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   OLG Düsseldorf, 18.05.1989 - 10 U 27/89   

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https://dejure.org/1989,2959
OLG Düsseldorf, 18.05.1989 - 10 U 27/89 (https://dejure.org/1989,2959)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.1989 - 10 U 27/89 (https://dejure.org/1989,2959)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 1989 - 10 U 27/89 (https://dejure.org/1989,2959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Geltung der Verjährungsfrist des § 558 BGB bei vertraglich vereinbarter Geldleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558
    Schönheitsreparaturen - Verjährung des Vermieteranspruchs - Vergleich über Kostenersatz nach Mietende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1171
  • MDR 1989, 914
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 214/86

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche nach Abschluß eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.1989 - 10 U 27/89
    In einem vergleichbaren Fall hat der Bundesgerichtshof (NJW-RR 1987, 1426, 1427) entschieden, dass ein Vergleich in der Regel keine schuldumschaffende Wirkung habe und die für den ursprünglichen Anspruch maßgebende Verjährungsfrist dadurch nicht geändert werde.
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 159/11

    Trotz fehlender Umsatzsteuerbarkeit der Leistung gezahlte Umsatzsteuer kann

    Für die vergleichsweise übernommene Leistungspflicht ist der Vergleich aber dann eine neue, die ursprüngliche Regelung ersetzende Grundlage, wenn es sich um ein im ursprünglichen Rechtsverhältnis in dieser Form nicht bereits angelegtes Recht handelt (weitergehend Sprau, a.a.O. § 779 Rdnr. 11, nach dem der Vergleich für die in ihm selbst eingegangene Leistungspflicht allgemein eine neue Rechtsgrundlage schaffen soll, die ein Zurückgreifen auf den alten Vertrag nicht mehr erlaubt; krit. hierzu bereits OLG Düsseldorf, Urteil v. 18.5.1989 - 10 U 27/89, NJW-RR 1989, 1171).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 10 U 164/14

    Verweigerung der Erfüllung des Zahlungsanspruchs des Vermieters aus einer

    Hierzu zählt nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 18.4.1989, NJW-RR 1989, 1171 - 10 U 27/89; Urt. v. 31.5.1990, NJW-RR 1991, 208 - 10 U 94/89; Urt. v. 15.11.2001, 10 U 102/00) auch der Anspruch des Vermieters auf Zahlung des Geldbetrages mit dem der Mieter seine ursprünglich vereinbarte Verpflichtung zur Renovierung des Mietobjekts bei Mietende aufgrund nachträglicher Vereinbarung ablösen soll.
  • OLG Nürnberg, 23.12.1998 - 4 U 3050/98

    Mietrecht - Bereitstellung einer Erddeponie - Rekultivierung - Ersatzansprüche

    Durch diese Einigung wurde aber nicht die generell im vertrag geregelte Wiederherstellungspflicht - hier: Rekultivierung eines Geländes - verändert; insbesondere kam hierdurch nicht ein völlig neuer vertrag zwischen den Parteien zustande (sog. Novation vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf NJW-RR 89, 1171 und NJW-RR 91, 208), sondern die Parteien haben sich lediglich darauf geeinigt, wer diese Rekultivierungsarbeiten im Rahmen der nachträglichen Vertragsabwicklung vornehmen sollte.
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