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   FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04 Kg   

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FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04 Kg (https://dejure.org/2005,11595)
FG Münster, Entscheidung vom 14.01.2005 - 11 K 3588/04 Kg (https://dejure.org/2005,11595)
FG Münster, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 11 K 3588/04 Kg (https://dejure.org/2005,11595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 69 Abs. 3; EStG § 62 Abs. 2 Satz 1
    Anspruchsberechtigung; Aufenthaltserlaubnis, Ausländer; Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld - Anspruchsberechtigung; Aufenthaltserlaubnis, Ausländer - Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs eines Ausländers auf Kindergeld; Vereinbarkeit der anteiligen Versagung von Kindergeld für ausländische Eltern trotz rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland mit dem Gleichheitsgebot und dem Gebot der Freistellung des ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 626
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Niedersachsen, 08.09.2004 - 2 K 55/03

    Voraussetzungen der Berechtigung Kindergeld in Anspruch nehmen zu können;

    Auszug aus FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04
    Dies gilt jedoch nicht nur in den Fällen, in denen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig beantragt wurde und sich deren Ausstellung auf Grund eines Verschuldens der Ausländerbehörde verzögert, sondern auch dann, wenn die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - wie im Streitfall - erst nach Ablauf der ursprünglich erteilten Erlaubnis beantragt wird und der Aufenthalt - gleichwohl - während des maßgeblichen Streitzeitraumes gemäß § 69 Abs. 3 AuslG als erlaubt gilt (i.E. wohl auch Niedersächsisches FG Urteil vom 8. September 2004 2 K 55/03).
  • BFH, 25.01.1994 - VIII R 45/92

    1. Keine Umdeutung einer wegen Formmangels unwirksamen Zustellung in eine

    Auszug aus FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04
    Der zunächst bestehende Bekanntgabemangel ist zwar nicht durch die wirksame Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt worden, da diese den Einspruch als unzulässig verworfen, nicht aber als unbegründet zurückgewiesen hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 VIII R 45/92, BFHE 173, 213 , BStBl II 1994, 603 , BFH, Urteil vom 25.01.1994 - VIII R 45/92 (V) BStBl II 1994, 603 ).
  • FG Münster, 15.03.2002 - 11 K 4607/01

    Anspruch auf Kindergeld zwischen Ablauf und erneuter Erteilung einer

    Auszug aus FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04
    Der Senat hält an seiner im Urteil vom 15. März 2002 (11 K 4607/01 Kg, EFG 2002, 927) dargelegten Auffassung fest, dass diese Voraussetzung auch dann erfüllt ist, wenn der Aufenthalt des Ausländers bis zur Entscheidung über die beantragte Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 AuslG gestattet ist.
  • OVG Thüringen, 29.02.1996 - 3 EO 651/94

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Erlaubnisfiktion; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04
    Gewährt die zuständige Behörde die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung und stellt eine Bescheinigung über ein fiktives Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG aus, so hat sie - wie auch im Streitfall - von der Möglichkeit des § 97 AuslG Gebrauch gemacht, d.h. die Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes außer acht gelassen (vgl. z.B. HessVGH Beschluss vom 20. Januar 2004 12 TG 3204/03, EzAR 622 Nr. 42; Thüringer OVG Beschluss vom 29. Februar 1996, 3 EO 651/94, ThürVGRspr. 1997, 6).
  • VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03

    Ausländer; Ausweisung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04
    Gewährt die zuständige Behörde die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung und stellt eine Bescheinigung über ein fiktives Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG aus, so hat sie - wie auch im Streitfall - von der Möglichkeit des § 97 AuslG Gebrauch gemacht, d.h. die Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes außer acht gelassen (vgl. z.B. HessVGH Beschluss vom 20. Januar 2004 12 TG 3204/03, EzAR 622 Nr. 42; Thüringer OVG Beschluss vom 29. Februar 1996, 3 EO 651/94, ThürVGRspr. 1997, 6).
  • BFH, 19.05.1983 - IV R 125/82

