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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97   

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OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97 (https://dejure.org/1997,3217)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.07.1997 - 11 A 10570/97 (https://dejure.org/1997,3217)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juli 1997 - 11 A 10570/97 (https://dejure.org/1997,3217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Taleban; Afghanistan; Kabul; Staatsähnliche Herrschaftsmacht; Politische Verfolgung; DVPA; Watanpartei; Verfolgungsmaßnahme asylrechtlich relevanter Intensität

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95

    Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97
    Das zentrale Merkmal von Staaten ist danach sowohl nach den Kriterien der allgemeinen Staatslehre als auch nach denen des allgemeinen Völkerrechts eine organisierte Herrschaftsmacht mit einem prinzipiellen Gewaltmonopol, die auf einem begrenzten Territorium über eine sich als Schicksalsgemeinschaft verstehende Bevölkerung effektiv und dauerhaft ausgeübt wird (vgl.BVerwG, Urteile vom 6. August 1996 - 9 C 172.95 - InfAuslR 97, 37 [39]m.w.N. und vom 15. April 1997 - 9 C 15.96 - UA S. 10).

    Politische Verfolgung ist gleichsam die Kehrseite hiervon, nämlich der Mißbrauch hoheitlicher Herrschaftsmacht durch Ausgrenzung eines einzelnen aus der übergreifenden Friedensordnung wegen unverfügbarer persönlicher Merkmale, die sein Anderssein prägen (sog. "asylerhebliche Merkmale"), wie seine Rasse, Religion, politische Überzeugung, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppen (vgl. BVerfG aaO S. 333 f. m.w.N. sowie BVerwG, Urteil vom 6. August 1996 aaO).

    Einem Staat gleichgestellt sind staatsähnliche Organisationen, die den jeweiligen Staat verdrängt haben oder denen dieser das Feld überlassen hat und die ihn daher insoweit ersetzen (BVerfG aaO S. 334 und BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1985 - 9 C 22.85 - Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 42, und vom 6. August 1996 aaO).

    Hat sich eine staatsähnliche Herrschaftsmacht auf einem abgegrenzten Gebiet eines Staates effektiv durchgesetzt und etabliert mit der Folge, daß die dort lebende Bevölkerung nunmehr einer neuen quasi-staatlichen Hoheitsgewalt unterworfen ist, und ersetzt diese in ihrer "Friedensfunktion" den bisherigen Heimatstaat, dann kann auch sie politisch verfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. August 1996 aaO).

    Eine nur kurze Zeit, etwa zur Erreichung eines bestimmten Erfolges, ausgeübte Herrschaftsmacht ist keine Staatsgewalt und auch keine staatsähnliche Gewalt im Sinne des Asylrechts (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. August 1996 aaO m.w.N. und vom 15. April 1997 aaO).

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97
    Einem Staat gleichgestellt sind staatsähnliche Organisationen, die den jeweiligen Staat verdrängt haben oder denen dieser das Feld überlassen hat und die ihn daher insoweit ersetzen (BVerfG aaO S. 334 und BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1985 - 9 C 22.85 - Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 42, und vom 6. August 1996 aaO).

    Dabei übersieht das Verwaltungsgericht, daß es auch bei einem herkömmlichen Staatsgebilde für die Annahme von dessen Staatlichkeit irrelevant ist, ob bzw. inwieweit die Machterlangung und -ausübung demokratisch oder sonst rechtsstaatlich legitimiert oder aber einem totalitären Staat vergleichbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1985 - 9 C 22.85 - Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 42).

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 15.96

    Asyl und Abschiebungsschutz für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Somalia?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97
    Das zentrale Merkmal von Staaten ist danach sowohl nach den Kriterien der allgemeinen Staatslehre als auch nach denen des allgemeinen Völkerrechts eine organisierte Herrschaftsmacht mit einem prinzipiellen Gewaltmonopol, die auf einem begrenzten Territorium über eine sich als Schicksalsgemeinschaft verstehende Bevölkerung effektiv und dauerhaft ausgeübt wird (vgl.BVerwG, Urteile vom 6. August 1996 - 9 C 172.95 - InfAuslR 97, 37 [39]m.w.N. und vom 15. April 1997 - 9 C 15.96 - UA S. 10).

    Eine nur kurze Zeit, etwa zur Erreichung eines bestimmten Erfolges, ausgeübte Herrschaftsmacht ist keine Staatsgewalt und auch keine staatsähnliche Gewalt im Sinne des Asylrechts (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. August 1996 aaO m.w.N. und vom 15. April 1997 aaO).

