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   OLG Koblenz, 07.03.2008 - 10 U 618/07   

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https://dejure.org/2008,8607
OLG Koblenz, 07.03.2008 - 10 U 618/07 (https://dejure.org/2008,8607)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.03.2008 - 10 U 618/07 (https://dejure.org/2008,8607)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. März 2008 - 10 U 618/07 (https://dejure.org/2008,8607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Krankentagegeld für Vergangenheit und und für die Zukunft; Obliegenheitspflichten einer Krankentagegeldversicherung; Voraussetzungen für das Vorliegen von Berufsunfähigkeit

  • Judicialis

    MB/KT 94 § 15 lit. b; ; ZPO § 524 Abs. 2

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankentagegeld - Leistungsfreiheit wegen Berufsunfähigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 9 Abs. 4; MBKT 94 § 15 Buchst. b
    Keine Obliegenheit des VN zur Gewichtsreduktion - Berufsunfähigkeit kann auch ohne ausdrücklichen Befund festgestellt werden

  • online-pkv.de PDF

    Klage auf künftige Krankentagegeldleistungen unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KT 94 § 15 lit. b; ZPO § 524 Abs. 2
    Unzulässigkeit einer Klage auf künftiges Krankentagegeld - Keine Obliegenheitsverletzung durch misslungene Gewichtsreduktion - Voraussetzungen der Feststellung der Berufsunfähigkeit - Zulässigkeit von Hilfsanträgen des obsiegenden Klägers im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 104
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 15.06.2007 - 10 U 770/06

    Private Krankenversicherung: Leistungsbeschränkung für eine psychotherapeutische

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2008 - 10 U 618/07
    Der Senat sieht auch im Übrigen insoweit kein Hindernis für eine Sachentscheidung, da die Sache insoweit zugunsten des Beklagten spruchreif ist (vgl. Senat, VersR 2007 S. 1548).
  • OLG Hamm, 05.09.2012 - 20 U 80/12

    Krankentagegeldversicherung; Feststellungsklage

    Zudem ist die Klage auf Feststellung der Zahlungspflicht für einen zukünftigen Zeitraum auch deshalb unzulässig, weil in Bezug auf die Zukunft gar nicht beurteilt werden kann, ob ein Anspruch auf Krankentagegeld wirklich entstehen wird (so bereits OLG Koblenz, Urteil vom 07.03.2008, 10 U 618/07, juris Tz, 36; Bach/Moser - Sauer, Private Krankenversicherung, 4. Auflage 2009, § 6 MB/KT Anm. 1; Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Auflage 2009, § 45 Rn. 107; vgl. dazu auch den Senatsbeschluss vom 01.04.2011, 20 W 6/11, juris Tz. 8 und 9, wo diese Frage letztlich offen bleiben konnte).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2014 - 11 U 234/12

    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung künftiger

    Das ist in der Rechtsprechung - ebenso wie die Zulässigkeit einer Klage auf künftige Leistung nach den §§ 257 bis 259 ZPO (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 03.07.2008 - 10 U 618/07, LS und Rdn. 31, VersR 2009, 104 = OLG-Rp 2008, 967; OLG Stuttgart, Urt. v. 05.06.2008 - 7 U 28/08, Rdn. 20, VersR 2008, 1343; ferner Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-HdB, 2. Aufl., § 45 Rdn. 107) - hinsichtlich der Feststellung künftiger Leistungspflicht aus einer Arbeitsunfähigkeit-Zusatzversicherung verneint worden (vgl. OLG Stuttgart aaO Rdn. 21; ferner zur KT-Versicherung Langheid in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl., § 192 Rdn. 36 a. E.).
  • OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 8 U 1230/21

    Kündigung einer Pflegetagegeldversicherung durch den Betreuer des

    In diesen Umständen liegt ein wesentlicher Unterschied zu Ansprüchen aus einer Krankentagegeld- oder Restschuldversicherung, bei der eine Klage auf zukünftige Leistung weithin für unzulässig gehalten wird, weil sich der Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit nur schwer verlässlich prognostizieren lasse (vgl. OLG Koblenz, VersR 2009, 104, 105 und VersR 2012, 1516; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; OLG Saarbrücken, VersR 2014, 232 f.; LG Berlin, r+s 2005, 338, 339; zur Feststellungsklage: OLG Hamm, VersR 2013, 309).
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11

    Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Inhaltskontrolle für eine Klausel

    Hieran fehlt es im Streitfall, weil das Bestehen von Ansprüchen auf Arbeitsunfähigkeitsrente vom Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit abhängig ist, welcher ungewiss ist (vgl. OLG Koblenz, VersR 2009, 104; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343).
  • OLG Köln, 26.03.2010 - 20 U 198/09

    Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht des Versicherers bzgl.

    Da die Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht der Beklagten begehrt wird, fehlt es an einem gegenwärtigen Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 ZPO (vgl. OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Koblenz VersR 2009, 104).
  • LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20

    Herabsetzungsklausel im Sinne des § 4 Abs. 4 MB/KT ist wirksam

    Eine auf die Zukunft bezogene gerichtliche Feststellung einer Leistungspflicht scheidet in der Krankentagegeldversicherung notwendig aus (OLG Düsseldorf , r+s 2020, 464, 465; OLG Brandenburg , r+s 2014, 513; OLG Hamm , r+s 2013, 466; OLG Koblenz , NJOZ 2009, 197, 198; anders mit pauschalem Verweis auf eine jederzeit bestehende Möglichkeit des Eintretens eines Versicherungsfalles OLG Karlsruhe , r+s 2015, 78 sowie darauf berufend LG Stuttgart , Urteil vom 19.02.2016 - Az. 16 O 142/15, BeckRS 2016, 5808, beck-online).
  • LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Da aus Gründen des Schuldnerschutzes eine Verurteilung zur Leistung nur erfolgen darf, wenn mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann, dass sie tatsächlich geschuldet wird, verbietet sich die Verurteilung zur Zahlung von Krankentagegeld für einen Zeitraum, für den die Grundlage der Leistungspflicht schon dem Grunde nach nicht feststeht (BGH, NJW 2007, 294; OLG Koblenz, VersR 2009, 104 mit Anmerkung Rogler in jurisPR-VersR 2/2009, Anmerkung 3; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. 2009, § 45 Rn. 107).
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