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   OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02   

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https://dejure.org/2003,2562
OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02 (https://dejure.org/2003,2562)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.02.2003 - 10 UF 771/02 (https://dejure.org/2003,2562)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 10 UF 771/02 (https://dejure.org/2003,2562)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsanspruch von minderjährigen Enkeln gegen ihre Großeltern; Gleichsetzung des Selbstbehalts von Großeltern mit dem angemessenen Selbstbehalt volljähriger Kinder gegenüber unterhaltsbedürftigen Eltern; Ersatzunterhalt von Verwandten bei fehlendem Einkommen oder ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verwandtenunterhalt: Enkelin gegenüber Großeltern

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1607 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2; BGB § 1607 Abs. 2
    Selbstbehalt der Großeltern bei Unterhaltsanspruch ihrer minderjährigen Enkel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Selbstbehalt der Großeltern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterhalt für Enkeltochter? - Müssen Oma und Opa einspringen, wenn Eltern keinen Unterhalt zahlen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1211
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
    Die vom BGH in der Entscheidung vom 23. Oktober 2002 (NJW 2003, 128) im Verhältnis zwischen unterhaltspflichtigen Kindern und ihren Eltern vertretene Auffassung, eine Schmälerung des eigenen angemessenen Bedarfs, die zu einer spürbaren Senkung des Lebensstandards führe, sei diesen nicht zumutbar, gilt für Großeltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern gleichermaßen.
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84

    Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
    Haben sich die Parteien aber auf einen bestimmten Wohnwert geeinigt oder stellen sie diesen außer Streit, so kann eine Wohnwertermittlung durch das Gericht unterbleiben (BGH FamRZ 1986, 434); Wendl-Staudigl, a.a.O., § 1 Rn 216).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1996, 345; vgl. auch Wendl-Scholz, das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 3 Rn 69) ist mithin davon auszugehen, dass auch der Familienunterhalt als Quotenunterhalt zu berechnen ist; für Einkommen, die - wie die Altersrente - nicht aus Erwerbstätigkeit herrühren, beträgt die Quote 1/2 der Differenz der Renteneinkommen, vorliegend mithin 404, 18 DM (2.092,55 - 1.284,20 : 2) und ab dem 1. Juli 2000 397, 76 DM (2.109,56 - 1.314,14 : 2).
  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84

    Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
    (vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1986, 48; Senat, Urteil vom 18. Juli 2002, 10 UF 777/01).
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
    Nur vereinzelt wird demgegenüber eine Anknüpfung an den gegenüber volljährigen nicht privilegierten Kindern geltenden angemessenen Eigenbedarf gefordert, wenn minderjährige Enkel, die aufgrund ihrer Minderjährigkeit noch hilflos und bedürftig seien, ihre Großeltern in Anspruch nehmen müssen (Wendl-Pauling, aaO., § 2 Rn 620 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1990, 260 (262)).
  • OLG Oldenburg, 14.12.1999 - 12 UF 149/99

    Bemessung des Selbstbehaltes des nach Ausfall der Eltern auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
    Teilweise wird eine Abkehr von einem pauschalen Wert und eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles favorisiert, wobei ein großzügiger Maßstab angesetzt werden soll (OLG Oldenburg, NJW 2000, 2516).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des

    Das Oberlandesgericht, dessen Urteil in FamRZ 2003, 1211 ff. veröffentlicht ist, hat angenommen, daß das Urteil des Amtsgerichts allein auf die in zulässiger Weise eingelegte und begründete Berufung des Beklagten abzuändern sei.
  • OLG Koblenz, 17.05.2004 - 13 UF 199/04

    Berechnung des Enkelunterhalts

    - Offen ist allerdings, wie in diesem Falle der angemessene Selbstbehalt zu bemessen ist, ob mit 1.000,00 EUR (wovon die Leitlinien der Oberlandesgerichte in den alten Bundesländern, soweit sie hierzu eine Aussage treffen, ausgehen), mit 1.250,00 EUR oder ob darüber hinaus noch die Hälfte des "freien" Einkommens anrechnungsfrei sein soll, wie es im Verhältnis von Kindern zu ihren Eltern angenommen wird (so OLG Dresden, FamRZ 2003, 1211 ).
  • OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 486/05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts; Möglichkeit des

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  • AG Wuppertal, 21.01.2004 - 267 F 153/03

    Anteilige Deckung der Kosten für den Privatschulbesuch durch die

    Eine Orientierung an den Beträgen, die die Leitlinien für gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtige Kinder vorsehen, erscheint sachgerecht (so auch OLG Dresden, FamRZ 2003, 1211 f. [OLG Dresden 06.02.2003 - 10 UF 771/02] ).
  • AG Wuppertal, 21.01.2004 - 67 F 153/03
    Eine Orientierung an den Beträgen, die die Leitlinien für gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtige Kinder vorsehen, erscheint sachgerecht (so auch OLG Dresden, FamRZ 2003, 1211 f.).
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