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LG Braunschweig, 26.06.2017 - 11 O 3829/16 (115) |
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- BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77
Zum Anschein eines besonders günstigen Angebots i. S. v. § 4 UWG
Auszug aus LG Braunschweig, 26.06.2017 - 11 O 3829/16
Nach den Vorstellungen des Täters muss die Entscheidung des Adressaten für das Erwerbsgeschäft von dem angepriesenen - besonderen - Vorteil, der tatsächlich nicht gegeben ist, beeinflusst werden (…Hart-Bavendamm/Henning-Bodewig/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 16, Rn. 31, 32; für § 4 UWG aF auch BGHSt 27, 293 - 295, zit. nach juris, Rn. 6, 7).
- LG Freiburg, 26.02.2021 - 14 O 333/20
Haftung wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeug mit …
(LG Braunschweig, Urteil vom 26. Juni 2017 - 11 O 3829/16 (115) -, Rn. 23 - 71, juris).Falls die Beklagtenpartei im vorliegenden Fall tatsächlich in Werbeunterlagen in Bezug auf den Motortyp des Klägerfahrzeugs falsche Informationen verbreitet haben sollte, würde mit der Angabe bestimmter Leistungswerte unter Einhaltung der entsprechenden Euro-Norm jedenfalls kein besonderer Vorteil des Klägerfahrzeugs angepriesen worden sein, da die Grenzwerte schließlich alle vergleichbaren Fahrzeuge am Markt einhalten mussten, um die Typgenehmigung zu erlangen (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 26. Juni 2017 - 11 O 3829/16 (115) -, Rn. 23 - 71, juris).
Es ist bereits fraglich, ob § 4 Nr. 11 UWG a.F. überhaupt ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellt (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 26. Juni 2017 - 11 O 3829/16 (115) -, Rn. 23 - 71, juris).