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   VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443   

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https://dejure.org/2010,7321
VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 (https://dejure.org/2010,7321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 (https://dejure.org/2010,7321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 11 CS 09.1443 (https://dejure.org/2010,7321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot; Unerheblichkeit der subjektiven Erkennbarkeit fortdauernder Cannabiswirkungen; unterbliebene Einschaltung des Richters vor Entnahme einer Blutprobe; Verwertbarkeit der Ergebnisse der Blutanalyse in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Anordnung der Blutprobe ohne Einschaltung des Richters - Verwertungsverbot in Führerscheinsachen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Blutproben auch ohne richterliche Anordnung verwertbar - Anordnung wäre auch nach Rücksprache mit Richter zweifelsfrei erlassen worden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 23.01.2002 - XI R 10/01

    Betriebsprüfung - Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443
    Auch der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass Beweisergebnisse, die in einem straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren unter Missachtung dort geltender formeller Vorschriften gewonnen wurden, in anderen Rechtsgebieten nicht zwangsläufig unverwertbar sein müssen (vgl. BFH vom 23.1.2002 NJW 2002, 2198).

    Da das Steuerstraf- und das Besteuerungsverfahren grundsätzlich unabhängig und gleichrangig nebeneinander stehen, ist die Frage nach dem Bestehen eines Beweisverwertungsverbots im Steuerstrafverfahren nach strafprozessualen, im Besteuerungsverfahren nach abgabenrechtlichen Vorschriften zu beantworten (BFH vom 23.1.2002, a.a.O., S. 2199).

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443
    Das Oberlandesgericht Hamm habe durch Beschluss vom 12. März 2009 (DAR 2009, 336) entschieden, dass das Ergebnis der Analyse einer Blutprobe dann einem strafrechtlichen Beweisverwertungsverbot unterliege, wenn die Akten keine Begründung für die Bejahung von "Gefahr in Verzug" enthielten oder diese - bei Anlegung strenger Kriterien - nicht stichhaltig sei.

    Ist die Frage, ob unter Missachtung strafprozessualer Vorschriften gewonnene belastende Erkenntnisse in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren berücksichtigungsfähig sind, aber unabhängig vom Bestehen eines strafprozessualen Beweisverwertungsverbots zu beantworten, kann der Antragsteller aus den von ihm in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. März 2009 (a.a.O.) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 11. Mai 2009 (NZV 2009, 464) im vorliegenden Zusammenhang ebenso wenig etwas zu seinen Gunsten herleiten wie aus den weiteren Entscheidungen, in denen Blutproben, deren Entnahme die Polizei trotz fehlender Gefahr in Verzug ohne Einschaltung eines Richters angeordnet hatte, in einem straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren als unverwertbar angesehen wurden (vgl. z.B. LG Schwerin vom 9.2.2009 Blutalkohol Bd. 46 [2009], 346; OLG Celle vom 16.6.2009 NZV 2009, 463; OLG Celle vom 6.8.2009 NJW 2009, 3524; KG vom 1.7.2009 Blutalkohol Bd. 46 [2009], 341; OLG Oldenburg vom 12.10.2009 DAR 2009, 713).

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443
    Ein Verstoß gegen dieses Gebot liegt immer dann vor, wenn eine Person als Fahrzeugführer objektiv unter dem Einfluss einer Cannabiskonzentration am Straßenverkehr teilgenommen hat, bei der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgegangen werden muss, dass sich das Risiko von Beeinträchtigungen erhöht, die negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben (BayVGH vom 25.1.2006 DAR 2006, 407/408; OVG Bremen vom 14.8.2007 DAR 2007, 716/717).

    Bei Fahrern, die mit einer zwischen 1, 0 und 2, 0 µg/L liegenden THC-Konzentration am Straßenverkehr teilnehmen, liegen nach der Spruchpraxis des beschließenden Senats nur Eignungszweifel vor, die gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens rechtfertigen (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, a.a.O., S. 411).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09

    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443
    Lässt sich in der Rückschau nicht sicher bejahen, dass eine richterliche Anordnung nach § 81 a Abs. 2 StPO, wäre sie beantragt worden, zweifelsfrei ergangen wäre, liegt andererseits aber auch kein "absoluter Verfahrensfehler" vor, der auch bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 46 BayVwVfG beachtlich ist (vgl. zum Rechtsinstitut des "absoluten Verfahrensfehlers" z.B. Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, RdNr. 30 zu § 46; Meyer in: Knack/Hennecke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, RdNr. 23 zu § 46; Schemmer in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2010, RdNrn. 26 - 30 zu § 46), so hängt die Frage, ob das Ergebnis der Analyse einer unter Missachtung des Richtervorbehalts nach § 81 a Abs. 2 StPO erlangten Blutprobe für Zwecke des Fahrerlaubnisrechts verwertet werden darf, von einer Abwägung der inmitten stehenden Interessen ab (NdsOVG vom 14.8.2008 Blutalkohol Bd. 45 [2008], 416/418; vom 16.12.2009 Az. 12 ME 234/09, Juris, RdNr. 5 m.w.N.; VG Osnabrück vom 20.2.2009 Az. 6 A 65/08, Juris, RdNr. 17).
  • VG Osnabrück, 20.02.2009 - 6 A 65/08

    Amphetamin; Beweisverwertungsverbot; Blutentnahme; Drogenkonsum, unbewusster;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443
    Lässt sich in der Rückschau nicht sicher bejahen, dass eine richterliche Anordnung nach § 81 a Abs. 2 StPO, wäre sie beantragt worden, zweifelsfrei ergangen wäre, liegt andererseits aber auch kein "absoluter Verfahrensfehler" vor, der auch bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 46 BayVwVfG beachtlich ist (vgl. zum Rechtsinstitut des "absoluten Verfahrensfehlers" z.B. Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, RdNr. 30 zu § 46; Meyer in: Knack/Hennecke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, RdNr. 23 zu § 46; Schemmer in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2010, RdNrn. 26 - 30 zu § 46), so hängt die Frage, ob das Ergebnis der Analyse einer unter Missachtung des Richtervorbehalts nach § 81 a Abs. 2 StPO erlangten Blutprobe für Zwecke des Fahrerlaubnisrechts verwertet werden darf, von einer Abwägung der inmitten stehenden Interessen ab (NdsOVG vom 14.8.2008 Blutalkohol Bd. 45 [2008], 416/418; vom 16.12.2009 Az. 12 ME 234/09, Juris, RdNr. 5 m.w.N.; VG Osnabrück vom 20.2.2009 Az. 6 A 65/08, Juris, RdNr. 17).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443
    Letzterer kam angesichts der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2004 (NJW 2005, 349) enthaltenen Aussagen nicht erst unter fahrerlaubnisrechtlichem Blickwinkel, sondern bereits für die Beantwortung der Frage Bedeutung zu, ob der Antragsteller den Tatbestand des § 24 a Abs. 2 StVG verwirklicht hatte.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08

    Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443
    Strafprozessuale Beweisverwertungsverbote sind im Licht des besonderen Spannungsfeldes zu sehen, das im Strafprozess zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch auf der einen und dem Schutz von Grundrechten des Betroffenen auf der anderen Seite besteht (vgl. OVG MV vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08, Juris, RdNr. 7): Will die öffentliche Gewalt das Verhalten einer Privatperson mit dem schärfsten ihr zur Verfügung stehenden Instrument - nämlich der Verhängung von Kriminalstrafe - ahnden, so soll bereits das einer solchen Maßnahme vorausgehende Verfahren mit strengen rechtsstaatlichen Kautelen ausgestattet sein.
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443
    Die Strafverfolgungsbehörden müssen regelmäßig zwar versuchen, eine Entscheidung des zuständigen Richters zu erlangen, ehe sie selbst eine Blutentnahme anordnen (BVerfG vom 12.2.2007 NJW 2007, 1345/1346).
  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443
    Überträgt man diese Wertung auf die Problematik der ohne Einschaltung eines Richters angeordneten Blutentnahme, so bleibt die unterlassene Einholung einer richterlichen Entscheidung auch bei fehlender Gefahr in Verzug dann auf die Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutanalyse ohne Einfluss, wenn auf der Hand liegt, dass der Richter einem solchen Eingriff die Genehmigung nicht hätte versagen können (vgl. zur Erheblichkeit dieses Gesichtspunkts auch für die Frage eines strafprozessualen Verwertungsverbots BGH vom 18.4.2007 NJW 2007, 2269/2271; OLG Karlsruhe vom 2.6.2009 Az. 1 Ss 183/08, Juris, RdNr. 15; OLG Celle vom 15.9.2009 Az. 322 SsBs 197/09, Juris, RdNr. 15).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443
    Überträgt man diese Wertung auf die Problematik der ohne Einschaltung eines Richters angeordneten Blutentnahme, so bleibt die unterlassene Einholung einer richterlichen Entscheidung auch bei fehlender Gefahr in Verzug dann auf die Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutanalyse ohne Einfluss, wenn auf der Hand liegt, dass der Richter einem solchen Eingriff die Genehmigung nicht hätte versagen können (vgl. zur Erheblichkeit dieses Gesichtspunkts auch für die Frage eines strafprozessualen Verwertungsverbots BGH vom 18.4.2007 NJW 2007, 2269/2271; OLG Karlsruhe vom 2.6.2009 Az. 1 Ss 183/08, Juris, RdNr. 15; OLG Celle vom 15.9.2009 Az. 322 SsBs 197/09, Juris, RdNr. 15).
  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