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97
    Droht ihm nur in einem Teilgebiet seines Heimatstaates mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch den einzigen Träger effektiver Herrschaftsgewalt, etwa weil dieser nur in bestimmten Teilen seines Herrschaftsgebietes an ein asylerhebliches Merkmal mit Verfolgungsmaßnahmen unmittelbar oder mittelbar anknüpft (sogenannte "regionale Verfolgung" durch einen "mehrgesichtigen" Staat) oder weil er nur noch in Teilbereichen des Staatsgebietes die effektive Gebietsgewalt innehat und in anderen Landesteilen deshalb zu einer politischen Verfolgung nicht mehr fähig ist, oder läßt sich aus diesen Gründen bei einem vorverfolgt ausgereisten Ausländer nur in Teilen seines Heimatstaates eine erneute politische Verfolgung nicht hinreichend sicher ausschließen, so ist der Ausländer gleichwohl asylberechtigt, wenn er in den anderen Teilen seines Heimatstaates keine zumutbare Zuflucht finden kann (vgl. für die bloß "regionale Verfolgung" durch einen "mehrgesichtigen" Staat BVerfG a.a.O. S. 342 f. sowie für mangels effektiver Gebietsgewalt des Staates "verfolgungsfreie" Gebiete BVerfG, Beschluß vom 22. März 1991 - 2 BvR 1025/90 - InfAuslR 1991, 198 [199 f.] sowie BVerwG, Urteile vom 30. April 1991 - 9 C 105.90 -, vom 16. Februar 1993 - 9 C 31.92 - und vom 13. Mai 1993 - 9 C 58.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 145, 160 und 162).
  • BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90

    Asylantrag eines afghanischen Lehrers auf Grund staatlicher politischer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97
    Droht ihm nur in einem Teilgebiet seines Heimatstaates mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch den einzigen Träger effektiver Herrschaftsgewalt, etwa weil dieser nur in bestimmten Teilen seines Herrschaftsgebietes an ein asylerhebliches Merkmal mit Verfolgungsmaßnahmen unmittelbar oder mittelbar anknüpft (sogenannte "regionale Verfolgung" durch einen "mehrgesichtigen" Staat) oder weil er nur noch in Teilbereichen des Staatsgebietes die effektive Gebietsgewalt innehat und in anderen Landesteilen deshalb zu einer politischen Verfolgung nicht mehr fähig ist, oder läßt sich aus diesen Gründen bei einem vorverfolgt ausgereisten Ausländer nur in Teilen seines Heimatstaates eine erneute politische Verfolgung nicht hinreichend sicher ausschließen, so ist der Ausländer gleichwohl asylberechtigt, wenn er in den anderen Teilen seines Heimatstaates keine zumutbare Zuflucht finden kann (vgl. für die bloß "regionale Verfolgung" durch einen "mehrgesichtigen" Staat BVerfG a.a.O. S. 342 f. sowie für mangels effektiver Gebietsgewalt des Staates "verfolgungsfreie" Gebiete BVerfG, Beschluß vom 22. März 1991 - 2 BvR 1025/90 - InfAuslR 1991, 198 [199 f.] sowie BVerwG, Urteile vom 30. April 1991 - 9 C 105.90 -, vom 16. Februar 1993 - 9 C 31.92 - und vom 13. Mai 1993 - 9 C 58.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 145, 160 und 162).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 66.91

    Rechtsstellung als Asylberechtigte auf Grund einer Gruppenverfolgung - Anspruch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97
    § 26 Abs. 1 und 2 AsylVfG lassen eine gleichzeitige behördliche oder - wie hier - gerichtliche Entscheidung über die Anerkennung als Asylberechtigte auf der Grundlage des Art. 16 a Abs. 1 GG für das "stammberechtigte" Familienmitglied sowie gemäß § 26 AsylVfG für die von § 26 Abs. 1 und 2 AsylVfG erfaßten Familienangehörigen zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1992 - 9 C 66.91 - Buchholz 402.25 § 7 a AsylVfG Nr. 3 mit ausführlicher Begründung zu § 7 a Abs. 3 AsylVfG a.F. und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 27. Februar 1997 - 10 A 12539/94 - zu § 26 AsylVfG).
  • VGH Hessen, 08.07.1996 - 13 UE 962/96

