Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 13.08.2007 - 10 UF 329/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8219
OLG Nürnberg, 13.08.2007 - 10 UF 329/07 (https://dejure.org/2007,8219)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.08.2007 - 10 UF 329/07 (https://dejure.org/2007,8219)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. August 2007 - 10 UF 329/07 (https://dejure.org/2007,8219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesundheitsbedingte Einschränkung der Arbeitskraft eines Unterhaltspflichtigen als Grenze einer erweiterten Unterhaltspflicht; Pflicht zur Einsetzung von Vermögen als Grund für die Entstehung einer erweiterten Unterhaltshaftung

  • Judicialis

    BGB § 1603; ; BGB § 1606 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603; BGB § 1606 Abs. 3
    Zur Barunterhaltspflicht des die Kinder betreuenden Ehegatten bei stark unterschiedlichen Einkommensverhältnissen der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gesundheitsbedingte Einschränkung der Arbeitskraft begrenzt Unterhaltspflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 884
  • FamRZ 2008, 436
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1996 - XII ZR 70/95

    Berücksichtigung fiktiver Einkünfte; Abänderung rechtskräftiger Urteile von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.08.2007 - 10 UF 329/07
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer Entscheidung, veröffentlicht in FamRZ 1997, Seite 281, 284 hervorgehoben, dass eine derartige Haftung nur dann eintritt, wenn dem Unterhaltspflichtigen angesonnen werden kann, den Stamm seines Vermögens zu verwerten.
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89

    Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.08.2007 - 10 UF 329/07
    Im vorliegenden Fall ist jedoch der gesetzliche Vertreter der Kinder, der Kläger, als anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB neben der Betreuung zum Barunterhalt der Kinder verpflichtet (vgl. BGH, FamRZ 1991, Seite 182 ff, Gerhardt in FA-FamR, 5. Aufl., 6. Kap., Rnr. 177 und 141).
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 191/98

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten, nicht berufstätigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.08.2007 - 10 UF 329/07
    Dieser Einschränkung der Arbeitsfähigkeit stehen auch die vom Kläger hervorgehobenen weiteren Beschäftigungen der Beklagten (innerhalb der Kirche und eines Altenheims sowie zeitweise Mehrarbeit bei der Firma ... bei auch nur halbwegs sachlicher Würdigung dieser Tätigkeiten nicht entgegen. Damit kann grundsätzlich nur von dem erzielten Einkommen der Beklagten ausgegangen werden. Dieses beträgt 553, 00 EUR abzüglich 5 % pauschaler Erwerbsaufwand = 525, 00 EUR. Da der Beklagten nach dem Gutachten des Sachverständigen ca. fünf weitere Arbeitsstunden wöchentlich zumutbar sind und insoweit keine ausreichenden Nachweise über darauf gerichtete Bemühungen vorgelegt wurden, sind weitere 100, 00 EUR netto erzielbares Arbeitseinkommen hinzuzusetzen, ferner 200, 00 EUR für die Haushaltsführung aus dem Zusammenleben mit einem vollerwerbstätigen und zur Bezahlung eines angemessenen Haushaltsführungsentgelts auch leistungsfähigen Partners. Eine Übertragung der sogenannten Hausmannrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2001, 1065) auf das nichteheliche Zusammenleben kann nicht erfolgen, da die nichtehelich in Lebensgemeinschaft lebende Frau keinen Anspruch auf Familienunterhalt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht