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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2002 - 10a D 86/00 NE   

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https://dejure.org/2002,18088
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2002 - 10a D 86/00 NE (https://dejure.org/2002,18088)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.10.2002 - 10a D 86/00 NE (https://dejure.org/2002,18088)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 10a D 86/00 NE (https://dejure.org/2002,18088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Normenkontrollantrag gegen die Änderung eines Bebauungsplans als Vorbereitung von Verfahren gegen die bereits verwirklichte Festsetzung; Unzulässigkeit aufgrund fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses; Möglichkeit einer aktuellen Verbesserung der Rechtsstellung; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 184 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2002 - 10a D 86/00
    Nicht der für den Antragsteller nachteilige Bebauungsplan selbst, sondern erst seine im Regelfall zu erwartende Verwirklichung begründet das Rechtsschutzbedürfnis für die Normenkontrolle (wie BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -).

    Nicht der für den Antragsteller nachteilige Bebauungsplan selbst, sondern erst seine im Regelfall zu erwartende Verwirklichung begründet das Rechtsschutzbedürfnis für die Normenkontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, ZfBR 2002, 687).

    Mit dem Erfordernis des Vorliegens eines allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses neben der Antragsbefugnis soll nur vermieden werden, dass die Gerichte in eine Normprüfung eintreten müssen, deren Ergebnis für den Antragsteller wertlos ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.4.2002, a.a.O.).

    Unnütz wird das Normenkontrollgericht nur dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.4.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2002 - 10a D 86/00
    Nur wenn für das Normenkontrollgericht auf der Hand liegt, dass eine nachfolgende oder zeitgleich geführte Klage unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt erfolglos sein wird, muss der Antrag wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses zurückgewiesen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 NB 1.89 -, BRS 49 Nr. 37).
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