    Afghanistan: fehlende Staatsmacht für das gesamte Staatsgebiet, jedoch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97
    Angesichts der völligen Durchsetzungsfähigkeit und der inzwischen hinreichenden Dauerhaftigkeit des skizzierten Machtapparats der Taleban üben diese jedenfalls in den bis Ende September 1996 von ihnen eroberten Provinzen - mit Ausnahme der aufgezeigten vereinzelnen Enklaven kleinerer Stammesführer und örtlicher Machthaber - eine quasi-staatliche Herrschaftsmacht aus (so im Ergebnis auch HessVGH, Urteil vom 08. Juli 1996 - 13 UE 962/96.A - und BayVGH, Urteil vom 08.10.96 - 6 BA 96.32524 -).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 58.92

    Objektiver Nachfluchtgrund im Fall nachträglich eintretender Änderungen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97
    Droht ihm nur in einem Teilgebiet seines Heimatstaates mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch den einzigen Träger effektiver Herrschaftsgewalt, etwa weil dieser nur in bestimmten Teilen seines Herrschaftsgebietes an ein asylerhebliches Merkmal mit Verfolgungsmaßnahmen unmittelbar oder mittelbar anknüpft (sogenannte "regionale Verfolgung" durch einen "mehrgesichtigen" Staat) oder weil er nur noch in Teilbereichen des Staatsgebietes die effektive Gebietsgewalt innehat und in anderen Landesteilen deshalb zu einer politischen Verfolgung nicht mehr fähig ist, oder läßt sich aus diesen Gründen bei einem vorverfolgt ausgereisten Ausländer nur in Teilen seines Heimatstaates eine erneute politische Verfolgung nicht hinreichend sicher ausschließen, so ist der Ausländer gleichwohl asylberechtigt, wenn er in den anderen Teilen seines Heimatstaates keine zumutbare Zuflucht finden kann (vgl. für die bloß "regionale Verfolgung" durch einen "mehrgesichtigen" Staat BVerfG a.a.O. S. 342 f. sowie für mangels effektiver Gebietsgewalt des Staates "verfolgungsfreie" Gebiete BVerfG, Beschluß vom 22. März 1991 - 2 BvR 1025/90 - InfAuslR 1991, 198 [199 f.] sowie BVerwG, Urteile vom 30. April 1991 - 9 C 105.90 -, vom 16. Februar 1993 - 9 C 31.92 - und vom 13. Mai 1993 - 9 C 58.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 145, 160 und 162).
  • BVerfG, 22.03.1991 - 2 BvR 1025/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung zur inländischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97
    Droht ihm nur in einem Teilgebiet seines Heimatstaates mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch den einzigen Träger effektiver Herrschaftsgewalt, etwa weil dieser nur in bestimmten Teilen seines Herrschaftsgebietes an ein asylerhebliches Merkmal mit Verfolgungsmaßnahmen unmittelbar oder mittelbar anknüpft (sogenannte "regionale Verfolgung" durch einen "mehrgesichtigen" Staat) oder weil er nur noch in Teilbereichen des Staatsgebietes die effektive Gebietsgewalt innehat und in anderen Landesteilen deshalb zu einer politischen Verfolgung nicht mehr fähig ist, oder läßt sich aus diesen Gründen bei einem vorverfolgt ausgereisten Ausländer nur in Teilen seines Heimatstaates eine erneute politische Verfolgung nicht hinreichend sicher ausschließen, so ist der Ausländer gleichwohl asylberechtigt, wenn er in den anderen Teilen seines Heimatstaates keine zumutbare Zuflucht finden kann (vgl. für die bloß "regionale Verfolgung" durch einen "mehrgesichtigen" Staat BVerfG a.a.O. S. 342 f. sowie für mangels effektiver Gebietsgewalt des Staates "verfolgungsfreie" Gebiete BVerfG, Beschluß vom 22. März 1991 - 2 BvR 1025/90 - InfAuslR 1991, 198 [199 f.] sowie BVerwG, Urteile vom 30. April 1991 - 9 C 105.90 -, vom 16. Februar 1993 - 9 C 31.92 - und vom 13. Mai 1993 - 9 C 58.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 145, 160 und 162).
  • BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89

    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Politische

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97
    Ferner können sich deshalb, anders als das Verwaltungsgericht annimmt, auch solche Teile eines Staatsgebietes, in denen weder der Staat noch eine quasi-staatliche Organisation die effektive Gebietsgewalt innehaben, in denen also kein staatlicher oder quasi-staatlicher Schutz erlangt werden kann, als inländische Fluchtalternativen darstellen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juni 1989 - A 13 S 964/88 - Umdruck S. 13 und hierzu BVerwG, Urteil vom 16. März 1990, InfAuslR 1990, 206, 207 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.1989 - A 13 S 964/88

