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   VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12   

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VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12 (https://dejure.org/2013,11299)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.04.2013 - 11 K 298.12 (https://dejure.org/2013,11299)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. April 2013 - 11 K 298.12 (https://dejure.org/2013,11299)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 92/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Motorradfahrers mit einem

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12
    Diese Vorschrift dient dem Schutz eines Motorradfahrers gegen die insbesondere bei Stürzen vom Motorrad hohe Gefahr schwerer Kopfverletzungen (BGH, Urteil vom 25. Januar 1983 - VI ZR 92/81 - juris, Rdnr. 14).Daneben hat sie den Zweck, die Allgemeinheit vor den finanziellen Folgen zu bewahren, die entstehen können, wenn Schwerverletzte längerer oder dauernder Pflege bedürfen oder wenn als Folge eines Unfalls eine berufliche Tätigkeit nicht oder nur noch eingeschränkt möglich ist (VG Augsburg, a.a.O.).
  • BGH, 29.09.1992 - VI ZR 286/91

    Ausnahmen vom Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12
    Schließlich spricht für eine umfassende Prüfung, ob eine besondere Ausnahmesituation für eine Befreiung vorliegt, dass im Falle eines Verkehrsunfalls mit einem Motorradfahrer, der erlaubterweise keinen Schutzhelm trägt, die Verletzungsfolgen aufgrund des fehlenden Schutzhelmes unter Umständen vom Unfallgegner zu tragen sind (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1992 - VI ZR 286/91 - juris, Rdnr. 12, m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80

    Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldbewehrung der Schutzhelmpflicht für

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12
    Auch kann in vielen Fällen nach einem Verkehrsunfall weiterer Schaden für Dritte abgewendet werden, wenn ein beteiligter Motorradfahrer dank seines Schutzhelms bei Bewusstsein bleibt und die Unfallstelle räumen, Rettungsdienste alarmieren und Sofortmaßnahmen ergreifen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1982 - 1 BvR 1295/80 - juris, Rdnr. 19).
  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97

    Ausnahmegenehmigung für Autorennen auf öffentlichen Straßen nicht nur bei

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12
    Das Bezirksamt ist von dem zutreffenden Ansatz ausgegangen, bei gesundheitlichen Gründen eines Antragstellers, die dem Tragen eines Schutzhelms entgegenstehen, darüber hinaus im Ermessen umfassend die widerstreitenden öffentlichen und privaten Belange zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (so auch VG Augsburg, Urteil vom 27. Juni 2000 - Au 3 K 00.466 - juris, Rdnr. 20; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, § 46 StVO, Rdnr. 23; zur Prüfung einer besondere Ausnahmesituation als Teil der Ermessensentscheidung BVerwG, Urteil vom 13. März 1997 - BVerwG 3 C 2.97 - juris, Rdnr. 27).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12
    Mit dem Erfordernis einer behördlichen Ermessensentscheidung lässt sich dies kaum vereinbaren (so auch VG Frankfurt, Urteil vom 8. Juni 1988 - III/3 - E 1271/87 - beck-online) und entspricht auch nicht der sonstigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu den Anforderungen an ein ärztliches Attest (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - BVerwG 10 C 8.07 - juris, Rdnr. 15 und 31 f.).
  • VG Augsburg, 27.06.2000 - Au 3 K 00.466

    Zur Befreiung von der Helmpflicht für Motorradfahrer

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12
    Das Bezirksamt ist von dem zutreffenden Ansatz ausgegangen, bei gesundheitlichen Gründen eines Antragstellers, die dem Tragen eines Schutzhelms entgegenstehen, darüber hinaus im Ermessen umfassend die widerstreitenden öffentlichen und privaten Belange zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (so auch VG Augsburg, Urteil vom 27. Juni 2000 - Au 3 K 00.466 - juris, Rdnr. 20; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, § 46 StVO, Rdnr. 23; zur Prüfung einer besondere Ausnahmesituation als Teil der Ermessensentscheidung BVerwG, Urteil vom 13. März 1997 - BVerwG 3 C 2.97 - juris, Rdnr. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1991 - 5 S 1791/90

    Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12
    Darüber hinaus ergibt sich aus dem Wortlaut von § 46 Abs. 1 StVO ("in bestimmten Einzelfällen"), dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nur beim Vorliegen einer besonderen Ausnahmesituation möglich ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 20. März 1991 - 5 S 1791/90 - juris; VGH München, Beschluss vom 16. April 1998 - 11 B 97.833 - juris).
  • VGH Bayern, 16.04.1998 - 11 B 97.833
    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12
    Darüber hinaus ergibt sich aus dem Wortlaut von § 46 Abs. 1 StVO ("in bestimmten Einzelfällen"), dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nur beim Vorliegen einer besonderen Ausnahmesituation möglich ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 20. März 1991 - 5 S 1791/90 - juris; VGH München, Beschluss vom 16. April 1998 - 11 B 97.833 - juris).
  • OVG Berlin, 21.05.2003 - 1 B 1.02

    Zur Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Car-Sharing bei der

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12
    Gleiches folgt aus dem Grundsatz der Privilegienfeindlichkeit des Straßenverkehrsrechts (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 21. Mai 2003 - OVG 1 B 1.02 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16

    Sikh; Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen

    Auch wenn es im Ausgangspunkt zutrifft, dass ein Mitverschulden des unbehelmten Motorradfahrers (im Sinne von § 9 StVG bzw. § 254 BGB) nicht mit Hinweis auf einen Verstoß gegen die Helmpflicht bejaht werden kann, wenn von dieser gerade befreit wurde (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.1992 - VI ZR 286/91 - BGHZ 119, 268; VG Berlin, Urteil vom 16.04.2013 - 11 K 298.12 - juris Rn. 13), dürfte allerdings gleichwohl einiges dafür sprechen, dass selbst im Fall der Befreiung von der Helmpflicht ein Mitverschulden des helmlos fahrenden Kraftradfahrers anzunehmen wäre.
  • VG Freiburg, 29.10.2015 - 6 K 2929/14

    Zur Schutzhelmtragepflicht für ein Mitglied der Religionsgemeinschaft der Sikhs

    Ein damit eng verknüpftes öffentliches Interesse besteht ferner darin, dass in vielen Fällen nach einem Verkehrsunfall weiterer Schaden für Dritte dadurch abgewendet werden kann, dass ein beteiligter Motorradfahrer dank seines Schutzhelms bei Bewusstsein bleiben und die Unfallstelle räumen, Rettungsdienste alarmieren und sofort Maßnahmen ergreifen kann (VG Berlin, Urt. v. 16.04.2013 - 11 K 298.12 -, Rn. 13, juris).
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