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   OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - I-10 U 67/00   

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https://dejure.org/2001,2672
OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - I-10 U 67/00 (https://dejure.org/2001,2672)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.10.2001 - I-10 U 67/00 (https://dejure.org/2001,2672)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - I-10 U 67/00 (https://dejure.org/2001,2672)
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Flughafenbrand Düsseldorf

§ 278 BGB, Werkunternehmer, die im Flughafengebäude Arbeiten ausführen, sind Erfüllungsgehilfen in Hinsicht auf die Pflicht des Flughafenbetreibers gegenüber den Fluggesellschaften, den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten (Abgrenzung zu BAG, «Lacknebel über Firmenparkplatz»)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Betreibers von Linienflügen auf der Strecke Düsseldorf-München für Brandschäden beim Brand des Rhein-Ruhr-Flughafens Düsseldorf; Berücksichtigung von dogmatischen Erwägungen bei der Auslegung des § 304 ZPO; Übertragung von hoheitlichen Befugnissen an den ...

  • rewis.io
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsverhältnis Auftraggeber/Mieter und Schadensersatzpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftung des Vermieters für Schäden am Mietobjekt aufgrund von Schweißarbeiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Flughafenbrand in Düsseldorf: Haftet Betreiber für Ausfälle einer Fluggesellschaft? (IBR 2002, 334)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 21
  • ZMR 2002, 41
  • ZMR 2005, 80 (Ls.)
  • BauR 2002, 1297 (Ls.)
  • BauR 2002, 648
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99

    Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00
    Die Entscheidung des BAG vom 25.5.2000 (NJW 2000, 3369) steht dieser Auffassung nicht entgegen.
  • BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53

    Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich allein danach, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGHZ 13, 111 (113); BGHZ 50, 32 (35); BGHZ 98, 330 (334).
  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00
    Diese wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Fa. M. S. sich möglicherweise nicht an Weisungen der Beklagten bzw. bei der Ausführung der Arbeiten nicht an die Ausschreibungsunterlagen gehalten hat (vgl. BGHZ 31, 358).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich allein danach, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGHZ 13, 111 (113); BGHZ 50, 32 (35); BGHZ 98, 330 (334).
  • BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Falle jedem einleuchten musste (BGH, NJW 1992, 3235; NJW-RR 1994, 1469).
  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 10/66

    Spediteur als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich allein danach, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGHZ 13, 111 (113); BGHZ 50, 32 (35); BGHZ 98, 330 (334).
  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00
    Die Berufung der Streithelferin, bei der es sich mit der Berufung der Beklagten um ein einheitliches Rechtsmittel handelt (BGH NJW 1993, 2944), rechtfertigt aus den unter A. dargelegten Gründen ebenfalls kein von der angefochtenen Entscheidung abweichendes Ergebnis.
  • BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92

    Allgemeines Vertragsrecht - Zusammenwirken der Vertragsparteien bei Softwareentw

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Falle jedem einleuchten musste (BGH, NJW 1992, 3235; NJW-RR 1994, 1469).
  • BGH, 15.03.2000 - XII ZR 81/97

    Schaden eines Mieters nach fristloser Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00
    Deshalb haftet der Vermieter auch dann, wenn durch unsachgemäße Bauarbeiten am und im Bereich des Gebäudes, in dem die Mietsache gelegen ist, ein Mangel der Mietsache und dadurch ein Schaden des Mieters entsteht, denn der Vermieter ist auch während der Ausführung von Bauarbeiten verpflichtet, die mietvertraglich geschuldete Beschaffenheit der Mietsache grundsätzlich sicherzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 15.3.2000, ZMR 2000, 590, Unbenutzbarkeit der Mieträume durch Eindringendes Gas als Folge von Arbeiten an den Kaminen des Hauses; OLG Hamm, a.a.O. unter Hinweis auf Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, III 1385, für den Fall dass durch unsachgemäße Arbeiten am Dach des Hauses Feuchtigkeit in die Mieträume eindringt und dadurch ein Mangel am Mietobjekt und ein Schaden des Mieters entsteht; OLG Hamm, Urt. v. 17.2.1999, NZM 1999, 804 für den Fall eines Platzregenschadens bei umbaubedingter Dachöffnung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.2.2000, NJW-RR 2000, 531, für den Fall von Umsatzeinbußen des Mieters infolge von Einrüstungsarbeiten an der Fassade des Hauses).
  • BGH, 22.01.1968 - VIII ZR 195/65

