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OVG Niedersachsen, 26.05.1997 - 11 O 104/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück - 3 A 214/95
- OVG Niedersachsen, 26.05.1997 - 11 O 104/97
Wird zitiert von ... (2)
- LG Osnabrück, 10.01.2007 - 12 O 1908/06
Anspruch einer juristischen Person auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im …
Auf die Frage, ob allgemeine Interessen i.S.v. § 116 Abs. 1 Ziffer 2 ZPO verfolgt (vgl. hierzu Nds.OVG, Beschluss vom 26.05.1997, Az. 11 O 104/97) tangiert werden, kommt es mithin nicht mehr an. - OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2008 - 3 O 65/08
Prozesskostenhilfe für juristische Person
Im allgemeinen Interesse liegt die Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung nur dann, wenn die juristische Person an der Erfüllung ihrer der Allgemeinheit dienenden Aufgaben gehindert wäre, falls der Rechtsstreit nicht durchgeführt werden könnte oder wenn die Entscheidung größere Kreise der Bevölkerung oder das Wirtschaftsleben berührt und soziale Wirkungen hat oder haben könnte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 26.5.1997 - 11 O 104/97 - juris m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 29.6.2005 - 2 O 78/05 - m. w. N.).