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   VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897   

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VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897 (https://dejure.org/2022,30211)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.10.2022 - 11 CS 22.1897 (https://dejure.org/2022,30211)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - 11 CS 22.1897 (https://dejure.org/2022,30211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Fahrtenbuch, Geschwindigkeitsüberschreitung, Dauer der Maßnahme, Verhältnismäßigkeit, 2-Wochen Frist

  • BAYERN | RECHT

    StVZO § 31a Abs. 1 S. 1; VwGO § 80 Abs. 3
    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung - einstweiliger Rechtsschutz

  • IWW

    § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO, § 80 Abs. 3 VwGO
    StVZO, VwGO

  • rewis.io

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs, Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 40 km/h, Zweiwochenfrist zur Anhörung des Fahrzeughalters, Zeitliche Bemessung der Fahrtenbuchauflage, Begründung des angeordneten Sofortvollzugs

  • bussgeldsiegen.de

    Wann kann eine Fahrtenbuchauflage verhängt werden?

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrtenbuch: Innerorts 40 Km/h zu schnell gefahren reicht für eine Auflage

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897
    Außerdem soll Fahrern des Fahrzeugs, das einer Fahrtenbuchauflage unterliegt, zugleich vor Augen geführt werden, dass sie im Falle der Begehung eines Verkehrsverstoßes damit rechnen müssen, aufgrund ihrer Eintragung im Fahrtenbuch als Täter ermittelt und mit Sanktionen belegt zu werden (BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 19).

    aa) Der festgestellte Verkehrsverstoß ist hinreichend gewichtig, um die Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs zu rechtfertigen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U.v. 28.5.2015 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht sieht es als naheliegend an, wenn sich die zuständige Behörde für die konkrete Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage am Punktesystem der Anlage 13 zu § 40 FeV ausrichtet (BVerwG, U.v. 28.5.2015 BVerwGE 152, 180 Rn. 20 ff., ebenso BayVGH, B.v. 31.1.2022 - 11 CS 21.3019 - juris Rn. 11).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2020 - 3 M 16/20

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches mit Anordnung der sofortigen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897
    Abgesehen davon, dass § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nur eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung normiert und es insoweit auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 28.6.2022 - 11 CS 22.1009 - juris Rn. 11 m.w.N.), sind an den Inhalt der Begründung des Sofortvollzugs bei einer Fahrtenbuchauflage keine zu hohen Anforderungen zu stellen, weil hier eine typische Interessenlage vorliegt und das Vollzugsinteresse regelmäßig mit den die Maßnahme rechtfertigenden Gründen zusammenfällt (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; OVG LSA, B.v. 2.2.2020 - 3 M 16/20 - DAR 2020, 647 Rn. 2 ff.; SächsOVG, B.v. 29.11.2016 - 3 B 144/16 - juris Rn. 2 ff.; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris Rn. 5 ff.).

    Dies kann in der Regel angenommen werden, wenn der Verstoß im Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG, § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) mit mindestens einem Punkt eingestuft ist (vgl. OVG LSA, B.v. 2.2.2020 a.a.O. Rn. 17; OVG NW, B.v. 21.3.2016 - 8 B 64/16 - juris Rn. 31).

  • OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897
    Abgesehen davon, dass § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nur eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung normiert und es insoweit auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 28.6.2022 - 11 CS 22.1009 - juris Rn. 11 m.w.N.), sind an den Inhalt der Begründung des Sofortvollzugs bei einer Fahrtenbuchauflage keine zu hohen Anforderungen zu stellen, weil hier eine typische Interessenlage vorliegt und das Vollzugsinteresse regelmäßig mit den die Maßnahme rechtfertigenden Gründen zusammenfällt (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; OVG LSA, B.v. 2.2.2020 - 3 M 16/20 - DAR 2020, 647 Rn. 2 ff.; SächsOVG, B.v. 29.11.2016 - 3 B 144/16 - juris Rn. 2 ff.; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris Rn. 5 ff.).

