Betriebsverfassungsgesetz
| Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 6) |
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.
(2) Zur Wahrnehmung der in diesem Gesetz genannten Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist deren Beauftragten nach Unterrichtung des Arbeitgebers oder seines Vertreters Zugang zum Betrieb zu gewähren, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufs, zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen.
(3) Die Aufgaben der Gewerkschaften und der Vereinigungen der Arbeitgeber, insbesondere die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Rechtsprechung zu § 2 BetrVG
500 Entscheidungen zu § 2 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BAG, 20.08.1991 - 1 ABR 85/90
Abschluß tarifwidriger Betriebsvereinbarungen
- ArbG Marburg, 07.08.1996 - 1 BV 10/96
Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich
- LAG Nürnberg, 29.11.2006 - 7 TaBV 30/05
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Arbeitszeitregelung
Zum selben Verfahren:
- LAG Nürnberg, 28.11.2006 - 7 TaBV 30/05
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Arbeitszeitregelung
- LAG Nürnberg, 28.11.2006 - 7 TaBV 30/05
- LAG Hamburg, 16.06.1992 - 2 TaBV 10/91
Betriebsratswahl: Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers
- LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2004 - 3 Sa 269/04
Wahlvorstand, Entgeltfortzahlung, Erforderlichkeit, Tätigkeitsumfang, ...
- LAG Nürnberg, 06.12.2006 - 7 Ta 142/05
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Arbeitszeitregelung
- LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06
Anspruch der Gewerkschaft auf Erstattung von Anwaltskosten zur Durchsetzung des ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 59/06
Kostenerstattung im Beschlussverfahren
- BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 59/06
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
Krankheitsbedingte ordentliche Kündigung
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
PerConex Personaldienstleistungen GmbH
27.05.2012
Röhrborn Biester Juli Arbeitsrecht
27.05.2012
Allen & Overy
27.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen