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   OVG Niedersachsen, 23.01.2002 - 11 MA 4254/01   

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OVG Niedersachsen, 23.01.2002 - 11 MA 4254/01 (https://dejure.org/2002,12046)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.2002 - 11 MA 4254/01 (https://dejure.org/2002,12046)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 11 MA 4254/01 (https://dejure.org/2002,12046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausweisung türkischer Straftäter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 AuslG; § 48 AuslG; Art 14 Abs 1 EWGAssRBes 1/80; Art 13 EWGAssRBes 1/80; Art 41 Abs 1 EWGAbkTURZProt
    Arbeitnehmer; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Ausländer; Ausweisung; Dienstleistungsfreiheit; Freizügigkeit; Freizügigkeitsberechtigter; Niederlassungsfreiheit; Spezialprävention; Stand-Still-Klausel; Standstillklausel; Stillhalteklausel; Straftat; Straftäter; Türke; Türkei; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach Verstößen gegen das BtMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2001 - 17 A 5552/00

    Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Verstoßes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2002 - 11 MA 4254/01
    Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EWG/Türkei bezieht sich ausschließlich auf die Niederlassungsfreiheit und den Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs (wie OVG NRW, Urt. v. 13.6.2001, NVwZ 2001, 1438 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.3.2001, NVwZ 2001, 1442 gegen BayVGH, Urt. v. 11.7.2000, Inf AuslR 2000, 425).

    Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls bezieht sich nach seinem eindeutigen Wortlauf mit der Anknüpfung an die Art. 13 und 14 des Assoziierungsabkommens ausschließlich auf die Niederlassungsfreiheit und den Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs, nicht also auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Sinne des Art. 12 des Assoziierungsabkommens (vgl. in diesem Sinne z.B. OVG NRW, Urt. v. 13.6.2001, NVwZ 2001, 1438; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.3.2001, NVwZ 2001, 1442; Dienelt, a.a.O., Rdnrn. 137 ff. m.w.N.).

    Der Senat geht mit dem OVG NRW (Urt. v. 13.6.2001, a.a.O.) jedenfalls im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes davon aus, dass die Standstill-Klausel des Art. 13 ARB 1/80 - anders als die vorerwähnte vorbehaltslose Klausel des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls - unter dem Vorbehalt des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 (gerechtfertigte Beschränkungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit) steht und dass - wie oben unter 1. a) ausgeführt - die Ausweisung des Antragstellers unter Anordnung des Sofortvollzugs wegen der konkreten Gefahr weiterer Straftaten gerechtfertigt war.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 10 S 536/01

    Ausweisung türkischer Straftäter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2002 - 11 MA 4254/01
    Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EWG/Türkei bezieht sich ausschließlich auf die Niederlassungsfreiheit und den Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs (wie OVG NRW, Urt. v. 13.6.2001, NVwZ 2001, 1438 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.3.2001, NVwZ 2001, 1442 gegen BayVGH, Urt. v. 11.7.2000, Inf AuslR 2000, 425).

    Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls bezieht sich nach seinem eindeutigen Wortlauf mit der Anknüpfung an die Art. 13 und 14 des Assoziierungsabkommens ausschließlich auf die Niederlassungsfreiheit und den Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs, nicht also auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Sinne des Art. 12 des Assoziierungsabkommens (vgl. in diesem Sinne z.B. OVG NRW, Urt. v. 13.6.2001, NVwZ 2001, 1438; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.3.2001, NVwZ 2001, 1442; Dienelt, a.a.O., Rdnrn. 137 ff. m.w.N.).

