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AG Hildesheim, 28.07.2020 - 109 Gs 718/20 |
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Verfahrensgang
- AG Hildesheim, 28.07.2020 - 109 Gs 718/20
- LG Hildesheim, 27.10.2020 - 26 Qs 61/20
Wird zitiert von ...
- LG Hildesheim, 27.10.2020 - 26 Qs 61/20
Durchsuchungsanordnung, Anfangsverdacht, anonyme Anzeige
hat die 16. große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim auf die Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Hildesheim vom 28.07.2020 (109 Gs 718/20) und 25.08.2020 (109 Gs 835/20) unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht, der Richterin am Landgericht und der Richterin am 27.10.2020 beschlossen:.Es wird festgestellt, dass die Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hildesheim vom 28.07.2020 (109 Gs 718/20) und 25.08.2020 (109 Gs 835/20) rechtwidrig waren.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim hat das Amtsgericht Hildesheim mit Beschluss vom 28.07.2020 (109 Gs 718/20) in dem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz geführten Verfahren die Durchsuchung der Wohnung mit allen Nebenräumen des Beschuldigten in der Luisenstraße 30 in Hildesheim gemäß §§ 102, 105 StPO angeordnet, weil aufgrund von Tatsachen zu vermuten sei, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Schusswaffen und Munition führen werde.