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   VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319   

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VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319 (https://dejure.org/2008,30967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.2008 - 11 CS 08.1319 (https://dejure.org/2008,30967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 11 CS 08.1319 (https://dejure.org/2008,30967)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen;Mitberücksichtigung von "Alttatsachen";Heranziehung (mehr als) zehn Jahre zurückliegender Straftaten zur Herleitung von Fahreignungszweifeln;Bestimmtheit der Fragestellung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet; Fahreignungszweifel wegen fünf strafrechtlichen Verurteilungen; Beweis der Eignung bei Nichtbeibringung eines geforderten Fahreignungsgutachtens; Vereinbarkeit der Aberkennung mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319
    Zu der Frage, inwieweit längere Zeit zurückliegende Sachverhalte noch herangezogen werden dürfen, um vom Betroffenen ein Fahreignungsgutachten verlangen zu können, hat sich das Bundesverwaltungsgericht in den beiden Urteilen vom 9. Juni 2005 (Az. 3 C 21.04 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 und Az. 3 C 25.04 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 12) geäußert.

    Ein hiervon abweichender Ansatz liegt dem im Verfahren 3 C 25.04 ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2005 (a.a.O.) zugrunde.

    Ist der anlassgebende Sachverhalt danach noch verwertbar, ist für eine weitere einzelfallbezogene Prüfung im Sinne der im Verfahren 3 C 25.04 am 9. Juni 2005 ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend, "ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen Gefahrenverdacht begründen", im Regelfall kein Raum mehr.

    b) Nur dann, wenn sich die Zweifel an der Fahreignung einer Person aus länger zurückliegenden Umständen herleiten, die keine Eintragung im Verkehrszentralregister nach sich ziehen, muss unter Anwendung der Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in der am 9. Juni 2005 in der Sache 3 C 25.04 ergangenen Entscheidung (a.a.O.) aufgestellt hat, einzelfallbezogen und unter Einbeziehung aller relevanten Umstände geprüft werden, "ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen relevanten Gefahrenverdacht begründen".

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319
    Zu der Frage, inwieweit längere Zeit zurückliegende Sachverhalte noch herangezogen werden dürfen, um vom Betroffenen ein Fahreignungsgutachten verlangen zu können, hat sich das Bundesverwaltungsgericht in den beiden Urteilen vom 9. Juni 2005 (Az. 3 C 21.04 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 und Az. 3 C 25.04 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 12) geäußert.

    In der im Verfahren 3 C 21.04 ergangenen Entscheidung (a.a.O.) ist es dem Einwand der dortigen Klägerin, die ihr gegenüber am 19. August 2002 ausgesprochene Gutachtensanforderung habe nicht mehr auf eine im Mai 1995 unter dem Einfluss von Heroin, Kokain und Haschisch begangene Straftat der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung gestützt werden dürfen, mit dem Argument entgegengetreten, der Gesetzgeber selbst habe Fristen festgelegt, nach deren Ablauf Taten der in jenem Verfahren in Rede stehenden Art einem Verwertungsverbot unterliegen; die insoweit maßgebliche Frist sei noch nicht abgelaufen.

    Denn durch eine solche "Doppelprüfung", in deren Rahmen im Anschluss an die Feststellung, dass der anlassgebende Sachverhalt nach § 29 StVG (bzw. nach § 65 Abs. 9 StVG in Verbindung mit den dort in Bezug genommenen Vorschriften) noch verwertbar ist, zusätzlich "eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände" im Sinne der letztgenannten Entscheidung durchgeführt würde, würde der am 9. Juni 2005 vom Bundesverwaltungsgericht in der Sache 3 C 21.04 aufgestellte Grundsatz unterlaufen, dass die vom Gesetzgeber festgelegten Fristen "nicht unter Hinweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beiseite geschoben oder relativiert werden" können (BVerwG vom 9.6.2005 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11).

  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319
    Denn die Erteilung einer Fahrerlaubnis geht nach deutschem Fahrerlaubnisrecht mit keiner Zäsur dergestalt einher, dass früheres Fehlverhalten damit gegenstandslos wird und es einem "Rückgriffsverbot" unterliegt (vgl. ausführlich dazu BayVGH vom 6.5.2008 Az. 11 CS 08.551, S. 16 ff. des Beschlussumdrucks).

    Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. dazu grundlegend den Beschluss vom 6.5.2008, a.a.O., S. 12 ff. des Beschlussumdrucks) ist die Abgrenzung zwischen den in den beiden vorgenannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2005 aufgestellten Grundsätzen wie folgt vorzunehmen:.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319
    Die Fahreignungszweifel, die sich aus den übrigen darin abgeurteilten Straftaten (d.h. den Vergehen nach § 113 Abs. 1, § 315 b Abs. 1 Nr. 3 und § 315 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d StVG) ergeben, bleiben von dem Umstand, dass die auf § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG gestützte Verurteilung durch das Amtsgericht Bad Hersfeld im Licht der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. neben den vorerwähnten Entscheidungen vor allem das Grundsatzurteil vom 29.4.2004 BayVBl 2004, 656) heute nicht mehr erfolgen dürfte, ohnehin unberührt.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319
    Der Europäische Gerichtshof hat zwischenzeitlich in einer Mehrzahl von Entscheidungen ausgesprochen, Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG erlaube es dem Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Fahrerlaubnis vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialprinzips einzuschränken, auszusetzen, zu entziehen oder aufzuheben, wenn das Verhalten des Inhabers der Erlaubnis nach deren Erteilung dies nach dem innerstaatlichen Recht des Aufnahmelandes rechtfertige (so zuletzt EuGH vom 26.6.2008 Az. C-329/06 und C-343/06, RdNrn. 59 und 66; EuGH vom 26.6.2008 Az. C-334/06 bis C-336/06, RdNrn. 56 und 63; vgl. auch EuGH vom 6.4.2006, a.a.O., S. 420 [RdNr. 38]; EuGH vom 28.9.2006 DAR 2007, 77/80 [RdNr. 35]).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319
    Im Urteil vom 6. April 2006 (ZfS 2006, 416/419) habe der Europäische Gerichtshof ausgeführt, der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine würde geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319
    Der Europäische Gerichtshof hat zwischenzeitlich in einer Mehrzahl von Entscheidungen ausgesprochen, Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG erlaube es dem Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Fahrerlaubnis vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialprinzips einzuschränken, auszusetzen, zu entziehen oder aufzuheben, wenn das Verhalten des Inhabers der Erlaubnis nach deren Erteilung dies nach dem innerstaatlichen Recht des Aufnahmelandes rechtfertige (so zuletzt EuGH vom 26.6.2008 Az. C-329/06 und C-343/06, RdNrn. 59 und 66; EuGH vom 26.6.2008 Az. C-334/06 bis C-336/06, RdNrn. 56 und 63; vgl. auch EuGH vom 6.4.2006, a.a.O., S. 420 [RdNr. 38]; EuGH vom 28.9.2006 DAR 2007, 77/80 [RdNr. 35]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319
    Hat der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis nach deren Erwerb nämlich ein Fehlverhalten von selbständigem Gewicht an den Tag gelegt, das Zweifel an seiner Fahreignung begründet, so ist es der Fahrerlaubnisbehörde nicht untersagt, die Vorgeschichte (erläuternd) mitzuberücksichtigen (BayVGH vom 31.1.2007 Az. 11 CS 06.1923; BayVGH vom 11.5.2007 Az. 11 C 06.2890/11 CS 06.2893; BayVGH vom 24.7.2007 Az. 11 CS 07.1533; BayVGH vom 21.11.2007 Az. 11 CS 07.1435; BayVGH vom 29.11.2007 Az. 11 CS 07.1976; BayVGH vom 26.3.2008 Az. 11 CS 08.246; vgl. ferner OVG Saarl vom 27.3.2006 NJW 2006, 2651/2652; OVG MV vom 29.8.2006 NJW 2007, 1154/1159).
  • OVG Saarland, 27.03.2006 - 1 W 12/06

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Teilnahme an einem Methadonprogramm

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319
    Hat der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis nach deren Erwerb nämlich ein Fehlverhalten von selbständigem Gewicht an den Tag gelegt, das Zweifel an seiner Fahreignung begründet, so ist es der Fahrerlaubnisbehörde nicht untersagt, die Vorgeschichte (erläuternd) mitzuberücksichtigen (BayVGH vom 31.1.2007 Az. 11 CS 06.1923; BayVGH vom 11.5.2007 Az. 11 C 06.2890/11 CS 06.2893; BayVGH vom 24.7.2007 Az. 11 CS 07.1533; BayVGH vom 21.11.2007 Az. 11 CS 07.1435; BayVGH vom 29.11.2007 Az. 11 CS 07.1976; BayVGH vom 26.3.2008 Az. 11 CS 08.246; vgl. ferner OVG Saarl vom 27.3.2006 NJW 2006, 2651/2652; OVG MV vom 29.8.2006 NJW 2007, 1154/1159).
  • VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319
    Hat der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis nach deren Erwerb nämlich ein Fehlverhalten von selbständigem Gewicht an den Tag gelegt, das Zweifel an seiner Fahreignung begründet, so ist es der Fahrerlaubnisbehörde nicht untersagt, die Vorgeschichte (erläuternd) mitzuberücksichtigen (BayVGH vom 31.1.2007 Az. 11 CS 06.1923; BayVGH vom 11.5.2007 Az. 11 C 06.2890/11 CS 06.2893; BayVGH vom 24.7.2007 Az. 11 CS 07.1533; BayVGH vom 21.11.2007 Az. 11 CS 07.1435; BayVGH vom 29.11.2007 Az. 11 CS 07.1976; BayVGH vom 26.3.2008 Az. 11 CS 08.246; vgl. ferner OVG Saarl vom 27.3.2006 NJW 2006, 2651/2652; OVG MV vom 29.8.2006 NJW 2007, 1154/1159).
  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei bestimmten Lieferungen von Milcherzeugnissen

