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   VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12   

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VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12 (https://dejure.org/2013,6628)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04.03.2013 - 11 K 3968/12 (https://dejure.org/2013,6628)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04. März 2013 - 11 K 3968/12 (https://dejure.org/2013,6628)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung eines Schwerbehinderten - Ermittlungspflichten des Integrationsamtes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Integrationsamtes bei einer betriebsbedingten Kündigung eines Schwerbehinderten wegen Stilllegung von Unternehmensteilen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 85 SGB 9, § 1 Abs 2 KSchG, § 112 Abs 1 S 1 BetrVG, § 112 Abs 1 S 2 BetrVG, § 1 Abs 3 KSchG
    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Ermittlungspflichten des Integrationsamtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 85; KSchG § 1; BetrVG § 112
    Schwerbehindertenrecht - Schwerbehinderter; Integrationsamt; Zustimmung zur Kündigung; betriebsbedingte Kündigung; Schlecker-Frau; Ermessen; Sachverhaltsaufklärung; Interessenausgleich; Sozialplan Auswahlkriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigungszustimmung des Integrationsamtes

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Unwirksame Kündigung einer schwerbehinderten "Schleckerfrau"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung Schwerbehinderter in der Insolvenz: Integrationsamt darf Zustimmung nicht allein auf Namensliste stützen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer schwerbehinderten "Schleckerfrau" - Integrationsamt hat zu Unrecht die hierfür erforderliche Zustimmung erteilt

  • vd-bw.de (Kurzinformation)

    Schlecker-Kündigungen - Integrationsamt erteilte zu Unrecht Zustimmung

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Kündigung einer schwerbehinderten "Schleckerfrau": Integrationsamt hat zu Unrecht die hierfür erforderliche Zustimmung erteilt.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung einer schwerbehinderten "Schleckerfrau" unzulässig - Integrationsamt erteilt zu Unrecht erforderliche Zustimmung für Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Ermittlungspflichten des Integrationsamtes

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12
    Über einen Antrag des Arbeitgebers auf Erteilung der Zustimmung hat das Integrationsamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerwG, Urteil vom 02.07.1992, - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287 und ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.1989, - 6 S 1 971/88 -).

    Damit werden die Grenzen dessen bestimmt, was zur Verwirklichung des dem Schwerbehinderten gebührenden weitgehenden Teilhabeanspruchs dem Arbeitgeber zugemutet werden darf (BVerwG, Urteil vom 02.07.1992, - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287, 292 f und m. w. N. zum SchwbG).

    Damit können bei der Entscheidung über die Zustimmung nur solche Erwägungen eine Rolle spielen, die sich speziell aus dem Anspruch auf Fürsorge und Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben herleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2012, - 5 C 16/11 -, ; Beschluss vom 31.07.2007, - 5 B 81/06 -, ; Urteil vom 02.07.1992, aaO.; vgl. schon Urteil vom 28.11.1958, BVerwGE 8, 46 ff.).

    Die Ermessensentscheidung ist daher fehlerhaft, weil der Beklagte es unterlassen hat, den maßgeblichen Sachverhalt hinreichend aufzuklären (zum Umfang der Amtsermittlungspflicht vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.1992, aaO.).

  • VG Stuttgart, 12.05.2011 - 11 K 5112/10

    Zustellung der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten per Email;

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12
    Dieses darf im Rahmen seiner Ermessensbetätigung lediglich für den "Normalfall" davon ausgehen, die Betriebsparteien hätten im Rahmen der Vereinbarung eines Interessenausgleichs mit Namensliste die Interessen der Schwerbehinderten innerhalb der Belegschaft ausreichend berücksichtigt, wenn insoweit substantiiert vorgetragen ist, dass die Betriebsparteien, etwa im Rahmen eines angewandten Punkte-Schemas, dafür Sorge getragen worden ist, dass die im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen in ihrer Gesamtheit nicht ins Hintertreffen geraten (vgl. Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteile vom 12.05.2011, - 11 K 5112/10 -, und vom 18.04.2005, - 8 K 4477/04 -, beide in ).

    Unter diesen Voraussetzungen kann offen bleiben, ob die Ermessensentscheidung nicht auch deshalb fehlerhaft ist, weil der Beklagte dem Gesichtspunkt keine Bedeutung geschenkt hat, dass die Beigeladene (vor und) nach der damals geplanten Entlassungsaktion die Pflichtquote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen nicht erfüllt hatte und der Beklagte diesen Umstand nicht hinreichend gewichtet hat (vgl. dazu Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 12.05.2011, aaO.).