  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2002 - 11 MA 4254/01
    Das gilt zumal, als die vom Antragsteller für seine Auffassung in der Sache angeführten Urteile des EuGH in den Rechtssachen Calfa (Urt. v. 19.1.1999 - C-348/96 -, DVBl. 1999, 534) und Nazli (Urt. v. 10.2.2000 - C-340/97 -, DVBl. 2000, 550) seine Folgerungen zur grundsätzlichen Nichtanwendbarkeit der Ist- und Regel-Ausweisungstatbestände des § 47 AuslG wegen angeblich entgegenstehender europarechtlicher Vorschriften nicht stützen.
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2002 - 11 MA 4254/01
    Richtig ist, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisungsverfügung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 12.9.1995, DVBl. 1995, 1297 = InfAuslR 1995, 397) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 23.1.1996, NdsVBl. 1996, 137) grundsätzlich ein in der Begründung anzugebendes besonderes öffentliches Interesse voraussetzt, das über jenes Interesse hinaus geht, das die Ausweisung selbst rechtfertigt.
  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2002 - 11 MA 4254/01
    Das gilt zumal, als die vom Antragsteller für seine Auffassung in der Sache angeführten Urteile des EuGH in den Rechtssachen Calfa (Urt. v. 19.1.1999 - C-348/96 -, DVBl. 1999, 534) und Nazli (Urt. v. 10.2.2000 - C-340/97 -, DVBl. 2000, 550) seine Folgerungen zur grundsätzlichen Nichtanwendbarkeit der Ist- und Regel-Ausweisungstatbestände des § 47 AuslG wegen angeblich entgegenstehender europarechtlicher Vorschriften nicht stützen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 11 S 255/02

    Ausweisung eines türkischen Straftäters - Lockspitzel

    Der Senat verweist wegen weiterer Einzelheiten insoweit auf die überzeugenden Gründe im Urteil des OVG Münster vom 13.06.2001, a.a.O.; im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Beschluss v. 23.1.2002 - 11 MA 4254/01 -, AuAS 2002, 51; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 17.4.2002 a.a.O) .
  • VG Stade, 12.08.2003 - 4 A 2051/02

    Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen Ausländers

    Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll bezieht sich nach seinem eindeutigen Wortlauf mit der Anknüpfung an die Art. 13 und 14 Assoziationsabkommen ausschließlich auf die Niederlassungsfreiheit, das heißt, auf das Recht zur Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten jeder Art, zur Gründung und Leitung von Unternehmen und zur Errichtung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften im Hoheitsgebiet der jeweiligen Vertragsstaaten, und den Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs, nicht aber auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Sinne des Art. 12 Assoziationsabkommen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.1. 2002 - 11 MA 4254/01 - m. w. N., AuAS 2002, 51, 128; BVerwG, Urt. v. 26.2. 2002 - 1 C 21.00 -, BVerwGE 116, 55 = InfAuslR 2002, 338).

    Ist aber die Aufenthaltsbeendigung nach § 14 Abs. 1 ARB 1/80 gerechtfertigt, führt auch das Verschlechterungsverbot des Art. 13 ARB 1/80 zu keinem anderen Ergebnis (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.1. 2002 - 11 MA 4254/01 -, a. a. O.).

  • VG Freiburg, 21.11.2003 - 1 K 205/02

    Ausweisung eines drogenabhängigen, türkischen Straftäters

    Die sog. Stand-Still-Klausel des Art. 13 ARB 1/80 gelangt schließlich ebenfalls nicht zugunsten des Klägers zur Anwendung, weil sie unter dem Vorbehalt des Art. 14 ARB 1/80 steht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.04.2002 - 11 S 1823/01 -, InfAuslR 2002, 375; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 23.01.2002, AuAS 2002, 51; OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 13.06.2001, InfAuslR 2001, 424).
  • VG Oldenburg, 02.10.2002 - 11 A 4440/00

    Ausweisung; Ausweisungsschutz; Beistandsgemeinschaft; Betäubungsmittelstraftaten;

    Unabhängig davon, ob sich der Kläger überhaupt auf die Niederlassung- bzw. Dienstleistungsfreiheit berufen kann (was hier nicht der Fall sein dürfte), verstößt jedenfalls die Anwendung der eine Ausweisung für den Regelfall vorsehenden Vorschriften des §§ 47 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AuslG auf einen wegen einer Straftat nach dem BTMG zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilten türkischen Staatsangehörigen nicht gegen das Verschlechterungsverbot ("Stillhalteklausel") in Art. 41 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen EWG/Türkei (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2002 - 1 C 21.00 - InfAuslR 2002, 338 bei einer dreijährigen Freiheitsstrafe; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 11 MA 4254/01 - m.w.N.).
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