Rechtsprechung
OLG Dresden, 06.03.2002 - 11 U 2463/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche aus der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung von Gewerberäumen in einem Insolvenzverfahren; Voraussetzungen für die rechtliche Qualifizierung von juristischen Personen als Gesellschafter; Umfang der Haftung von Gesellschaftern im Fall einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 32 a; GmbHG § 32a
Ansprüche der Gesellschaft wegen der Vereitelung de Nutzung eines in eigenkapitalersetzender Weise überlassenen Grundstücks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 31.08.2001 - 3 O 3885/00
- OLG Dresden, 06.03.2002 - 11 U 2463/01
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 1194
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92
Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des …
Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2002 - 11 U 2463/01
Dieser Wert ist nach den objektiven Maßstäben und unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer zu bestimmen (BGH MDR 1994, 1098).Der Gesellschafter muss grundsätzlich nur dulden, dass die Gemeinschuldnerin die ihr zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten nutzt; das Risiko der tatsächlichen Verwertungsmöglichkeit tragen die Gläubiger der Gemeinschuldner (BGH ZIP 1994, 1261, 1266).
- BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91
Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH
Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2002 - 11 U 2463/01
Nachdem die Gesellschaft bereits am 31.12.1996 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 766.008,88 DM aufwies, geht auch der Senat davon aus, dass sie sich bereits zu diesem Zeitpunkt, spätestens aber jedenfalls nach Vertiefung der Verschuldung auf 1.752.745,00 DM zum 31.12.1997, in einer wirtschaftlichen Krise (negative Überlebens- und Fortsetzungsprognose, BGHZ 119, 201) befand, unabhängig davon, dass der Gesellschafter I. nach Anordnung der Sequestration weitere Zuschüsse in Höhe von ca. 1,2 Mio DM geleistet hat.b) Gebrauchsüberlassung. - BGH, 05.12.1991 - IX ZR 270/90
Pfändung eines BGB -Gesellschaftsanteils - Anfechtbarkeit einer …
Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2002 - 11 U 2463/01
Auch liegen nach Auffassung des Senats die Gründe für den Entzug des Eigenkapitalersatzes in der Sphäre des Gesellschafters I. , der grundsätzlich verpflichtet gewesen wäre, die Schuldnerin von der Inanspruchnahme aus dem am Vermögen der Schuldnerin gesicherten Verbindlichkeiten ihres Gesellschafters gegenüber der die Zwangsverwaltung betreibenden Bank freizustellen und hierdurch die Anordnung der Zwangsvollstreckung zu vermeiden (BGH ZIP 1992, 109).
- BGH, 07.12.1998 - II ZR 382/96
Rechtsfolgen einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung
Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2002 - 11 U 2463/01
a) Mit Wirksamwerden des im Wege der Zwangsverwaltung erlassenen Beschlagnahmebeschlusses über das Grundstück "N. " am 20.06.2000 endet die Wirkung der eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung, ohne dass es eines weiteren Tätigwerdens des Zwangsverwalters bedarf, da das überlassene Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet ist (BGH MDR 1999, 304). - BGH, 15.02.1996 - IX ZR 245/94
Sicherungszweck der Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen
Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2002 - 11 U 2463/01
Lediglich für die Dauer der Krise bleibe es dem vermietenden oder verpachtenden Gesellschafter verwehrt, den vereinbarten Miet- oder Pachtzins zu fordern (BGH ZIP 1996, 538, 540). - BGH, 07.11.1988 - II ZR 46/88
Verpflichtung des stillen GmbH-Gesellschafters zur Erhaltung des Stammkapitals
Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2002 - 11 U 2463/01
Neben den formalen Gesellschaftern sind auch andere wirtschaftliche oder juristische Personen wie Gesellschafter zu behandeln, wenn sie diesen wirtschaftlich gleichstehen (§ 32 a Abs. 3 GmbHG), d. h. einen vergleichbaren Einfluss auf die Gesellschaft ausüben (BGH DNotz 1990, 120). - BGH, 26.06.2000 - II ZR 370/98
Nutzungsüberlassung aufgrund eines Miet- oder Pachtverhältnisses als funktionales …
Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2002 - 11 U 2463/01
Die mietweise Gebrauchsüberlassung der Räumlichkeiten "N. " an die Gemeinschuldnerin durch ihren Gesellschafter I. bzw. durch die Kommanditgesellschaft unterliegt den Regeln der eigenkapitalersetzenden Nutzung (BGH ZIP 2000, 1491).
- OLG Dresden, 10.07.2002 - 11 U 2032/01
Insolvenz; Kapitalersatz; kostenlose Nutzung; Krise; Zwangsverwalter
Hierauf hat der Senat bereits in einer Parallelentscheidung (11 U 2463/01) hingewiesen.Der Senat ist, wie in einem vergleichbaren Fall (11 U 2463/01), davon überzeugt, dass eine Situation, in der die Gesellschaft (Gemeinschuldnerin) das ihr eingeräumte Nutzungsrecht im Sinne eines auszugleichenden Wertersatzes verloren hat, nicht vorliegt.