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   LAG Köln, 18.03.2004 - 10 Ta BV 74/03   

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LAG Köln, 18.03.2004 - 10 Ta BV 74/03 (https://dejure.org/2004,4024)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.03.2004 - 10 Ta BV 74/03 (https://dejure.org/2004,4024)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. März 2004 - 10 Ta BV 74/03 (https://dejure.org/2004,4024)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters und Auszubildendenvertreters nach Abschluss der Berufsausbildung wegen des Fehlens eines freien Arbeitplatzes; Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Beschränkung der Beschäftigungspflicht auf den ...

  • Judicialis

    BetrVG § 78 a IV 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 78a Abs. 4 S. 1
    Prüfung unzumutbarerer Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters nach Maßgabe der Beschäftigungsmöglichkeiten im Ausbildungsbetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Ausbildungsvertretung: Betriebsbezogene Zumutbarkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 1374
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 ABR 57/98

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Köln, 18.03.2004 - 10 TaBV 74/03
    Die Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber grundsätzlich dann unzumutbar, wenn im Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses im Ausbildungsbetrieb kein freier Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der Auszubildende mit seiner durch die Ausbildung erworbenen Qualifikation beschäftigt werden kann (BAG, Beschluss vom 28.06.2000 - 7 ABR 57/98 - nicht amtlich veröffentlicht; BAG, Beschluss vom 12.11.1997 - 7 ABR 73/96 - AP Nr. 31 zu § 78 a BetrVG 1972).

    Von hier nicht vorgetragenen Missbrauchsfällen abgesehen, ist die Arbeitgeberin grundsätzlich auch nicht gehindert, durch eine Veränderung der Arbeitsorganisation Arbeitsplätze wegfallen zu lassen (BAG, Beschluss vom 28.06.2000 a.a.O.).

  • BAG, 16.01.1979 - 6 AZR 153/77

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Begründung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Köln, 18.03.2004 - 10 TaBV 74/03
    Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis geht es dagegen um die Wiederbesetzung freier oder um die Besetzung neuer Arbeitsplätze (BAG, Urteil vom 16.01.1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 73/96

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus LAG Köln, 18.03.2004 - 10 TaBV 74/03
    Die Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber grundsätzlich dann unzumutbar, wenn im Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses im Ausbildungsbetrieb kein freier Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der Auszubildende mit seiner durch die Ausbildung erworbenen Qualifikation beschäftigt werden kann (BAG, Beschluss vom 28.06.2000 - 7 ABR 57/98 - nicht amtlich veröffentlicht; BAG, Beschluss vom 12.11.1997 - 7 ABR 73/96 - AP Nr. 31 zu § 78 a BetrVG 1972).
  • BAG, 06.11.1996 - 7 ABR 54/95

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus LAG Köln, 18.03.2004 - 10 TaBV 74/03
    Vielmehr hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 06.11.1996 - 7 ABR 54/95 - AP Nr. 26 zu § 78 a BetrVG 1972 für den Fall, dass der Auszubildende wie vorliegend sein Einverständnis mit einer Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen erklärt hat, offengelassen hat, ob für die Beurteilung der Unzumutbarkeit nach § 78 a Abs. 4 BetrVG auch die Möglichkeit einer Beschäftigung in anderen Betrieben als dem Ausbildungsbetrieb in Betracht zu ziehen ist.
  • LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung

    In Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) sind die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern für einen Antrag des Betriebsrats, ihm ein abschließbares Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, von einem 1, 5-fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ausgegangen (LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2005 - 13 TaBV 99/05 - LAG Hamm, Beschluss vom 13.06.2006 - 13 Ta 279/06 -).
  • LAG Brandenburg, 24.11.2005 - 9 TaBV 7/05
    In der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum ist die Frage der betriebsbezogenen oder unternehmensbezogenen Betrachtungsweise umstritten (eine betriebsbezogene Prüfung nehmen z.B. an: LAG Köln 18. März 2004 - 10 TaBV 74/03 , juris-Recherche, LAG Baden-Württemberg 16. Juli 1996 - 8 TaBV 2/96 , juris-Recherche, Oetker: GK-BetrVG, 8. Aufl., § 78a Rn. 93 f.; eine unternehmensbezogene Prüfung favorisieren: LAG Niedersachsen 10. April 1997 - 14 TaBV 89/96 , LAGE § 78a BetrVG 1972 Nr. 15; LAG München 17. September 1996 - 1 TaBV 19/96 , juris-Recherche, LAG Rheinland-Pfalz 5. Juli 1996 - 3 TaBV 6/96 , juris-Recherche; differenzierend: LAG Schleswig-Holstein 10. Mai 1996 - 6 TaBV 16/95 , juris-Recherche, Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 22. Aufl., § 78a Rn. 54).

    In den Fällen der §§ 1, 15 KSchG geht es um den Schutz vorhandener Rechtspositionen auf der Grundlage eines übereinstimmend begründeten Arbeitsverhältnisses; bei § 78a BetrVG wird ein Arbeitsverhältnis erst begründet ( LAG Köln 18. März 2004 - 10 TaBV 74/03 , juris-Recherche).

  • LAG Hamm, 04.09.2007 - 10 Ta 355/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung

    In Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) sind die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern für einen Antrag des Betriebsrats, ihm ein abschließbares Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, von einem 1, 5-fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ausgegangen (LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2005 - 13 TaBV 99/05 - LAG Hamm, Beschluss vom 13.06.2006 - 13 Ta 279/06 -).
  • LAG Hamm, 13.06.2006 - 13 Ta 279/06

    Gegenstandswert; Betriebsratsbüro; Ausstattung; Büro; Betriebsrat

    Unter Anwendung dieser Grundsätze hält es die Beschwerdekammer (siehe Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04) in Übereinstimmung mit der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03) und dem Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) für falladäquat, den Antrag des Betriebsrats, ihm ein Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, mit dem 1, 5fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 S. 2 2. Hs. RVG zu bewerten, insoweit also einen Betrag in Höhe von 6.000,00 EUR in Ansatz zu bringen.
  • LAG Hamm, 06.09.2007 - 13 Ta 354/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung

    In Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) sind die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern für einen Antrag des Betriebsrats, ihm ein abschließbares Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, von einem 1, 5-fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ausgegangen (LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2005 - 13 TaBV 99/05 - LAG Hamm, Beschluss vom 13.06.2006 - 13 Ta 279/06 -).
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