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   OLG Nürnberg, 04.12.2008 - 10 UF 1369/08   

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https://dejure.org/2008,13414
OLG Nürnberg, 04.12.2008 - 10 UF 1369/08 (https://dejure.org/2008,13414)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.12.2008 - 10 UF 1369/08 (https://dejure.org/2008,13414)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 10 UF 1369/08 (https://dejure.org/2008,13414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Aussetzung des Verfahrens wegen Neubestimmung der Startgutschriften in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden; Parteivereinbarung über den Ausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich wegen Nichtvorliegens der Startgutschrift in der Zusatzversorgung der bayerischen Gemeinden

  • Judicialis

    BGB §§ 1587 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587
    Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich wegen Nichtvorliegens der Startgutschrift in der Zusatzversorgung der bayerischen Gemeinden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.2008 - 10 UF 1369/08
    Kann die Anwartschaft eines Ehegatten bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden nicht verbindlich festgestellt werden, weil die Startgutschrift rentenferner Jahrgänge nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007, Az.: IV ZR 74/06, (BGHZ 174, 127) neu zu bestimmen ist, ist das Verfahren zum Versorgungsausgleich insoweit auszusetzen, als die Entscheidung auf der Höhe der Anwartschaft bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden beruht.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 14.11.2007 (BGHZ 174, 127) die Berechnung solcher Startgutschriften bezogen auf die Gruppe der rentenfernen Versicherten, die am 1.1.2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, als verfassungswidrig bewertet und eine verfassungskonforme Änderung der entsprechenden Regelung durch die Tarifvertragsparteien sowie eine entsprechende Regelung der Satzung der jeweiligen Versorgungsträger angemahnt.

  • OLG Stuttgart, 28.12.2007 - 15 UF 240/07

    Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes im Versorgungsausgleich:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.2008 - 10 UF 1369/08
    Derartige Verfahren sind in entsprechender Anwendung von § 53 c FGG (Borth, FamRZ 2008, 326) oder § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG (OLG Stuttgart OLGR 2008, 442) solange auszusetzen, bis eine Neuregelung der einschlägigen Bestimmungen bezüglich des Startguthabens für rentenferne Jahrgänge vorliegt (OLG Nürnberg OLGR 2008, 676).
  • OLG Zweibrücken, 25.02.2008 - 2 UF 166/07

    Keine Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich trotz Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.2008 - 10 UF 1369/08
    Der Gegenmeinung, nach der der Versorgungsausgleich aus prozessökonomischen Gründen unter Zugrundelegung der bisherigen Festsetzung der Startgutschriften durchgeführt werden soll (OLG Zweibrücken, FamRZ 2008, 1083) ist nicht zu folgen.
  • OLG Nürnberg, 09.05.2008 - 7 UF 282/08

    Versorgungsausgleich: Aussetzung des Versorgungsausgleichsverfahrens bis zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.2008 - 10 UF 1369/08
    Derartige Verfahren sind in entsprechender Anwendung von § 53 c FGG (Borth, FamRZ 2008, 326) oder § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG (OLG Stuttgart OLGR 2008, 442) solange auszusetzen, bis eine Neuregelung der einschlägigen Bestimmungen bezüglich des Startguthabens für rentenferne Jahrgänge vorliegt (OLG Nürnberg OLGR 2008, 676).
  • BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 4/87

    Grenzen der Vereinbarung eines teilweisen Ausschlusses des Versorgungsausgleiches

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.12.2008 - 10 UF 1369/08
    Nachdem dadurch möglicherweise eine höhere Anwartschaft der ausgleichsberechtigten Antragstellerin bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich unberücksichtigt bleiben könnte, würde dies nämlich dazu führen, dass aufgrund der Vereinbarung höhere Anwartschaften der Antragstellerin in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet würden, als dies sonst der Fall wäre (BGH FamRZ 88, 153; Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., § 1408 Rn 23).
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