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AG Stadthagen, 16.07.2019 - 11 Ds 505 Js 6723/18 |
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AG Stadthagen, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 11 Ds 505 Js 6723/18 (https://dejure.org/2019,88135)
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 10.12.2021 - 2 BvQ 101/21
Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach …
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 16. Juli 2019 - 11 Ds 505 Js 6723/18 (73/18) - wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag des Antragstellers vom 26. November 2021 gemäß § 458 Abs. 1 Strafprozessordnung - längstens für die Dauer von sechs Monaten (§ 32 Abs. 6 Satz 1 BVerfGG) - ausgesetzt.Der Antragsteller wurde durch das Amtsgericht Stadthagen mit rechtskräftigem Urteil vom 16. Juli 2019 - 11 Ds 505 Js 6723/18 (73/18) - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
- OLG Celle, 21.01.2022 - 2 Ws 5/22
Teilvollstreckung; Einzelfreiheitsstrafen; Gesamtfreiheitsstrafe; …
Die Vollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 16.07.2019 (Az. 11 Ds 505 Js 6723/18-73/18) i.V.m. dem Urteil des Landgerichts Bückeburg vom 11.05.2021 (Az. 4 Ns 505 Js 6723/18-53/19) ist unzulässig, solange über das Rechtsmittel des Verurteilten gegen das Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 11.11.2021 (Az. 11 Ds 304 Js 8325/18) nicht rechtskräftig entschieden worden ist.Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den Beschwerdeführer am 16.07.2019 (Az. 11 Ds 505 Js 6723/18-73/18) wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr.