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   LG Frankfurt/Oder, 06.10.2006 - 11 O 496/05   

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https://dejure.org/2006,32943
LG Frankfurt/Oder, 06.10.2006 - 11 O 496/05 (https://dejure.org/2006,32943)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 06.10.2006 - 11 O 496/05 (https://dejure.org/2006,32943)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - 11 O 496/05 (https://dejure.org/2006,32943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von Kosten für die Verbindung eines Umspannwerkes und Windenergieanlagen an ein Stromnetz ; Begriff und Anfall von Netzausbaukosten Netzausbaukosten; Wirksamkeit zur Übertragung von Netzausbaukosten auf einen Energieanlagenbetreibers

  • brandenburg.de PDF

    §§ 10, 11 EEG a. F.; § 134 BGB
    Netzausbaukosten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 17 U 117/05

    Abgrenzung zwischen Netzausbau und Netzanschluss - Kostentragungsregelung in § 10

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 06.10.2006 - 11 O 496/05
    Sind oder werden diese Gegenstände Bestandteil des Netzes und damit Eigentum des Netzbetreibers, so sind die daran im Zusammenhang mit dem Netzanschluss des Anlagenbetreibers entstehenden Kosten Netzausbaukosten im Sinne von § 11 Abs. 2 EEG a. F. (OLG Nürnberg ZNER 2002, 225, 226; vgl. Salje Erneuerbare-EnergienGesetz, 3. A., § 13, Rn. 64; OLG Hamm - 17 U 117/05 - vom 06.03.2006, Seite 4, 2. Absatz von oben).

    Dann spricht aber viel dafür, dass der Gesetzgeber für ein gesetzliches Verbot in § 10 Abs. 2 EEG in Abgrenzung zum vor hergehenden Absatz der Norm eine andere Formulierung gewählt hätte (OLG Hamm - 17 U 117/05 - vom 05.03.2006, Seite 5).

    Würde es sich bei der Vorschrift des § 10 Abs. 2 EEG um ein gesetzliches Verbot handeln, so wäre angesichts des dann zwingenden Charakters der Kostenregelung die Sinnhaftigkeit einer solchen Vermittlungsstelle fraglich (OLG Hamm - 17 U 117/05 - vom 05.03.2006, S. 6).

  • BGH, 24.09.1998 - III ZR 219/97

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechnung des Entgelts für Krankenhausleistung

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 06.10.2006 - 11 O 496/05
    Ob der streitgegenständliche Vertrag sich aus allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten zusammensetzt, kann letztlich dahingestellt bleiben, da von der Inhaltskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen von vornherein Preisgestaltungsregelungen ausgeschlossen sind, also Vereinbarungen wie in § 6 des Vertrags, welche unmittelbar Art und Umfang der Vergütung behandeln (BGHZ 106, 46; BGH NJW 99, 864; BGH NJW 2002, 1970).
  • OLG Dresden, 14.03.2002 - 7 U 1579/01

    Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren für die Durchleitung von Strom durch eine

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 06.10.2006 - 11 O 496/05
    Sind oder werden diese Gegenstände Bestandteil des Netzes und damit Eigentum des Netzbetreibers, so sind die daran im Zusammenhang mit dem Netzanschluss des Anlagenbetreibers entstehenden Kosten Netzausbaukosten im Sinne von § 11 Abs. 2 EEG a. F. (OLG Nürnberg ZNER 2002, 225, 226; vgl. Salje Erneuerbare-EnergienGesetz, 3. A., § 13, Rn. 64; OLG Hamm - 17 U 117/05 - vom 06.03.2006, Seite 4, 2. Absatz von oben).
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   LG Frankfurt/Oder, 15.12.2006 - 11 O 496/05   

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LG Frankfurt/Oder, 15.12.2006 - 11 O 496/05 (https://dejure.org/2006,41404)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 15.12.2006 - 11 O 496/05 (https://dejure.org/2006,41404)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 11 O 496/05 (https://dejure.org/2006,41404)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 6 U 24/07

    Erneuerbare Energie: AGB-Kontrolle von Vereinbarungen über Netzanschlusskosten

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.12.2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 11 O 496/05 - wird zurückgewiesen.
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   LG Bremen, 06.01.2009 - 11 O 496/05   

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LG Bremen, 06.01.2009 - 11 O 496/05 (https://dejure.org/2009,51243)
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LG Bremen, Entscheidung vom 06. Januar 2009 - 11 O 496/05 (https://dejure.org/2009,51243)
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