    Zur inländischen Fluchtalternative in Äthiopien, anderweitigen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.1997 - 10 A 12539/94

    Familienasyl; Stammberechtigtes Familienmitglied; Familie; Rechtsmitteleinlegung

  • VGH Bayern, 08.10.1996 - 6 BA 96.32524
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 21.00

    Politische Verfolgung durch staatsähnliche Organisation; quasi-staatliche

    BVerwG 9 C 21.00 OVG 11 A 10570/97.
  • VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02

    Afghanistan - Familienasyl - Widerruf - Machtverhältnisse seit Ende 2001

    Dieses Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli 1996, dem sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 8. Oktober 1996 - 6 BA 96.32524 - (Asylis-Rspr.) angeschlossen hatte, wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 4. November 1997 - 9 C 43/96 - (BVerwGE 105 S. 306 ff. = NVwZ 1998 S. 750 ff. = juris; dieser Rspr. folgend: Hess. VGH, Urteile vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - juris und vom 16. November 1998 - 9 UE 3908/96.A - InfAuslR 1999 S. 296 ff. = juris), aufgehoben (wie auch ein entsprechender Beschluss des OVG Reinl.-Pf. vom 23. Juli 1997 - 11 A 10570/97 - juris durch Urteil des BVerwG vom 19. Mai 1998 - 9 C 5/98 - AuAS 1998 S. 224 f. = juris), weil bei der Annahme quasi-staatlicher Teilregionen ein zu wenig strenger Maßstab angelegt worden sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1998 - A 6 S 3421/96

    Afghanistan: Abschiebungshindernis trotz lediglich regional begrenzter

    Daß die einfache DVPA-Mitgliedschaft bei Nicht-Paschtunen - und erst recht bei Paschtunen, wie dem Kläger - keine hinreichende Verfolgungsgefahr auslöst, ist zudem übereinstimmende Auffassung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Urteil des erk. Gerichtshofs vom 18.3.1998 a.a.O. sowie Hess. VGH, Urteil vom 26.1.1998 a.a.O., OVG Koblenz, Urteile vom 23.7.1997 - 11 A 10570/97.OVG - und vom 4.8.1997 - 11 A 12106/96.OVG -, Sächs. OVG, Urteil vom 5.3.1998 - A 4 S 288/97 -, jeweils mit eingehender Begründung).

    Die jeweilige Tätigkeit löst um so eher Verfolgung aus, als sie dem politischen und religiösen Weltbild der radikal islamistischen Taliban widerspricht (so zutreffend auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 18.3.1998 - A 13 S 3665/95 - und - A 13 S 2820/95; ebenso im Ergebnis OVG Koblenz, Urteil vom 23.7.1997 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.1997 - A 13 S 1011/94

    Afghanistan: aufgrund der Bürgerkriegssituation keine staatliche Gewalt iSd GG

    Zunächst kann der Senat wegen der historischen Entwicklung und des weiteren phasenhaften Verlaufs des Bürgerkriegs in Afghanistan in den Einzelheiten auf die Darstellungen im Urteil des Hess. VGH vom 8.7.1996, a.a.O. (insbesondere S. 22 ff.) und ergänzend im Beschluß des OVG Rheinland-Pfalz vom 23.7.1997 - 11 A 10570/97.OVG (insbesondere S. 14 f.), die er nach einer Überprüfung aufgrund der von ihm beigezogenen Erkenntnisquellen für zutreffend hält, Bezug nehmen.

    Der Senat vermag daher bei Beurteilung der Frage, ob die Taliban und andere lokale Machthaber quasi-staatliche Gewalt ausüben, der - bejahenden - Auffassung des Hess. VGH im Urteil vom 8.7.1996 a.a.O. und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland Pfalz im Beschluß vom 23.7.1997 a.a.O., (dieses nimmt eine quasi-staatliche Gewalt der Taliban an) nicht zu folgen.