    Allerdings ist die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist unschädlich, wenn sie für die Nichtfeststellung des Fahrzeugführers nicht kausal ist, etwa weil die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht (vgl. etwa BayVGH, B. v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1187 - juris Rn. 11; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris Rn. 20 f. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247

    Fahrtenbuch; Sofortvollzugsanordnung; ausreichende Ermittlungen; Unmöglichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897
    Abgesehen davon, dass § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nur eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung normiert und es insoweit auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 28.6.2022 - 11 CS 22.1009 - juris Rn. 11 m.w.N.), sind an den Inhalt der Begründung des Sofortvollzugs bei einer Fahrtenbuchauflage keine zu hohen Anforderungen zu stellen, weil hier eine typische Interessenlage vorliegt und das Vollzugsinteresse regelmäßig mit den die Maßnahme rechtfertigenden Gründen zusammenfällt (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; OVG LSA, B.v. 2.2.2020 - 3 M 16/20 - DAR 2020, 647 Rn. 2 ff.; SächsOVG, B.v. 29.11.2016 - 3 B 144/16 - juris Rn. 2 ff.; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris Rn. 5 ff.).

    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897
    Zwar gehört zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand grundsätzlich die unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen durchzuführende Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung (vgl. BVerwG, U. v. 13.10.1978 - VII C 77.74 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 5), da die Wahrscheinlichkeit, dass der Fahrzeughalter die Frage nach dem Fahrzeugführer noch zuverlässig beantworten kann, mit zunehmendem Zeitabstand geringer wird.
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2016 - 8 B 64/16

    Führen eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897
    Dies kann in der Regel angenommen werden, wenn der Verstoß im Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG, § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) mit mindestens einem Punkt eingestuft ist (vgl. OVG LSA, B.v. 2.2.2020 a.a.O. Rn. 17; OVG NW, B.v. 21.3.2016 - 8 B 64/16 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 11 CS 16.1187

    Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers - Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897
    Allerdings ist die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist unschädlich, wenn sie für die Nichtfeststellung des Fahrzeugführers nicht kausal ist, etwa weil die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht (vgl. etwa BayVGH, B. v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1187 - juris Rn. 11; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris Rn. 20 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.01.2022 - 11 CS 21.3019

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei erstmaliger Verletzung des Abstandsgebots

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897
    Das Bundesverwaltungsgericht sieht es als naheliegend an, wenn sich die zuständige Behörde für die konkrete Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage am Punktesystem der Anlage 13 zu § 40 FeV ausrichtet (BVerwG, U.v. 28.5.2015 BVerwGE 152, 180 Rn. 20 ff., ebenso BayVGH, B.v. 31.1.2022 - 11 CS 21.3019 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 28.06.2022 - 11 CS 22.1009

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Konsum sog. harter Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897
    Abgesehen davon, dass § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nur eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung normiert und es insoweit auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 28.6.2022 - 11 CS 22.1009 - juris Rn. 11 m.w.N.), sind an den Inhalt der Begründung des Sofortvollzugs bei einer Fahrtenbuchauflage keine zu hohen Anforderungen zu stellen, weil hier eine typische Interessenlage vorliegt und das Vollzugsinteresse regelmäßig mit den die Maßnahme rechtfertigenden Gründen zusammenfällt (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; OVG LSA, B.v. 2.2.2020 - 3 M 16/20 - DAR 2020, 647 Rn. 2 ff.; SächsOVG, B.v. 29.11.2016 - 3 B 144/16 - juris Rn. 2 ff.; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris Rn. 5 ff.).
  • OVG Sachsen, 29.11.2016 - 3 B 144/16

    Fahrtenbuchauflage, Unzumutbarkeit weiterer Ermittlungen, Begründung der

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 23 km/h -

    Ein hinreichend gewichtiger Verstoß kann in der Regel angenommen werden, wenn dieser im Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG, § 40 FeV) mit mindestens einem Punkt eingestuft ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2022 - 11 CS 22.1897 - juris Rn. 14; OVG LSA, a.a.O.; OVG NW, B.v. 21.3.2016 - 8 B 64/16 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 04.01.2023 - 1 CS 22.1971

    Bauaufsichtliche Untersagung der formell illegalen Nutzung eines grenzständigen

    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO normiert nur eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung, sodass es insoweit auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung des Sofortvollzugs nicht ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2022 - 11 CS 22.1897 - juris Rn. 11).
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