    unverschlossene Rauchrohröffnung - §§ 538, 571 BGB <Fassung bis 31.8.01>,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00
    Der Vermieter hat nämlich das Mietobjekt so zu erhalten, dass dem Mieter der Gebrauch der vermieteten Sache im Rahmen des vereinbarten Geschäftszwecks für die gesamte Mietdauer möglich ist und er hat solche Einwirkungen zu unterlassen, die den Mieter in seinem Mietgebrauch beeinträchtigen oder schädigen können (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.1963, NJW 1964, 33; Urt. v. 22.1.1968, NJW 1968, 885; OLG Hamm, Urt. v. 10.10.1995, ZMR 1996, 199).
  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 373/98

    Zur Unwirksamkeit einer Unterwerfung unter eine Schiedsgerichtsklausel

  • BGH, 16.10.1963 - VIII ZR 28/62

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Vorliegen eines Vertrages

  • BGH, 23.01.1997 - III ZR 27/96

    Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 27/76

    Verbot willkürlicher Differenzierungen im Rahmen einer Regelung von Entgelten für

  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 43/88

    Erlaß eines Grundurteils bei unstreitigem Anspruchsgrund

  • BGH, 13.06.1978 - VI ZR 39/77

    Teilurteil über Anspruchsgrund

  • OLG Hamm, 17.02.1999 - 30 U 77/98

    Schadensersatz wegen eines Wassereibruchs nach Bauarbeiten; Beweislast für die

  • BGH, 11.01.1974 - I ZR 89/72

    Anspruch des Frachtführers auf Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen dem

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2000 - 15 U 161/99

    Inanspruchnahme eines Miteigentümers für Umsatzrückgänge eines Mieters wegen

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2001 - 15 U 212/99
  • AG Aachen, 20.05.2021 - 121 C 109/19

    Räumungsfrist bis ins Jahr 2022 u.a. wegen Coronavirus-Pandemielage

    Ausfluss dessen ist es, dass die alleinigen Interessen des Vermieters, insbesondere dessen Nutzungswunsch und die Lebensplanung des Eigentümers, maßgebend und zu respektieren sind (vgl. BVerfG NZM 1999, 659 = WuM 1999, 449; 2002, 21; BGH NZM 2015, 378).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 10 U 6/00

    Geltendmachung von Sachverständigenkosten bzw. Schadensersatzansprüchen aus

    Nachdem die Beklagte ihre Berufung gegen ihre Verurteilung dem Grunde nach im Hinblick auf das in dem Parallelverfahren 10 U 67/00 ergangene und nach Nichtannahme der Revision durch den BGH (XII ZR 278/01, Beschl. v. 24.4.2004) rechtskräftige Senatsurteil vom 25.10.2001, auf dessen Tatbestand und Gründe verwiesen wird (GA 794 ff.), zurückgenommen hat, streiten die Parteien nur noch über die selbständige Berufung der Klägerin gegen das zu ihrem Nachteil ergangene Teilurteil.

    Wie der Senat in seinem nach Zurückweisung der Revision der Beklagten rechtskräftigen Grundsatzurteil vom 25.10.2001 (10 U 67/00, NZM 2002, 21 = OLGR 2002, 196 = ZMR 2002, 41), auf das vollinhaltlich Bezug genommen wird (GA 794 ff.), entschieden hat, folgt die grundsätzliche Haftung der Beklagten für die ihren Mietern im Zusammenhang mit dem von ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Flughafenbrand entweder aus § 538 Abs. 1 BGB oder aus einer positiven Vertragsverletzung des Vertrages zwischen den Parteien über die Benutzung des Rhein-Ruhr- Flughafens D. Diese grundsätzliche Haftung, die auch die hier streitigen Ansprüche einschließt, zieht die Beklagte nicht mehr in Zweifel, wie die Rücknahme ihrer Berufung gegen das angefochtene Grundurteil zeigt, so dass der Senat insoweit aus Gründen der Vereinfachung auf das Urteil vom 25.10.2001 (a.a.O.) verweist.

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