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Verfahrensbeteiligte - Zustellungsmangel -

    Auszug aus FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04
    Eine Heilung ist jedoch mit der neuerlichen Bekanntgabe des Bescheides im finanzgerichtlichen Verfahren erfolgt (siehe auch BFH, Urteil vom 19. Mai 1983, IV R 125/82, BStBl II 1984, 15 mwN).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04
    Hierzu genügt der bloße Hinweis auf den Absendevermerk nicht (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14. März 1989 VII R 75/85, BStBl II 1989, 534 ).
  • BFH, 25.07.2007 - III R 81/03

    Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen

    bb) Da die Klage aus den unter II. 3. dargelegten Gründen Erfolg hat, kann im Streitfall dahinstehen, ob die fingierte Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990, die nach Angaben der Prozessbevollmächtigten zwischen Ablauf und Wiedererteilung der Aufenthaltserlaubnis vorlag, als Aufenthaltserlaubnis i.S. des § 62 Abs. 2 EStG alter und neuer Fassung zu werten ist (so Urteile des Niedersächsischen FG vom 8. September 2004 2 K 55/03, EFG 2005, 307, und vom 30. März 2006 10 K 226/02, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2007, 694, sowie des FG Münster vom 5. Dezember 2003 11 K 4407/02 Kg, juris, und vom 14. Januar 2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626; ebenso Abschn. 62.4.1 Abs. 1 Satz 5 DA-FamEStG, Stand August 2004, BStBl I 2004, 742, und Abschn. 62.4.1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 DA-FamEStG, Stand Juni 2007, BStBl I 2007, 489, wenn die Verlängerung oder Neuerteilung vor Ablauf des Titels beantragt wird; a.A. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 2. Oktober 1997 14 REg 1/97, SozR 3-1200 § 14 Nr. 24, m.w.N.).
  • BFH, 25.07.2007 - III R 56/00

    Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen

    bb) Da die Klage aus den unter II. 3. dargelegten Gründen Erfolg hat, kann im Streitfall dahinstehen, ob die ab November 1997 erteilte fingierte Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990 als Aufenthaltserlaubnis i.S. des § 62 Abs. 2 EStG alter und neuer Fassung gewertet werden könnte (generell ablehnend Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 2. Oktober 1997 14 REg 1/97, SozR 3-1200 § 14 Nr. 24, m.w.N.; zustimmend, wenn eine fingierte Aufenthaltserlaubnis im Zeitraum zwischen Ablauf und Wiedererteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorliegt: Urteile des Niedersächsischen FG vom 8. September 2004 2 K 55/03, EFG 2005, 307, und vom 30. März 2006 10 K 226/02, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2007, 694, sowie des FG Münster vom 5. Dezember 2003 11 K 4407/02 Kg, juris, und vom 14. Januar 2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626; ebenso Abschn. 62.4.1 Abs. 1 Satz 5 DA-FamEStG, Stand August 2004, BStBl I 2004, 742, und Abschn. 62.4.1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 DA-FamEStG, Stand Juni 2007, BStBl I 2007, 489, wenn die Verlängerung oder Neuerteilung vor Ablauf des Titels beantragt wird).
  • FG Düsseldorf, 09.11.2007 - 18 K 1580/06

    Kindergeldberechtigung bei einer Aufenthaltsgewährung aus humantitären Gründen;

    § 62 Abs. 2 EStG a. F. und § 62 Abs. 2 EStG knüpfen zur Beurteilung der Kindergeldgewährung bei einem nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländer an den Aufenthaltstitel an, den der Betroffene "besitzt", d. h. tatsächlich in Händen hält (sog. Tatbestandswirkung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 221/98, BFHE 187, 562, BStBl II 1999, 140;vom 20. Februar 1998 VI B 205/97/ BFH/NV 1998, 963;vom 1. Dezember 1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696 undvom 14. August 1997 VI B 43/97, BFH/NV 1998, 169 - eine Ausnahme gilt nur für die Zeit zwischen Ablauf einer Aufenthaltserlaubnis und seiner erneuten Erteilung vgl. FG Münster, Urteile vom 15. März 2002 11 K 4607/01 Kg, EFG 2002, 927 und vom 14. Januar 2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626).
  • FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 239/06

    Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis

    Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 14.01.2005, Az.: 11 K 3588/04 Kg (EFG 2005, 626) erneut entschieden, dass selbst während der Zeit eines nicht lückenlos gemäß § 69 Abs. 3 AuslG gestatteten Aufenthalts Kindergeld zu gewähren ist.
  • FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13

    Keine Kindergeldberechtigung bei nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt in der BRD

    bb) Entscheidungen anderer Finanzgerichte zum nicht mehr geltenden und ebenfalls eine Fiktionsbescheinigung regelnden § 69 Abs. 3 AuslG sind nicht auf den Streitfall übertragbar; jenen Urteilen liegen Sachverhalte zugrunde, in denen bereits bei Erteilung der Fiktionsbescheinigung eine Aufenthaltserlaubnis und nicht nur ein Visum vorlag (vgl. FG Köln, Urteil vom 23.05.2008 2 K 757/01, EFG 2008, 1396; FG Münster, Urteil vom 14.01.2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 08.09.2004 2 K 55/03, EFG 2005, 307).
  • FG Düsseldorf, 20.04.2007 - 18 K 5530/01

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Kindergeldantrags wegen des fehlenden Besitzes

    Abzustellen ist hierbei grundsätzlich auf den von der Ausländerbehörde erteilten Titel, den der Betroffene "besitzt", d. h. tatsächlich in Händen hält (sog. Tatbestandswirkung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 221/98, BFHE 187, 562, BStBl II 1999, 140; vom 20. Februar 1998 VI B 205/97, BFH/NV 1998, 963; vom 1. Dezember 1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696 und vom 14. August 1997 VI B 43/97, BFH/NV 1998, 169 - eine Ausnahme gilt für die Zeit zwischen Ablauf einer Aufenthaltserlaubnis und seiner erneuten Erteilung vgl. FG Münster, Urteile vom 15. März 2002 11 K 4607/01 Kg, EFG 2002, 927 und vom 14. Januar 2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626).
  • FG Niedersachsen, 30.03.2006 - 10 K 226/02

    (Anspruch auf Kindergeld aufgrund Fiktionsbescheinigung i.S. § 69 Abs. 3 AuslG

    Die gesetzliche Fiktion der Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG begründet nach Auffassung des Senats die für den Bezug von Kindergeld durch einen Ausländer erforderliche rechtliche Befugnis zum Aufenthalt in Deutschland im Sinne des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG (so auch Nds. FG, Urteil vom 8. September 2004 Az. 2 K 55/03, EFG 2005, S. 307; FG Münster, Urteil vom 14. Januar 2005 Az. 11 K 3588/04; EFG 2005, S. 626; a.A. zu dem früheren § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGGBundessozialgericht, Urteil vom 6. September 1995 Az. 14 REg 4/95, nicht veröffentlicht).
  • FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 38/06

    Anspruch auf Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder

    Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 14.01 .2005, Az.: 11 K 3588/04 Kg (EFG 2005, 626) erneut entschieden, dass selbst während der Zeit eines nicht lückenlos gemäß § 69 Abs. 3 AuslG gestatteten Aufenthalts Kindergeld zu gewähren ist.
  • FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 184/01
    Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 14.01.2005, Az.: 11 K 3588/04 Kg (EFG 2005, 626) erneut entschieden, dass selbst während der Zeit eines nicht lückenlos gemäß § 69 Abs. 3 AuslG gestatteten Aufenthalts Kindergeld zu gewähren ist.
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