Rechtsprechung
OLG Schleswig, 09.12.2005 - 10 UF 172/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs von Anwartschaften aus einer Betriebsrente durch Einmalzahlung in eine noch abzuschließende Lebensversicherung; Geringerer Umfang einer während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaft auf Grund der ...
- Judicialis
BGB § 1587l Abs. 2; ; BGB § 1587l Abs. 3 S. 2; ; BGB § 1587g Abs. 2 S. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich durch Einzahlung in neue Lebensversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich von Anwartschaften aus einer Betriebsrente durch Einmalzahlung in eine noch abzuschließende Lebensversicherung ist möglich
Verfahrensgang
- AG Mölln, 22.06.2004 - 1 F 37/99
- OLG Schleswig, 09.12.2005 - 10 UF 172/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03
Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder
Auszug aus OLG Schleswig, 09.12.2005 - 10 UF 172/04
Eine volldynamische Versorgungsentwicklung liegt vor, wenn der Wertzuwachs der zu beurteilenden Anrechte während der Leistungsphase nach der tatsächlichen Übung des Versorgungsträgers mit der Entwicklung der Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung Schritt hält (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474 zur VBL-Rente).In der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich für die Jahre 1995 bis 2004 ein durchschnittlicher jährlicher Anpassungssatz von 1, 059 % und in der Beamtenversorgung von 1, 424 % (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474).
- BGH, 26.11.2003 - XII ZB 75/02
Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Schleswig, 09.12.2005 - 10 UF 172/04
Bei der Wertermittlung hat das Landesbesoldungsamt im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 2004, 256) den verminderten Ruhegehaltssatz nach § 69 e Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung des Versorgungsänderungsgesetzes vom 20.12.2001 zugrunde gelegt sowie die Absenkung der jährlichen Sonderzuwendung berücksichtigt. - BGH, 30.09.1992 - XII ZB 99/88
Keine Übertragung von Rentenanwartschaften gegen den Willen des …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.12.2005 - 10 UF 172/04
Ausgleich nach § 3 b Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 VAHRG durch Heranziehung des Anrechtes des Antragsgegners in der gesetzlichen Rentenversicherung oder durch Beitragsentrichtung in der gesetzlichen Rentenversicherung kann gegen den Willen der Ausgleichsberechtigten nicht durchgeführt werden (vgl. BGH FamRZ 1993, Seite 172). - OLG Nürnberg, 06.10.2003 - 7 UF 1850/03
Zur Steigerung des Wertes einer Altersversorgung und zur Verfallbarkeit der …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.12.2005 - 10 UF 172/04
Eine Umrechnung der Betriebsrente mittels der Barwertverordnung nach § 1587 a Abs. 4, Abs. 3 Nr. 2 BGB ist nicht erforderlich, da der Wert der vom Antragsgegner bezogenen Betriebsrente bei der S. AG im Leistungsstadium dynamisch ist (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1083; FamRZ 2005, 813). - OLG Nürnberg, 18.06.2004 - 10 UF 860/04
Zur Steigung der betrieblichen Altersversorgung im Anwartschafts
Auszug aus OLG Schleswig, 09.12.2005 - 10 UF 172/04
Eine Umrechnung der Betriebsrente mittels der Barwertverordnung nach § 1587 a Abs. 4, Abs. 3 Nr. 2 BGB ist nicht erforderlich, da der Wert der vom Antragsgegner bezogenen Betriebsrente bei der S. AG im Leistungsstadium dynamisch ist (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1083; FamRZ 2005, 813).
- OLG Naumburg, 25.05.2009 - 8 UF 52/09
Zulässigkeit der Verurteilung zur Zahlung einer Abfindung in einem noch nicht …
Es ist nicht zu beanstanden, dass die Antragstellerin den Versicherungsvertrag noch nicht abgeschlossen hat, denn die Verurteilung zur Einzahlung in einen noch abzuschließenden Versicherungsvertrag ist möglich; ausreichend ist es, wenn bei der etwaigen Vollstreckung der Beitragszahlungsverpflichtung der Versicherungsvertrag besteht (vgl. OLGR Schleswig 2006, 88;… jurisPK-BGB/Bregger, 4. Aufl., § 15871 Rn 15;… Palandt/Brudermüller, BGB, 68. Aufl., § 15871 Rn 10).