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   VGH Hessen, 08.09.2005 - 10 UE 1647/04   

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VGH Hessen, 08.09.2005 - 10 UE 1647/04 (https://dejure.org/2005,75381)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.09.2005 - 10 UE 1647/04 (https://dejure.org/2005,75381)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. September 2005 - 10 UE 1647/04 (https://dejure.org/2005,75381)
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Wird zitiert von ... (22)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07

    Eingliederungshilfe in Form einer Legasthenietherapie

    Dieses Merkmal kann im Zusammenhang mit einer Legasthenie vielmehr nur dann erfüllt sein, wenn es als Sekundärfolge der Legasthenie zu einer seelischen Störung oder psychosomatischen Reaktion des Kindes oder Jugendlichen kommt, sodass deshalb seine seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 8. September 2005 - 10 UE 1647/04 - juris Rn. 29 und Stähr a.a.O. m.w.N.; vgl. ferner BayVGH, Beschluss vom 2. November 2000 - 12 CE 00.476 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 04.05.2010 - 10 A 1623/09

    Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom ist keine seelische Behinderung;

    Bei einer solchen Störung ist eine Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand der seelischen Gesundheit im Sinne von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII (nur) zu bejahen, wenn es als Sekundärfolge von ADS zu einer seelischen Störung kommt, so dass deshalb die seelische Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, FEVS 58, 477, 478; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 A 1472/05 - Hess. VGH, Urteil vom 8. September 2005 - 10 UE 1647/04 -, JAmt 2006, 37; Vondung in: LPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35a Rdnr. 7).

    Dabei ist von folgender Rechtslage auszugehen, wie sie der Senat in seinen Urteilen vom 8. September 2005 (- 10 UE 1647/04 -, JAmt 2006, 37) und vom 20. August 2009 (- 10 A 1799/08 -, NVwZ-RR 2010, 59) bereits dargestellt hat:.

  • VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08

    Eingliederungshilfe für Besuch einer Privatschule

    Bei diesen Störungen ist eine Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand der seelischen Gesundheit vielmehr nur zu bejahen, wenn es als Sekundärfolge von ADHS und LRS zu einer seelischen Störung kommt, so dass deshalb die seelische Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, FEVS 58, 477, 478; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 A 1472/05 - Hess. VGH, Urteil vom 8. September 2005 - 10 UE 1647/04 -, JAmt 2006, 37; Vondung in: LPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35a Rdnr. 7).
  • VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1874/08

    Übernahme von Aufwendungen für eine Legasthenietherapie

    Bei dieser Teilleistungsschwäche ist eine Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand der seelischen Gesundheit vielmehr nur zu bejahen, wenn es als Sekundärfolge zu einer seelischen Störung kommt, so dass deshalb die seelische Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, FEVS 58, 477, 478; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 A 1472/05 - Hess. VGH, Urteil vom 8. September 2005 - 10 UE 1647/04 -, JAmt 2006, 37; Vondung, a.a.O., § 35a Rdnr. 7).
  • VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12

    Kostenbeitrag zur Hilfe für junge Volljährige

    Insoweit steht der Behörde ein Beurteilungsspielraum zu.(Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, K § 35a Rn. 37a m.w.N.; HessVGH, Urteil vom 08.09.2005 - 10 UE 1647/04 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24.06.1999 - 5 C 24.98 -) Die verwaltungsgerichtliche Prüfung hat sich danach darauf zu beschränken, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet worden, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind.(Vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.09.2010 -12 B 950/10 -, juris).
  • SG Osnabrück, 03.11.2011 - S 5 SO 97/11

    Zu Leistungen der Eingliederungshilfe gehören gem. § 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. §

    Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handele es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebe, jedoch eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthalte, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein müsse; die verwaltungsgerichtliche Überprüfung habe sich dabei darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden seien, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden seien (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24/98; dem folgend Bayerischer VGH, Urteil vom 23.6.2005 - 12 CE 05.1128; Hessischer VGH, Urteil vom 8.9.2005 - 10 UE 1647/04; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.7.2006 - 2 O 20/06; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.7.2008 - 12 E 1047/07; offen gelassen von OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.6.2008 - 4 ME 184/08).
  • OVG Thüringen, 19.01.2017 - 3 KO 656/16

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Dyskalkulietherapie im Rahmen der