  • ArbG Heilbronn, 21.06.2012 - 8 Ca 71/12

    Betriebsbedingte Kündigung - mangelnde Auskunft des Arbeitgebers - fehlerhafte

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12
    Nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass das Arbeitsgericht Heilbronn mit Urteil vom 01.08.2012, - 8 Ca 71/12 -, ) im Falle einer (nicht schwerbehinderten) "Schlecker-Frau" zum Ergebnis gekommen ist, dass die Sozialauswahl aufgrund desselben Interessenausgleichs vom 28.03.2012 grob fehlerhaft war, u.a. weil das dort erst auf nachdrückliche Anforderung des Gerichts dargelegte Punkte-Schema aus der Sicht der dortigen Klägerin schwerwiegend fehlerhaft war und der Interessenausgleich jede Ausgewogenheit vermissen ließ.
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12
    Damit können bei der Entscheidung über die Zustimmung nur solche Erwägungen eine Rolle spielen, die sich speziell aus dem Anspruch auf Fürsorge und Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben herleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2012, - 5 C 16/11 -, ; Beschluss vom 31.07.2007, - 5 B 81/06 -, ; Urteil vom 02.07.1992, aaO.; vgl. schon Urteil vom 28.11.1958, BVerwGE 8, 46 ff.).
  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12
    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass das Interesse des Arbeitgebers an der Vermeidung aller Störungen des betrieblichen Ablaufs in zumutbarer Weise zurücktreten muss (BVerwG, Urteil vom 27.10.1971 - V C 78.70 -, BVerwGE 39, 36 -; Beschluss vom 18.09.1989 - 5 B 100.89 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 2 und Beschluss vom 16.06.1990, - 5 B 1 27.89 -, Buchholz a.a.0.
  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12
    Damit können bei der Entscheidung über die Zustimmung nur solche Erwägungen eine Rolle spielen, die sich speziell aus dem Anspruch auf Fürsorge und Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben herleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2012, - 5 C 16/11 -, ; Beschluss vom 31.07.2007, - 5 B 81/06 -, ; Urteil vom 02.07.1992, aaO.; vgl. schon Urteil vom 28.11.1958, BVerwGE 8, 46 ff.).
  • BVerwG, 18.09.1989 - 5 B 100.89

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - Anforderungen an

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12
    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass das Interesse des Arbeitgebers an der Vermeidung aller Störungen des betrieblichen Ablaufs in zumutbarer Weise zurücktreten muss (BVerwG, Urteil vom 27.10.1971 - V C 78.70 -, BVerwGE 39, 36 -; Beschluss vom 18.09.1989 - 5 B 100.89 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 2 und Beschluss vom 16.06.1990, - 5 B 1 27.89 -, Buchholz a.a.0.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten: Mitverantwortung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12
    Danach prüft das Gericht nur, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 114 VwGO), insbesondere ob die Behörde in ihre Ermessenserwägungen alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat und ob sie dabei von einem richtigen und vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.1994, - 7 S 2294/92 -, ).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 5 B 16.94

    Mitwirkung des Schwerbehinderten im Kündigungs- Zustimmungsverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12
    Bei seiner Ermessensentscheidung muss das Integrationsamt nur solche Umstände berücksichtigen, die sich ihm bei vernünftiger Überlegung aufdrängen oder auf die es durch die Beteiligten hingewiesen wird, nicht aber auch solche denkbaren weiteren Umstände, die den persönlichen Lebensbereich des Schwerbehinderten berühren, von ihm aber im Verwaltungsverfahren nicht geltend gemacht werden (BVerwG, Beschluss vom 22.11.1994 - 5 B 16.94 -, juris; Beschluss vom 23.09.1997, - 9 S 1635/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 3383/94

    Anhörungsmangel im Widerspruchsverfahren - VwGO § 79 Abs 2 S 2 als lex specialis;

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12
    Dabei kommt es in den Fällen wie hier für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich auf den Zeitpunkt des Ausgangsbescheids an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.96, - 7 S 3383/94 -, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 07.03.1991, - 5 B 114/89 -, und Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3), der die Grundlage für die dann erklärte Kündigung war.
  • VG Köln, 03.12.2003 - 21 K 7252/02

    Zustimmung des Integrationsamte zur Änderungskündigung eines schwerbehinderten

  • VG Stuttgart, 18.04.2005 - 8 K 4477/04

    Fehlerhafte Zustimmung des Integrationsamtes bei betriebsbedingter Kündigung

  • VG Würzburg, 17.07.2012 - W 3 K 12.102

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

  • VG Neustadt, 07.07.2022 - 2 K 80/22

    Atypischer Fall bei Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten

    Auch der Beklagte und das Verwaltungsgericht müssen grundsätzlich nicht die Belange der Schwerbehinderten bei der Sozialauswahl prüfen (problematisch insoweit LPK-SGB IX, Franz Josef Düwell, 6. Aufl. 2022, SGB IX § 172, beck-online Rn. 78 unter Verweis auf VG Stuttgart, Urteil vom 4. März 2013 - 11 K 3968/12, wo die Voraussetzungen des § 172 Abs. 3 Nr. 1 - 4 SGB IX nicht erfüllt waren).
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