Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 22.09.2009

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - I-10 W 4/08, I-10 W 21/08, 10 W 4/08, 10 W 21/08   

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https://dejure.org/2008,10307
OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - I-10 W 4/08, I-10 W 21/08, 10 W 4/08, 10 W 21/08 (https://dejure.org/2008,10307)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2008 - I-10 W 4/08, I-10 W 21/08, 10 W 4/08, 10 W 21/08 (https://dejure.org/2008,10307)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2008 - I-10 W 4/08, I-10 W 21/08, 10 W 4/08, 10 W 21/08 (https://dejure.org/2008,10307)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergabe aller Schlüssel als Anforderung an eine Räumung i.S. des § 546 BGB; Ausreichen der Herausgabe nur eines Schlüssels und der vollständigen Leerung der Wohnung bei Hervortreten des Besitzaufgabewillens und Ermöglichung des ungestörten Gebrauchs an den Vermieter

  • Judicialis

    BGB § 536

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536
    Voraussetzungen der Räumung i. S. v. § 546 BGB - Notwendigkeit der endgültigen Besitzaufgabe durch Übergabe aller Schlüssel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genügt bei Räumung Übergabe nur eines Schlüssels?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Räumung durch Schlüsselübergabe, wenn Räume noch voll sind!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ordnungsgemäße Rückgabe erfordert Übergabe aller Schlüssel! (IMR 2008, 272)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 27.01.2006 - 1 U 6/05

    Schlüsselrückgabe bei endgültiger Aufgabe des Mietbesitzes -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 10 W 4/08
    Zwar kann ausnahmsweise die Rückgabe nur eines Schlüssels genügen, wenn daraus der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervorgeht und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch ermöglicht wird (OLG Köln, ZMR 2006, 859).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 22.09.2009 - 10 W 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19564
OLG Oldenburg, 22.09.2009 - 10 W 4/08 (https://dejure.org/2009,19564)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.09.2009 - 10 W 4/08 (https://dejure.org/2009,19564)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. September 2009 - 10 W 4/08 (https://dejure.org/2009,19564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erteilung eines Hoffolgezeugnisses: Wirtschaftsfähigkeit eines Minderjährigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 Nr. 1 HöfeO; § 6 Abs. 6 S. 2 HöfeO
    Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit eines drei Jahre alten Kindes im Hinblick auf die spätere Übernahme eines landwirtschaftlichen Hofes

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit eines drei Jahre alten Kindes im Hinblick auf die spätere Übernahme eines landwirtschaftlichen Hofes

  • rechtsportal.de

    HöfeO § 5 Abs. 1 Nr. 1; HöfeO § 6 Abs. 6 S 2
    Wirtschaftsfähigkeit eines 3 Jahre alten Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Oldenburg, 11.08.2021 - 10 W 24/19

    Einziehung eines Hoffolgezeugnisses; Feststellung eines Hoferben; Eindeutigkeit

    Grundsätzlich aber kommt es auch bei Kindern auf die Wirtschaftsfähigkeit an (vgl. Senat, Beschluss vom 22.09.2009 - 10 W 4/08 -, juris).

    Nach § 6 Abs. 6 S. 2 HöfeO ist lediglich die mangelnde Altersreife kein Hindernis für die Erbschaft eines Hofes, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls die Wirtschaftsfähigkeit allein aus Altersgründen (noch) nicht vorhanden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22.09.2009 - 10 W 4/08 -, juris).

    Zweck von § 6 Abs. 6 S. 2 HöfeO ist daher eine Gleichstellung der minderjährigen mit den volljährigen Erbprätendenten, allerdings nur unter Voraussetzung der positiven Prognose einer Entwicklung des minderjährigen/kindlichen Erbprätendenten zur Wirtschaftsfähigkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 22.09.2009 - 10 W 4/08 -, juris m.w.N.).

