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   OLG Nürnberg, 11.12.2014 - 10 UF 1182/14   

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https://dejure.org/2014,43534
OLG Nürnberg, 11.12.2014 - 10 UF 1182/14 (https://dejure.org/2014,43534)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.12.2014 - 10 UF 1182/14 (https://dejure.org/2014,43534)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 10 UF 1182/14 (https://dejure.org/2014,43534)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Wahl einer günstigeren Steuerklasse; Berücksichtigung des neuen Ehegatten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Wahl einer günstigeren Steuerklasse; Berücksichtigung des neuen Ehegatten

  • rechtsportal.de

    BGB § 1601 ; BGB § 1603
    Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Wahl einer günstigeren Steuerklasse

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 940
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.12.2014 - 10 UF 1182/14
    Wenn der Unterhaltsberechtigte in einer Lebensgemeinschaft wohnt, spart er Kosten aufgrund der gemeinsamen Haushaltsführung (vgl. BGH FamRZ 2008, 594 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 12.05.2010 - XII ZR 98/08

    Unterhaltsabänderungsklage nach einem Versäumnisurteil über dynamischen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.12.2014 - 10 UF 1182/14
    Die im (nicht nachgelassenen) Schriftsatz vom 01.12.2014 seitens der Antragstellervertreterin genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2010 (BGH FamRZ 2010, 1150, zitiert nach juris) stützt ihre Auffassung nicht.
  • OLG Jena, 17.07.2015 - 1 WF 154/15

    Rechtsgrundlage der Vollstreckung aus Umgangstiteln, Fehlender Antrag auf

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Verpflichtung, sich außerhalb der festgelegten Umgangszeiten eines Kontaktes zum Kind gegen den Willen des Umgangsverpflichteten Elternteile zu enthalten, mit Ordnungsmitteln durchsetzbar (KG, FamRZ 2015, 940).
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