiedergegebenen Rechtsprechung der 10. Kammer des LAG Köln (Beschl. v. 18.05.2007 - 10 Ta 105/07) ist es, worauf bereits die 11. Kammer des LAG Köln in einem Beschluss vom 22.03.1999 (LAGE BRAGO § 8 Nr. 44a) zutreffend hingewiesen hat, nicht gerechtfertigt, die Bemühungen des Arbeitgebers, über die §§ 99 f. BetrVG den Weg zur Durchführung einer personellen Einzelmaßnahme freizumachen, im Rahmen des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG höher zu bewerten als der sich gegebenenfalls anschließende Streit im Urteilsverfahren um den Bestand der Maßnahme.
- LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 750/07
Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahmen, Versetzung; …
Denn entgegen der von den Beschwerdeführern wiedergegebenen Rechtsprechung der 10. Kammer des LAG Köln (Beschl. v. 18.05.2007 - 10 Ta 105/07) ist es, worauf bereits die 11. Kammer des LAG Köln in einem Beschluss vom 22.03.1999 (LAGE BRAGO § 8 Nr. 44a) zutreffend hingewiesen hat, nicht gerechtfertigt, die Bemühungen des Arbeitgebers, über die §§ 99 f. BetrVG den Weg zur Durchführung einer personellen Einzelmaßnahme freizumachen, im Rahmen des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG höher zu bewerten als der sich gegebenenfalls anschließende Streit im Urteilsverfahren um den Bestand der Maßnahme. - LAG Hamm, 18.02.2008 - 10 Ta 749/07
Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahmen, Versetzung; …
Denn entgegen der von den Beschwerdeführern wiedergegebenen Rechtsprechung der 10. Kammer des LAG Köln (Beschl. v. 18.05.2007 - 10 Ta 105/07) ist es, worauf bereits die 11. Kammer des LAG Köln in einem Beschluss vom 22.03.1999 (LAGE BRAGO § 8 Nr. 44a) zutreffend hingewiesen hat, nicht gerechtfertigt, die Bemühungen des Arbeitgebers, über die §§ 99 f. BetrVG den Weg zur Durchführung einer personellen Einzelmaßnahme freizumachen, im Rahmen des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG höher zu bewerten als der sich gegebenenfalls anschließende Streit im Urteilsverfahren um den Bestand der Maßnahme. - LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 1 Ta 202/09
Gegenstandswertfestsetzung im Beschlussverfahren
Es wurde auch nicht auf individualrechtliche Wertungen abgestellt, weshalb hinsichtlich des Antrags zu 2. kein Abschlag wegen der Besonderheiten des Beschlussverfahrens zu machen ist (so auch LAG Köln, Beschl. v. 18.05.2007 - 10 Ta 105/07). - LAG Köln, 06.06.2011 - 2 Ta 173/11
Gegenstandswert, Beschwerde, Zustimmungsersetzung Versetzung
Das Arbeitsgericht ist der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln gefolgt (vgl. LAG Köln vom 18.05.2007 - 10 Ta 105/07 - m. w. N.), an der festgehalten wird.