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   OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 10 W 10/22   

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https://dejure.org/2022,21144
OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 10 W 10/22 (https://dejure.org/2022,21144)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.07.2022 - 10 W 10/22 (https://dejure.org/2022,21144)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juli 2022 - 10 W 10/22 (https://dejure.org/2022,21144)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Kostenlast bei sofortiger Anerkennung nach Klageanlass

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 93 ZPO
    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Anlass zur Klageerhebung i.S.v. § 93 ZPO

  • rechtsportal.de

    § 93 ZPO
    Kostenentscheidung bei Beauftragung eines Notars mit der Aufstellung des geforderten Nachlassverzeichnisses vor Klageerhebung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3300
  • NJW-RR 2022, 1295
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 10 W 10/22
    Der Anlass "zur Erhebung der Klage" muss in diesem Zeitpunkt vorhanden sein (BGH NJW 1979, 2040, 2041).
  • OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21

    Sofortiges Anerkenntnis im Rahmen der Leistungsstufe einer Stufenklage -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 10 W 10/22
    Eine Partei gibt Anlass zur Erhebung einer (Stufen-)klage, wenn ihr vorprozessuales Verhalten aus Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass zu der Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (Flockenhaus in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 93 Rnr. 2, 25 m.w.N.; s. zum entscheidenden Zeitpunkt bei der Stufenklage z.B. OLG Bamberg, NJW 2020, 2649; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 W 37/21 -, juris).
  • OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20

    Sofortiges Anerkenntnis bei Stufenklage - Maßgeblicher Zeitpunkt für den Anlass

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 10 W 10/22
    Eine Partei gibt Anlass zur Erhebung einer (Stufen-)klage, wenn ihr vorprozessuales Verhalten aus Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass zu der Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (Flockenhaus in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 93 Rnr. 2, 25 m.w.N.; s. zum entscheidenden Zeitpunkt bei der Stufenklage z.B. OLG Bamberg, NJW 2020, 2649; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 W 37/21 -, juris).
  • OLG Köln, 07.05.2018 - 24 W 1/18

    Kostenentscheidung nach Erledigung der klageweisen Geltendmachung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 10 W 10/22
    Bei fälligen Forderungen genügt dafür in der Regel, dass der Beklagte vor dem Prozess in Verzug geraten ist (Flockenhaus, a.a.O., Rnr. 2; OLG Köln Beschl. v. 7.5.2018 - 24 W 1/18, BeckRS 2018, 8675 Rnr. 9).
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