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   OVG Niedersachsen, 15.05.2000 - 11 L 1278/00   

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OVG Niedersachsen, 15.05.2000 - 11 L 1278/00 (https://dejure.org/2000,18667)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.05.2000 - 11 L 1278/00 (https://dejure.org/2000,18667)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Mai 2000 - 11 L 1278/00 (https://dejure.org/2000,18667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung; Ausreise aus nicht vorübergehenden Gründen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 Abs 1 Nr 2 AuslG; § 44 Abs 1 Nr 3 AuslG; Art 6 Abs 1 GG
    Aufenthaltsdauer; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; Ausreisegrund; Erlöschen einer Aufenthaltsgenehmigung; Rückkehr; vorübergehender Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Stade - 4 A 1470/97
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2000 - 11 L 1278/00
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88

    Verlassen des Bundesgebietes - Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2000 - 11 L 1278/00
    Ob die Voraussetzung des § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG erfüllt ist, beurteilt sich nicht (allein) nach dem inneren Willen des Ausländers, sondern aufgrund einer Würdigung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1988, Buchholz 402.24, § 9 AuslG Nr. 4 = InfAuslR 1989, 114).

    Der Ausländer kann das Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung nicht dadurch vermeiden, dass er jeweils kurz vor Ablauf von sechs Monaten mehr oder weniger kurzfristig in das Bundesgebiet zurückkehrt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.05.1993 - 1 B 220.92

    Annahme einer die Revision eröffnenden Abweichung von der Rechtsprechung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2000 - 11 L 1278/00
    Auch hindert die Ausreise zu einem zeitlich völlig unbestimmten Zweck und die Absicht, irgendwann in das Bundesgebiet zurückzukehren, das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG nicht (BVerwG, Beschl. v. 4.5.1993 - 1 B 220.92 -).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2008 - 11 ME 418/07

    Erlöschen des Aufenthaltsrechts des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers bei

    Der Ausländer kann das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis insbesondere nicht dadurch vermeiden, dass er jeweils kurz vor Ablauf von sechs Monaten als der in § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG bzw. § 55 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG festgelegten Höchstgrenze mehr oder weniger kurzfristig in das Bundesgebiet zurückkehrt (BVerwG, Beschl. v. 30.12.1988, a. a. O.; Beschl. des Senats v. 15.5.2000 - 11 L 1278/00 -, juris).
  • VG Stade, 28.06.2004 - 6 B 962/04

    Gründe für das Erlöschen einer Aufenthaltsgenehmigung eines ausreisenden

    Die in § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten kann dabei durchaus ein Beurteilungskriterium bilden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. Mai 2000 , Az: 11 L 1278/00, zitiert nach juris m. w. N.).

    Die Absicht des Ausländers, nicht auf unabsehbare Zeit im Ausland zu bleiben, muss somit in objektiv nachprüfbarer Weise zum Ausdruck kommen (Nds. OVG, Beschluss vom 15. Mai 2000 , Az: 11 L 1278/00, zitiert nach juris m. w. N.).

  • VG Lüneburg, 21.09.2007 - 3 A 288/05

    Abwesenheit; Abwesenheitsdauer; Abwesenheitszweck; Aufenthaltsrecht;

    Die in Nr. 7 bzw. 3 der genannten Vorschriften festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten kann dabei durchaus ein Beurteilungskriterium bilden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.5. 2000 - 11 L 1278/00 -, m. w. N.).

    Die Absicht des Ausländers, nicht nur vorübergehend im Ausland zu bleiben, muss somit in objektiv nachprüfbarer Weise zum Ausdruck kommen (Nds. OVG, Beschl. v. 15.5. 2000 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2000 - 11 M 2715/00

    Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis; Ehebestandszeit; eheliche

    Es ist rechtskräftig festgestellt, dass die dem Antragsteller zu 1) erteilte Aufenthaltserlaubnis gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG erloschen ist (vgl. Beschl. d. Sen. v. 15.5.2000 - 11 L 1278/00 -).
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