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   FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 335/06   

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https://dejure.org/2008,14486
FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 335/06 (https://dejure.org/2008,14486)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.07.2008 - 11 K 335/06 (https://dejure.org/2008,14486)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 11 K 335/06 (https://dejure.org/2008,14486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers - Zahlungen nach dem ArbEG an beschränkt steuerpflichtigen, ehemaligen Arbeitnehmer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 164 Abs. 2 AO; § 9 Abs. 1 ArbEG; § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers; Einbehaltung von Lohnsteuer von einer Vergütung für Diensterfindungen; Abgeltung der dem Arbeitgeber kraft Gesetzes zugewachsenen wirtschaftlichen Monopolstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSt-Anmeldung; Anfechtungsrecht; Arbeitnehmer - Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers; Einbehaltung von Lohnsteuer von einer Vergütung für Diensterfindungen; Abgeltung der dem Arbeitgeber kraft Gesetzes zugewachsenen wirtschaftlichen Monopolstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 708
  • EFG 2008, 1970
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.07.2005 - VI R 165/01

    Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch den Arbeitnehmer - Zuführung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 335/06
    Er kann die Steueranmeldungen in diesem Umfang aus eigenem Recht anfechten (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH - vom 20. Juli 2005 VI R 165/01, BStBl. II 2005, 890; vom 12. Oktober 1995 I R 39/95, BStBl. II 1996, 87) oder Änderung verlangen, denn auch als ehemaliger Arbeitnehmer hätte er die Lohnsteuer rechtlich und wirtschaftlich zu tragen.
  • BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04

    Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 335/06
    Diese Rechtsauffassung widerspricht nicht der von der Beigeladenen zitierten Entscheidung des BFH vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, in der es um die Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung und um Einwände gegen den Lohnsteuerabzug über die Lohnsteuerbescheinigung ging.
  • BFH, 12.10.1995 - I R 39/95

    Lohnsteueranmeldung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 335/06
    Er kann die Steueranmeldungen in diesem Umfang aus eigenem Recht anfechten (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH - vom 20. Juli 2005 VI R 165/01, BStBl. II 2005, 890; vom 12. Oktober 1995 I R 39/95, BStBl. II 1996, 87) oder Änderung verlangen, denn auch als ehemaliger Arbeitnehmer hätte er die Lohnsteuer rechtlich und wirtschaftlich zu tragen.
  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 335/06
    Materiell-rechtlich handelt es sich bei den Lohnsteuer-Abzugsbeträgen um Vorauszahlungen auf die Jahreseinkommensteuer des Arbeitnehmers (BFH, Beschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BStBl. II 1992, 752 unter 3. b der Entscheidungsgründe, m. w. N.).
  • BGH, 25.11.1980 - X ZR 12/80

    Streit über die Höhe der Vergütung für eine Erfindung eines Arbeitnehmers -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 335/06
    Mit der Vergütung nach § 9 ArbEG werden jedoch nicht die vom Arbeitnehmererfinder im Hinblick auf die Erfindung geleisteten Arbeiten und Dienste honoriert, sondern es wird die dem Arbeitgeber kraft Gesetzes zugewachsene wirtschaftliche Monopolstellung abgegolten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. November 1980 X ZR 12/80, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht -GRUR- 1981, 263 "Drehschiebeschalter"; Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 4. Aufl., Einl. vor §§ 9-12 Rz. 9; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 10. Aufl., § 115 Rdnr. 30; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 1980 V 54/78, EFG 1980, 554).
  • FG Rheinland-Pfalz, 01.07.1980 - V 54/78
    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 335/06
    Mit der Vergütung nach § 9 ArbEG werden jedoch nicht die vom Arbeitnehmererfinder im Hinblick auf die Erfindung geleisteten Arbeiten und Dienste honoriert, sondern es wird die dem Arbeitgeber kraft Gesetzes zugewachsene wirtschaftliche Monopolstellung abgegolten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. November 1980 X ZR 12/80, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht -GRUR- 1981, 263 "Drehschiebeschalter"; Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 4. Aufl., Einl. vor §§ 9-12 Rz. 9; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 10. Aufl., § 115 Rdnr. 30; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 1980 V 54/78, EFG 1980, 554).
  • BFH, 21.10.2009 - I R 70/08

    Lohnsteuererstattungsanspruch bei abkommenswidriger Lohnsteuereinbehaltung

    Die Klage gegen die Ablehnung des am 13. März 2006 erhobenen Begehrens mit dem Ziel, das FA zu einer Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldungen zu verpflichten bzw. die Lohnsteuer an ihn zu erstatten, war mit dem Verpflichtungsbegehren erfolgreich (Niedersächsisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 10. Juli 2008 11 K 335/06, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1970).
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