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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 10a D 133/02.NE   

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https://dejure.org/2004,12165
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 10a D 133/02.NE (https://dejure.org/2004,12165)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.12.2004 - 10a D 133/02.NE (https://dejure.org/2004,12165)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 10a D 133/02.NE (https://dejure.org/2004,12165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit mit der Zweckbestimmung eines Sondergebiets; Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans; Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses; Abdruck einer Satzung im Kreisblatt

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 10a D 133/02
    Eine Festsetzung, die als Folge des gewählten Standortes die Nutzbarkeit nur bestimmter Grundstücke empfindlich beschneidet, entspricht den Anforderungen einer gerechten Abwägung grundsätzlich nur dann, wenn für die Festsetzung gerade an dieser Stelle einleuchtende Gründe bestehen, wenn etwa die natürlichen Geländeverhältnisse die planerische Lösung mehr oder minder vorzeichnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - BRS 65 Nr. 6 = NVwZ 2003, S. 727 = BauR 2003, S. 1338 = NuR 2003, S. 350).
  • BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97

    Bauplanungsrecht - Bebauungsplan, nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 10a D 133/02
    Allerdings können die Mängel durch erneute Bekanntmachung behoben werden (§ 215a BauGB a.F.) und zwar - selbst nach Jahren - grundsätzlich ohne erneuten Satzungsbeschluss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.4.1997 - 4 B 64.97 -, BRS 59 Nr. 33).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2000 - 1 C 11457/99

    Zusammensetzung eines Sondergebiets)

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 10a D 133/02
    Ob der Plangeber durch anders lautende und städtebaulich begründete Festsetzungen ein Sondergebiet mit dem von ihm beabsichtigten Nutzungsspektrum hätte planen können (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24.8.2000 - 1 C 11457/99 -, BRS 63 Nr. 83), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1991 - 7a NE 77/90

    Straßenplanung; Bebauungsplan; Eingriffsfolgen; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 10a D 133/02
    Während das Bundesrecht ungeregelt lässt, welche Anforderungen im Einzelnen an die Ausfertigung zu stellen sind, ist für das Landesrecht in Bezug auf die Ausfertigung von Bebauungsplänen geklärt, dass es mangels ausdrücklicher normativer Vorgaben für die Ausfertigung ausreicht, wenn eine Originalurkunde geschaffen wird, auf welcher der Bürgermeister als Vorsitzender des Rates zeitlich nach dem Ratsbeschluss und vor Verkündung der Satzung schriftlich bestätigt, dass der Rat an einem näher bezeichneten Tag "diesen Bebauungsplan als Satzung beschlossen" hat (vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.12.1991 - 7a NE 77/90 -, NWVBl. 1992, 357).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 B 129.89

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtssache

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 10a D 133/02
    Die Ausfertigungsvermerke genügen somit nicht der Anforderung, wonach aus rechtsstaatlichen Gründen die Satzung vor dem Bekanntmachungsakt ausgefertigt werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.1.1999 - 4 B 129.89 -, BRS 62 Nr. 29).
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