    Die noch nicht existente Wirtschaftsfähigkeit wird bei Minderjährigen ersetzt durch die künftige Erwartung, dass das Kind nach Neigung und Einfluss der Umwelt in die landwirtschaftliche Berufstätigkeit hineinwachsen wird, die - bezogen auf den Zeitpunkt des Erbfalls - positiv festzustellen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17.09.2020 - 10 W 6/20 -, juris; Senat, Beschluss vom 18.5.2017, 10 W 20/14; Beschluss vom 22.9.2009 - 10 W 4/08 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11.10.2013 - 10 W 26/13 -, juris, vgl. auch Wöhrmann/Graß, Landwirtschaftserbrecht, 11. Aufl. 2019, § 6 Rn 107; v. Jeinsen in Lüdtke-Handjery/von Jeinsen, HöfeO, 11. Aufl. 2015, § 6 Rn 114 ff).

    Als maßgebliche Kriterien kommen insbesondere die Größe und Ausstattung des Hofes (vgl. Senat, Beschluss vom 22.9.2009 - 10 W 4/08 -, juris) sowie der Lebensweg der Eltern in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 17.09.2020 - 10 W 6/20 -, juris).

  • OLG Hamm, 11.10.2013 - 10 W 26/13

    Hoferbfolge nach altem Recht, Nacherbfall, Wirtschaftsfähigkeit des Nacherben

    v. 22.09.2009, 10 W 4/08, Juris-Rz. 25, Wolter RdL 2012, 113(116)).

    Es kommt hinzu, dass auch für die Prognoseentscheidung im Rahmen des § 6 VI S.2 HöfeO auf den der Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen ist ( vgl. OLG Hamm, 10 W 22/08, Beschluss vom 23.09.2008, Juris-Rz. 29; OLG Oldenburg, 10 W 4/08, Beschluss vom 22.09.2009, Juris- Rz. 26).

  • OLG Oldenburg, 30.09.2020 - 10 W 6/20

    Wirksamkeit der Bestellung eines Minderjährigen zum Hoferben

    Die noch nicht existente Wirtschaftsfähigkeit wird bei Minderjährigen ersetzt durch die künftige Erwartung, dass das Kind nach Neigung und Einfluss der Umwelt in die landwirtschaftliche Berufstätigkeit hineinwachsen wird, die - bezogen auf den Zeitpunkt des Erbfalls - positiv festzustellen ist (Senat, Beschluss vom 18.5.2017, 10 W 20/14; Beschluss vom 22.9.2009, 10 W 4/08 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11.10.2013 - I-10 W 26/13, 10 W 26/13 - juris, vgl. auch Wöhrmann, Landwirtschaftserbrecht, 11. Aufl. § 6 Rn 107; Lüdtke-Handjery/von Jeinsen, HöfeO, 11. Aufl. § 6 Rn 114 ff.).

    Als maßgebliche Kriterien kommen insbesondere die Größe und Ausstattung des Hofes (Senat, Beschluss vom 22.9.2009 - 10 W 4/08 - aaO) sowie der Lebensweg der Eltern in Betracht.

  • OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10

    Unzulässigkeit von Feststellungsanträgen hinsichtlich der Höfeeigenschaft eines

    Soweit der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit der Eltern des Antragstellers fortan nicht mehr in der Landwirtschaft gelegen haben sollte, wie die Antragsgegner rügen, spielt auch dies keine entscheidende Rolle, denn die Bewirtschaftung als Nebenerwerbsbetrieb reicht aus, um den Betrieb gegebenenfalls dem Schutz der HöfeO zu unterstellen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 6.3.2007, 10 W 1/04, n.v., juris Rn37; OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.9.2009, 10 W 4/08, RdL 2010, 131 ff., juris Rn17, 20).
  • OLG Hamm, 18.12.2012 - 10 W 142/12

    Feststellung der Hofeigenschaft im Verfahren der Erbscheinerteilung

    Die Frage, ob zum Nachlass ein Hof im Sinne der Höfeordnung gehört oder ob - wie hierdie Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs entfallen und damit die Vermutung des § 5 HöfeVfO widerlegt ist, ist auch im Verfahren auf Erteilung des Hoffolgezeugnisses bzw. des Erbscheins nach allgemeinem Recht zu prüfen und ggf. inzidenter festzustellen (s. dazu OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.09.2009 - 10 W 4/08 - RdL 2010, S. 131; OLG Celle, Beschluss vom 15.04.2011 - 7 W 23/11 - RdL 2012 S. 188 f).
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