  • VGH Bayern, 20.01.2006 - 11 CS 05.1584
  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums; Herleitung aus eigenen Angaben des

  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

  • OLG Celle, 16.06.2009 - 311 SsBs 49/09

    Beweisverwertungsverbot bei einer evident fehlerhaft auf Gefahr im Verzug

  • OVG Bremen, 14.08.2007 - 1 B 302/07

    Entzug der Fahrerlaubnis

  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

  • VGH Bayern, 17.06.2009 - 11 CS 09.833

    Entzug der Fahrerlaubnis; Betäubungsmittelkonsum; Verwertbarkeit von Angaben im

  • VGH Bayern, 19.01.1998 - 11 B 95.2282
  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht

    Mangels zulässiger Rüge besteht daher kein Anlass, der Frage nachzugehen, ob es mit der Verfassung vereinbar ist, dass nicht nur im Einzelfall sondern nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 CS 09.1443 -, juris, Rn. 27; Beschluss vom 21. November 2011 - 11 CS 11.2247 -, juris, Rn. 11; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 11 ZB 12.614 -, juris, Rn. 4) wie auch anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 -, juris, Rn. 11; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2009 - OVG 1 S 205.09 -, juris, Rn. 3; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, juris, Rn. 7; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 -, juris, Rn. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2010 - 16 B 382/10 -, juris, Rn. 2; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, juris, Rn. 8; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2012 - 3 O 141/12 -, juris, Rn. 7; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 3 B 161/08 -, juris, Rn. 7; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 4 MB 121/09 -, juris, Rn. 3 f.) bei der Entziehung von Führerscheinen offenbar generell die Verwertung von Erkenntnissen akzeptiert wird, die auf Blutentnahmen beruhen, welche unter Verstoß gegen den einfachgesetzlichen Richtervorbehalt in § 81a Abs. 2 StPO gewonnen wurden.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

    11 Auch wenn aber ein strafprozessuales Verwertungsverbot unterstellt wird, ist im vorliegenden Verwaltungsverfahren keine entsprechende Bewertung geboten (ebenso Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.02.2010 - 3 B 161/08 - juris; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschl. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09 - jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 - 1 S 205.09 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.01.2010 - 10 B 11226/09 - juris; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 - juris).

    Für dieses Ergebnis spricht auch, dass weder das Straßenverkehrsgesetz noch die Fahrerlaubnis-Verordnung für die Anordnung von ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen einen der Vorschrift des § 81 Abs. 2 StPO vergleichbaren Richtervorbehalt vorsehen und es einen Wertungswiderspruch bedeutete, wenn Fälle, die ihren Ausgang in einem straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Verkehrsverstoß nehmen, anders behandelt würden als solche, in denen die Behörde nach § 11 Abs. 2 FeV aufgrund ihr bekannt gewordener Tatsachen selbst Zweifeln an der Kraftfahreignung eines Betroffenen nachgeht (zum Ganzen Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.02.2010 a.a.O.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14.08.2008 a.a.O. u. Beschl. v. 16.12.2009 a.a.O.; OVG Berlin - Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.01.2010 a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2010 a.a.O.).

  • VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16

    Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Selbst bei Annahme einer Verletzung des Richtervorbehalts ergibt sich hieraus jedenfalls kein Verwertungsverbot für das Fahrerlaubnisentziehungsverfahren (vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 - juris; BayVGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 Cs 09.1443 - juris).
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