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   OLG Celle, 02.05.2012 - 10 WF 93/12   

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https://dejure.org/2012,10174
OLG Celle, 02.05.2012 - 10 WF 93/12 (https://dejure.org/2012,10174)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.05.2012 - 10 WF 93/12 (https://dejure.org/2012,10174)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 10 WF 93/12 (https://dejure.org/2012,10174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorschußzahlung der Kindeseltern keine Voraussetzung für Einholung eines Sachverständigengutachtens in Kindschaftssachen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 1 S. 2 FamGKG; § 58 Abs. 1 S. 1 FamGKG
    Vorschusszahlungen der Kindeseltern als Voraussetzung für die Einholung eines Sachverständigengutachtens i.R. amtswegiger Ermittlung in Kindschaftssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorschusszahlungen der Kindeseltern als Voraussetzung für die Einholung eines Sachverständigengutachtens i.R. amtswegiger Ermittlung in Kindschaftssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamGKG § 16 Abs. 1 S. 2; FamGKG § 58 Abs. 1 S. 1
    Abhängigkeit der Beauftragung eines Sachverständigen von der Einzahlung eines Vorschusses durch die Eltern in Kindschaftssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 241
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 20.11.2000 - 4 WF 188/00

    Keine Kostentragungspflicht nach § 2 KostO in Verfahren nach §§ 1666 , 1666a BGB

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2012 - 10 WF 93/12
    Dies ist zwar unter der Geltung der KostO noch angenommen worden (vgl. OLG Hamm - Beschluß vom 20. November 2000 - 4 WF 188/00 - FamRZ 2001, 696 f. m.w.N.), im Geltungsbereich von FamFG und FamGKG aber nicht mehr zutreffend.
  • KG, 25.08.2011 - 16 WF 112/11

    Verpflichtung zur Zahlung eines Kostenvorschusses im Verfahren auf Übertragung

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2012 - 10 WF 93/12
    Dabei enthält § 14 FamGKG in Abs. 1 (für Ehe- und selbständige Familienstreitsachen) und Abs. 3 (für Verfahren im übrigen) allein Regelungen bezüglich der Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen (vgl. insofern KG, Beschluß vom 25. August 2011 - 16 WF 112/11 und 16 WF 113/11 - FamRZ 2012, 239), ist also für die hier in Rede stehende Zahlung eines Auslagenvorschusses nicht einschlägig.
  • OLG Hamm, 19.07.2013 - 2 WF 95/13

    Keine Vorschussanforderung für Sachverständigengutachten

    Die Einschränkung der Beschwerdeeröffnung in § 58 Abs. 1 Satz 1 FamGKG auf Verknüpfungen ausschließlich aufgrund des FamGKG kann eine Beschwerde aber nur insoweit ausschließen, als das Abhängigmachen ausdrücklich auf gesetzlichen Bestimmungen außerhalb des FamGKG beruht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 02.05.2012 - 10 WF 93/12 - FamRZ 2013, 241).

    Das bloße Offenlassen der rechtlichen Grundlage durch das Amtsgericht kann ebenso wie auch ein gänzliches Fehlen einer solchen demgegenüber die Entscheidung nicht der grundsätzlich vorgesehenen Kontrolle durch das Beschwerdegericht entziehen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 02.05.2012 - 10 WF 93/12 - FamRZ 2013, 241).

    Eine Grundlage außerhalb des FamGKG liegt konkret in denjenigen Fällen vor, in denen das Abhängigmachen auf §§ 379, 402 ZPO gestützt ist, was vorliegend über § 30 Abs. 1 FamFG denkbar ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 02.05.2012 - 10 WF 93/12 - FamRZ 2013, 241).

  • OLG Nürnberg, 22.08.2018 - 11 WF 900/18

    Überhöhte Gutachtenkosten für familienpsychologisches Gutachten

    Wird die Begutachtung nicht von einem Kostenvorschuss abhängig gemacht (was in Kindschaftssachen ausgeschlossen ist, vgl. etwa OLG Celle FamRZ 2013, 241, allg. Meinung), so haben die Beteiligten keine Gelegenheit darüber nachzudenken, ob sie angesichts des Kostenrisikos das Verfahren fortführen wollen.
  • OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 2 W 14/19

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung

    Das steht im Einklang mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, nach der es in Kindschaftssachen ausgeschlossen ist, eine Begutachtung von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen (Verbot der Kostensicherung nach § 12 FamGKG; vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. August 2018, 11 WF 900/18, Rn. 21; OLG Celle, Beschluss vom 02. Mai 2012, 10 WF 93/12, Rn. 16 ff., zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 20.06.2016 - 16 WF 99/16

    Richterablehnung in Kindschaftssachen: Gerichtliche Vorschussforderung für ein

    Dann ist aber die diesbezügliche Beauftragung eines Sachverständigen gemäß § 26 FamFG im Rahmen der Amtsermittlung geboten und damit unabhängig von entsprechenden "Anträgen" der Kindeseltern vorzunehmen (vgl. OLG Celle, FamRZ 2013, 241 Rz. 20).
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