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   LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15   

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https://dejure.org/2016,7353
LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15 (https://dejure.org/2016,7353)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15 (https://dejure.org/2016,7353)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 10 TaBV 2078/15 (https://dejure.org/2016,7353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung des Betriebsrates; Unbegründeter Antrag der Arbeitgeberin bei unzureichenden Darlegungen andauernder Pflichtverletzungen des gesamten Betriebsrates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 1
    Auflösung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 2 Abs. 2 ; BetrVG § 23 Abs. 1 S. 1
    Auflösung des Betriebsrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15
    Vielmehr billigt das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich derartige Beschlussfassungen (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06).

    Wie das Beschwerdegericht in den Hinweisen vom 7. Dezember 2015 bereits angemerkt hat, können fehlerhafte Beschlüsse im Rahmen des BetrVG in der Regel jedenfalls nicht als Rechtsgrundlage für eine Kostenübernahme durch die Arbeitgeberin wirken (vgl. etwa BAG, Beschlüsse vom 8. März 2000 - 7 ABR 11/98; vom 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06).

  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15
    Zur Begründung hat das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 ausgeführt, dass ein Betriebsrat aufzulösen sei, wenn der Betriebsrat eine objektiv erhebliche und offensichtlich schwerwiegende Pflichtverletzung begangen habe und die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheine.

    Dementsprechend ist ein grober Verstoß des Betriebsrats nur anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92).

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15
    Wie das Beschwerdegericht in den Hinweisen vom 7. Dezember 2015 bereits angemerkt hat, können fehlerhafte Beschlüsse im Rahmen des BetrVG in der Regel jedenfalls nicht als Rechtsgrundlage für eine Kostenübernahme durch die Arbeitgeberin wirken (vgl. etwa BAG, Beschlüsse vom 8. März 2000 - 7 ABR 11/98; vom 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 5 TaBV 876/15

    Auflösung des Betriebsrats - Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15
    Denn es kommt für die Unzumutbarkeit der weiteren Amtsausübung auf eine zukunftsgerichtete Betrachtungsweise an (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 5 TaBV 876/15; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 5 TaBV 16/09).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2013 - 1 TaBV 11/13

    Betriebsrat, Auflösung, Betriebsratsvorsitzende, Ausschluss, Pflichtverletzung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15
    Maßgeblich für die entsprechende Beurteilung ist der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung und nicht der der Verfahrenseinleitung (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 TaBV 11/13 bei Juris fälschlich als 11/33 bezeichnet).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 5 TaBV 16/09

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - ehrverletzende

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15
    Denn es kommt für die Unzumutbarkeit der weiteren Amtsausübung auf eine zukunftsgerichtete Betrachtungsweise an (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 5 TaBV 876/15; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 5 TaBV 16/09).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Denn es kommt für die Unzumutbarkeit der weiteren Amtsausübung auf eine zukunftsgerichtete Betrachtungsweise an (LAG Berlin-Brandenburg vom 01.10.2015 - 5 TaBV 876/15, juris, Rn. 63; LAG Rheinland: Pfalz vom 17.12.2009 - 5 TaBV 16/09, juris, Rn. 34; LAG Berlin-Brandenburg vom 04.01.2016 - 10 TaBV 2078/15 -, juris, Rn. 109).
  • ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19

    BetrVG; KSchG; DSGVO; BDSG

    Nach der Rechtsprechung kann nämlich eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats als Organ auch gegeben sein, wenn der Betriebsrat gesetzwidriges Verhalten einzelner Mitglieder oder seiner Ausschüsse billigt oder unterstützt (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Februar 2016 - 10 TaBV 2078/15).
  • ArbG Hamm, 14.01.2020 - 2 BV 5/19

    Grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats, Auflösung des Betriebsrats,

    Nach der Rechtsprechung kann nämlich eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats als Organ auch gegeben sein, wenn der Betriebsrat gesetzwidriges Verhalten einzelner Mitglieder oder seiner Ausschüsse billigt oder unterstützt (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Februar 2016 - 10 TaBV 2078/15).
  • LAG Hessen, 23.08.2021 - 16 TaBV 3/21

    Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung

    Denn es kommt für die Unzumutbarkeit der weiteren Amtsausübung auf eine zukunftsgerichtete Betrachtungsweise an (LAG Berlin-Brandenburg vom 01.10.2015 - 5 TaBV 876/15, juris, Rn. 63; LAG Rheinland- Pfalz vom 17.12.2009 - 5 TaBV 16/09, juris, Rn. 34; LAG Berlin-Brandenburg vom 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15 -, juris, Rn. 109).
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