    Insofern wird in der Rechtsprechung lediglich von "Teilleistungsstörungen" gesprochen, bei denen von einer seelischen Störung erst ausgegangen werden kann, wenn zusätzlich wenigstens eine weitere Sekundärfolge nach der ICD-10 Klassifikation eingetreten ist (Hessischer VGH, Urteile vom 20. August 2009 - 10 A 1874/08 - und vom 8. September 2005 - 10 UE 1647/04 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 - FEVS 58, 477, 478; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 A 1472/05 - juris).
  • OVG Saarland, 06.08.2019 - 2 B 224/19

    Einstweilige Anordnung; Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs; Gewährung von

    Allerdings ergibt sich daraus jedoch kein Anspruch auf jedwede Form der Eingliederungshilfe und damit insbesondere auch nicht auf die von dem Antragsteller gewünschte Internatsunterbringung mit der auf Lernschwächen spezialisierten Beschulung, denn dem Antragsgegner als Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht bzgl. der Entscheidung über die geeignete und notwendige Therapiemaßnahme ein Beurteilungsspielraum zu, der nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt.(BVerwG, Urteil v. 24.6.1999 - 5 C 24/98 - BVerwGE 109, 155 ff.; Hess. VGH, Urteil v. 8.9.2005 - 10 UE 1647/04 - JAmt 2006, 37 ff.; juris; von Koppenfels-Spies in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl. 2018, § 35a SGB VIII, Rdnr. 55) Aufgabe des Antragsgegners ist nicht nur die Finanzierung der Jugendhilfeleistung, sondern auch die konstruktive Begleitung des Hilfeprozesses.
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 3 A 3648/07

    Eingliederungshilfe für selbst beschaffte Maßnahme bei Teilleistungsstörung mit

    Im Zusammenhang mit Teilleistungsstörungen ist eine Abweichung von der für das Lebensalter typischen Gesundheit nur zu bejahen, wenn zusätzlich zu der Teilleistungsstörung eine seelische Störung vorliegt (sog. sekundäre Neurotisierung; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.03.2007, Az. 7 E 10212/07, FEVS 58, 477ff.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.02.2007, Az. 12 A 1472/05, veröffentlicht in juris; Hess. VGH, Urt. v. 08.09.2005, Az. 10 UE 1647/04, JAmt 2006, 37ff.; VG Braunschweig, Urt. v. 13.10.2005, Az. 3 A 78/05, ZfF 2006, 251ff; Vondung im LPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35 a Rn. 7; Stähr in Hauck/Haines, SGB VIII, 40. Lfg.
  • VGH Hessen, 06.11.2007 - 10 TG 1954/07

    Rechtsnatur des Hilfeplans; Wirkung und Wirkungsdauer eines Hilfeplans;

    Bei der Beurteilung, welche Hilfeart im Einzelfall als geeignet und notwendig anzusehen ist, ist dem zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein Entscheidungsspielraum eröffnet, der von den Verwaltungsgerichten nur daraufhin überprüft werden kann, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet worden, keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (Senatsurteil vom 8. September 2005 - 10 UE 1647/04 -, JAmt 2006, 37; Fischer, a.a.O., § 35a Rdnr. 28 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 686/12

    Kostenbeitrag zur Hilfe für junge Volljährige

  • VG Hannover, 20.05.2008 - 3 A 2768/07

    Eingliederungshilfe bei Teilleistungsstörung

  • VG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 7 K 597/09

    Anspruch angemessene Schulausbildung als Eingliederungshilfe nur, wenn Beschulung

  • VG Hannover, 20.05.2008 - 3 A 2622/07

    Eingliederungshilfe bei Teilleistungsstörung mit drohender

  • VG Frankfurt/Main, 07.01.2008 - 7 G 2798/07

    Anspruch auf Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe: Kostenübernahmepflicht des

  • VG Saarlouis, 16.09.2016 - 3 K 777/14

    Kein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege, wenn Umstände

  • VG Saarlouis, 12.07.2013 - 3 K 468/12

    Übernahme der Kosten für eine Montessori-Therapie durch den Jugendhilfeträger

  • VG Saarlouis, 30.10.2012 - 3 K 936/10

    Jugendhilferecht: Kostenbeitrag zu Jugendhilfemaßnahmen

  • VG Saarlouis, 13.07.2015 - 3 L 509/15

    Jugendhilfe: Einstellung der Hilfe für junge Volljährige; verwaltungsgerichtliche

  • VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 65/10

    Rechtmäßigkeit der im konkreten Fall gewährten Eingliederungshilfe - hier:

  • VG Saarlouis, 18.11.2016 - 3 L 1177/16

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Fortsetzung einer eingestellten Hilfe für

  • VG Saarlouis, 01.09.2016 - 3 L 1115/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Vollzeitintegration im Rahmen der

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