  • VG Trier, 09.06.1998 - 7 K 355/96

    Afghanistan, Tadschiken, Haft, Folter, Frauen, Diskriminierung, Bürgerkrieg,

    Die Kammer ist unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 11.11.1997 - 7 K 2209/93.TR -) mit der sie sich der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluß vom 23.7.1997 - 11 A 10570/97.OVG -) angeschlossen hatte, zu der Überzeugung gelangt, daß in Afghanistan keine zentrale, sämtliche Regionen des Landes übergreifende Staatsmacht, die in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ordnungsrechtlicher Hinsicht eine gesamtstaatliche Friedensordnung durchsetzen und erhalten könnte, besteht und weder für das gesamte Gebiet Afghanistans noch für einzelne Teile staatsähnliche Organisationen mit der erforderlichen Stabilität und Dauerhaftigkeit entstanden sind.

    Die Kammer findet sich nunmehr hinsichtlich der Beurteilung der Frage, daß in Afghanistan weder das Bestehen einer zentralen Staatsgewalt noch einer staatsähnlichen Herrschaftsgewalt zu bejahen ist, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluß vom 2.4.1998 - 11 A 10694/97.OVG -, mit dem die Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz vom 23.7.1997 - a.a.O. - geändert worden ist).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.1998 - 11 A 10694/97

    Afghanistan; Staatsgewalt; Staatsähnliche Herrschaftsmacht; Politische

    Soweit der Senat in seinem Beschluß vom 23. Juli 1997 - 11 A 10570/97.OVG - entschieden hatte, die Taleban übten im - in seinem Innern befriedeten - Kernterritorium (vgl. zu diesem Ansatz BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 a.a.O. S. 380 a.E.) des von ihnen bis Ende September 1996eroberten Gebietes einschließlich der Stadt Kabul eine staatsähnliche Macht aus, hält er daran angesichts der Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an staatsähnliche Organisationen in dessen Urteil vom 04. November 1997 - 9 C 34.96 - nicht mehr fest.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.07.1999 - 11 A 11017/98

    Afghanistan; Staatsgewalt; Staatsähnliche Herschaftsmacht; Politische Verfolgung

    Allerdings geht der Senat aus den in seinem Beschluss vom 23. Juli 1997 - 11 A 10570/97.OVG - dargelegten Gründen davon aus, dass die Taleban im Kernterritorium (vgl. zu diesem Ansatz BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 a.a.O., S.260) des von ihnen bis Ende September 1996 eroberten Gebietes einschließlich der Stadt Kabul eine übergreifende Friedensordnung errichtet haben und dort auch eine organisierte und effektive Herrschaftsmacht ausüben (vgl. dazu weiter den Beschluss des Senats vom 2. April 1998 a.a.O., S. 7 f. m.w.N. sowie inzwischen auch die Lageberichte des Auswärtigen Amtes - AA - vom 3. November 1998 und vom 23. März 1999).
  • VG Karlsruhe, 29.04.1998 - A 10 K 14467/94

    Anspruch afghanischer Staatsangehöriger auf Asyl; Vollständige Ausfüllung eines

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1998 - 11 A 11167/98

    Abschiebungsschutz; Zielland; Afghanistan; Staatsgewalt; Staatsähnliche

    Zwar geht der Senat aus den in seinem Beschluss vom 23. Juli 1997 - 11 A 10570/97.OVG - dargelegten Gründen davon aus, dass die Taleban im Kernterritorium (vgl. zu diesem Ansatz BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 15.96 - InfAuslR 1997, 379 ) des von ihnen bis Ende September 1996 eroberten Gebietes einschließlich der Stadt Kabul eine übergreifende Friedensordnung errichtet haben und dort auch eine organisierte und effektiveHerrschaftsmacht ausüben (vgl. dazu weiter den Beschluss des Senats vom 02. April 1998 - 11 A 10694/97.OVG -, BA S. 7 f. m.w.N. sowie inzwischen auch den Lagebericht des Auswärtigen Amtes - AA - vom 03. November 1998).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1997 - A 13 S 1360/94

    Afghanistan: fehlende staatliche bzw quasi-staatliche Gewalt

    Den eine quasi-staatliche Herrschaftsmacht der Taliban bejahenden Entscheidungen des Hessischen VGH - 13 UE 962/96.A - und des OVG Rheinland-Pfalz - 11 A 10570/97.OVG - vermag der Senat aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.1997 - 11 A 12106/96

    DVPA; Watanpartei; Afghanistan; Politische Verfolgung; Sippenhaft; Asylantrag

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.1998 - 11 A 10872/97

    Afghanistan, Gebietsgewalt, Bürgerkrieg, Quasi-staatliche Verfolgung, Berufung

  • VG Lüneburg, 01.04.1998 - 1 B 307/88

    Anordnung aufschiebender Wirkung bei vernünftigen Zweifeln am

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