  • VGH Bayern, 26.03.2008 - 11 CS 08.246

    EU-Fahrerlaubnis; Aberkennung; wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr

  • VGH Bayern, 21.11.2007 - 11 CS 07.1435
  • VGH Bayern, 29.11.2007 - 11 CS 07.1976
  • VGH Bayern, 11.05.2007 - 11 C 06.2890
  • VGH Bayern, 06.08.2007 - 11 ZB 07.1200
  • VG München, 18.11.2008 - M 1 K 08.843

    EU-Fahrerlaubnis;Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beibringung einer

    Die hierauf zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss vom 14. Juli 2008 zurückgewiesen (Az.: 11 CS 08.1319).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 18. November 2008, auf die Gerichts- sowie die vorgelegten Behördenakten auch in den Verfahren M 1 S 08.844 sowie 11 CS 08.1319 Bezug genommen.

    Wie bereits im Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 15. April 2008 (a.a.O.) und dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juli 2008 (a.a.O.), auf deren Begründung insoweit ausdrücklich Bezug genommen wird, dargelegt wurde, waren die Taten noch verwertbar und konnten zur Grundlage der Begutachtung gemacht werden.

  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2019 - 7 L 636/19

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabis, gelegentlicher Konsum, Trennungsgebot,

    vgl. EuGH, Beschlüsse vom 28. September 2006 - C 340/05 -, "Kremer", juris; und vom 2. Dezember 2010 - C 334/09 -, "Scheffler", juris, Rdnr. 72; OVG Koblenz, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 10 B 10477/06 -, juris, Rdnr. 7; Bayrischer VGH, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 11 CS 08.1319 -, juris, Rdnr. 36.

    vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 11 CS 08.1319 -, juris, Rdnr. 36.

  • OVG Saarland, 24.09.2008 - 1 A 222/08

    Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland mit

    Darüber hinaus fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit für den vorliegenden Fall, da der niederländischen und der französischen Fahrerlaubnis unabhängig von den sich bei einem Umtausch ergebenden Besonderheiten vgl. dazu etwa VGH München, Beschlüsse vom 14.7.2008 - 11 CS 08.1319 - und vom 6.8.2007 - 11 ZB 07.1200 -, bei juris, die Anerkennung zu versagen war.
  • VGH Bayern, 06.04.2009 - 11 CS 08.3394

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    So kann eine erneute Auffälligkeit des Betroffenen im Zusammenhang mit früheren Vorfällen oder Erkenntnissen Anlass zu einer Begutachtung ergeben (vgl. bejahend BayVGH vom 31.1.2007 11 CS 06.1923; vom 24.7.2007 11 CS 07.1533; vom 21.11.2007 11 CS 07.1435; vom 26.3.2008 11 CS 08.246; vom 24.4.2008 11 CS 08.82; vom 14.7.2008 11 CS 08.1319; vom 16.2.2009 11 CS 09.20; im konkreten Fall verneinend BayVGH vom 4.3.2009 11 CS 08.1958).
  • VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 165/15

    Straßenverkehrsrecht; Verwertbarkeit von Eintragungen; Umtausch des Führerscheins

    Der Verwertung dreier dieser Vergehen steht nicht entgegen, dass diese vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis vom 18.8.2008 begangen wurden und zwischenzeitlich ein dem Kläger günstiges Fahreignungsgutachten vom 24.9.2007 erstellt worden war, und obwohl ein weiteres Fahreignungsgutachten vom 21.7.2008 zwar die Erwartung formulierte, dass der Kläger zukünftig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen mit Alkoholbeteiligung verstoßen werde, aber ein Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung die Verhaltensprognose günstig beeinflussen könne (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 14.7.2008 - 11 CS 08.1319; Beschluss vom 6.5.2008 - 11 CS 08.551; OVG Sachsen, Beschluss vom 24.7.2008 - 3 B 18/08).
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