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   VGH Hessen, 12.12.2002 - 10 UZ 901/01   

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https://dejure.org/2002,12758
VGH Hessen, 12.12.2002 - 10 UZ 901/01 (https://dejure.org/2002,12758)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.12.2002 - 10 UZ 901/01 (https://dejure.org/2002,12758)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 10 UZ 901/01 (https://dejure.org/2002,12758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 1 Nr 4 BhV
    Beihilfefähigkeit antiallergener Zwischenbettbezüge grundsätzlich klärungsbedürftig

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beihilfefähigkeit antiallergener Zwischenbettbezüge grundsätzlich klärungsbedürftig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfefähigkeit antiallergener Zwischenbettbezüge; Grundsätzlicher Klärungsbedarf; Anerkennung als Hilfsmittel i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Beihilfeverordnung (BhV) durch Bundesverwaltungsgericht; Mittel zur Befreiung der Wohnumgebung von Hausstaubmilben; Allergiekranker ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; BhV § 6 Abs. 1 Nr. 4; ; Anlage 3 BhV zu § 6 Abs. 1 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Kassel, 15.02.2001 - 7 E 2701/99
    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2002 - 10 UZ 901/01
    10 UZ 901/01 VG Kassel 7 E 2701/99 .

    Auf Antrag der Beklagten wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 15. Februar 2001 - 7 E 2701/99 - zugelassen.

  • BVerwG, 09.01.2001 - 2 B 72.00

    Beihilfefähigkeit antiallergener Bettbezüge

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2002 - 10 UZ 901/01
    Der Senat sieht diese Frage durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 2001 - 2 B 72/00 - (vgl. Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 13) nicht als abschließend geklärt an.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr in einem Beschluss vom 9. Januar 2001 - 2 B 72/00 - (vgl. Buchholz 270, § 5 BhV, Nr. 13), mit dem eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wurde, dargelegt, es bedürfe keiner Klärung der Frage, ob die Beschaffung von antiallergenen Zwischenbettbezügen beihilfefähig sei, da diese Frage durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits geklärt sei.

  • BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97

    Beihilfe für antiallergene Mittel (Kissen, Bett usw.)

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2002 - 10 UZ 901/01
    Es wird lediglich auf eine andere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Februar 1999 verwiesen (- 6 A ZR 512/97 - NZA 1999, 1228 ff.).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 5.95

    Beamtenrecht: Beihilfe zu Gunsten von Beamten für Mittel gegen Hausstaubmilben

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.2002 - 10 UZ 901/01
    Mit Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 5.95 - (vgl. Buchholz 271, Landesbeihilferecht, Nr. 16, S. 10 ff.) habe der Senat dargelegt, dass Mittel zur Befreiung der Wohnumgebung eines allergiekranken Beihilfeberechtigten von Hausstaubmilben nicht zu den beihilfefähigen Aufwendungen gehörten.
  • VGH Bayern, 19.03.2024 - 24 ZB 23.2224

    Beihilfe, Hilfsmittel, Allergikerbettwäsche, Encasings aus milben- und

    Die vom Kläger herangezogene Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 12.12.2002 - 10 UZ 901/01 - BeckRS 2003, 21474) dürfte im Übrigen durch eine nachfolgende Entscheidung (allerdings eines anderen Senats) überholt sein (vgl. HessVGH, B.v. 31.10.2003 - 1 UE 3401/02 - nicht veröffentlicht, aber erwähnt in VG München, U.v. 16.11.2004 - M 12 K 04.1465 - juris Rn. 15 und von der hessischen Gerichtsverwaltung im Wege der Entscheidungsanforderung zur Verfügung gestellt).
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