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LAG München, 30.07.2008 - 11 Sa 115/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Aufhebungsvertrag - Schriftform - Abfindung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freie Entscheidung eines Arbeitgebers über die Beibehaltung eines abwanderungswilligen Arbeitnehmers und zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses oder zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses ; Beachtung der Diskriminierungsverbote sowie von einzelvertraglichen bzw. ...
- Judicialis
BGB § 623
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 623
Aufhebungsvertrag - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Passau, 28.11.2007 - 1 Ca 1118/07
- LAG München, 30.07.2008 - 11 Sa 115/08
- BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 743/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 29.10.2012 - 21 Sa 303/12
Keine Arbeitnehmerüberlassung - gemeinnütziges Unternehmen - fehlende …
Denn Schriftformerfordernisse, die wie § 71 Abs. 2 HGO nicht lediglich Beweis- und Klarstellungszwecken dienen, sondern im öffentlichen Interesse zum Schutze der öffentlich-rechtlichen Einrichtung bestehen, gelten nach der herrschenden Meinung auch für Vorverträge oder Vorerklärungen (vgl. BAG Urteil vom 17. Dezember 2009, Az: 6 AZR 242/09, AP Nr. 41 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag, LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 17. November 2009, Az: 3 Sa 449/09, zitiert nach juris, LAG München Urteil vom 30. Juli 2008, Az: 11 Sa 115/08, zitiert nach juris, ErfK/Müller-Glöge, 13. Aufl., § 623 BGB Rz. 4). - BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 743/08
Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung
Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Dezember 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Fischermeier, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Brühler, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Spelge sowie die ehrenamtlichen Richter Gebert und Knauß für Recht erkannt: 6 AZR 743/08 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Juli 2008 - 11 Sa 115/08 - wird zurückgewiesen.