Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Betriebsübergang zwischen zwei mit beruflicher Fortbildung/Umschulung befaßter Unternehmen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 613 a Abs. 1 S. 1; Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14.12.1977
Betriebsübergang zwischen zwei mit beruflicher Fortbildung/Umschulung befaßter Unternehmen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsübergang zwischen zwei Unternehmen mit beruflicher Fortbildung; Insolvenz von mit Umschulung befassten Unternehmen; Förderung von freien Bildungsmaßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit; Fortsetzung der durch die Bundesanstalt geförderten Kurse durch ein ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsübergang: Voraussetzungen - Fehlen eines Rechtsgeschäfts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 11.12.1996 - 2 Ca 1865/96
- LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97
- BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 485/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 781/93
Betriebsübergang
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97
Für Handels- und Dienstleistungsbetrieb, deren Betriebsvermögen hauptsächlich aus Rechtsbeziehungen besteht, sind es in erster Linie die immatriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das know-how und der goodwill , ebenso die Einführung des Unternehmens auf dem Markt (BAG v. 29.09.1988 - 2 AZR 107/88 - EzA § 613 a BGB Nr. 85; BAG v. 18.10.1990 - EzA § 613 a BGB Nr. 91; BAG v. 09.02.1994 - 2 AZR 781/93 - EzA § 613 a Nr. 115).bb) Die Arbeitnehmer selbst gehören zwar nicht zum Betrieb i. S. des § 613 a BGB, wohl können aber im Einzelfall die Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter in ihrer Bedeutung für die Fortführung des alten Betriebes im Vordergrund stehen (BAG v. 25.06.1985 - 3 AZR 254/83 - EzA § 613 a BGB Nr. 48; BAG v. 09.02.1994 - 2 AZR 781/93 - a. a. O.).
Der bisherige Betriebsinhaber kann immatrielle Wirtschaftsgüter, namentlich know-how und goodwill einschließlich der Kundenbeziehungen und Branchenkenntnisse dadurch auf den Betriebserwerber übertragen, daß im allseitigen Einvernehmen Arbeitnehmer, die diese immatriellen Betriebsmittel verkörpern, zum Erwerber wechseln, um dort ihr Wissen einzusetzen (BAG v. 09.02.1994 - 2 AZR 781/93 - EzA; vgl. auch BAG v. 19.11.1996 - 3 AZR 394/95 - ZIP 1997, 897, 899).
(vgl. in diesem Zusammenhang näher Hess. LAG v. 01.07.1996 - 10 Sa 1162/95 - NZA - RR 1997, 41, 43 f.) entgegen der Auffassung der Vorinstanz kann weder nach dem beiderseitigen Parteivorbringen noch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon ausgegangen werden, daß die Beklagte die für die Annahme eines Betriebsübergangs in Betracht kommenden wesentlichen matriellen oder immatriellen Betriebsmittel, soweit sie sie erhalten haben sollte, mit dem Willen der Gemeinschuldnerin und damit durch Rechtsgeschäft i. S. von § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB (vgl. BAG v. 09.02.1994 - 2 AZR 781/93 - a. a. O.;… BAG v. 30.06.1994 - 8 AZR 544/92 - a. a. O.) erworben hat.
- BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76
Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97
Anhaltspunkte für ein Rechtsverhältnis zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und dem Maßnahmeträger können dem AFG nicht entnommen werden (BSGE 41, 113, 115; BSGE 43, 134, 137 f.).Dementsprechend stellen von der Bundesanstalt für Arbeit getroffene Feststellungen nach § 34 Abs. 1 S. 2 AFG - auch bei Mitteilung an den Lehrgangsveranstalter (Maßnahmeträger) - keinen Verwaltungsakt dar (BSGE 43, 134, 137).
- LAG Hessen, 01.07.1996 - 10 Sa 1162/95
Betriebsübergang: Anwendung der Richtlinie 77/187/EWG
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97
(vgl. in diesem Zusammenhang näher Hess. LAG v. 01.07.1996 - 10 Sa 1162/95 - NZA - RR 1997, 41, 43 f.) entgegen der Auffassung der Vorinstanz kann weder nach dem beiderseitigen Parteivorbringen noch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon ausgegangen werden, daß die Beklagte die für die Annahme eines Betriebsübergangs in Betracht kommenden wesentlichen matriellen oder immatriellen Betriebsmittel, soweit sie sie erhalten haben sollte, mit dem Willen der Gemeinschuldnerin und damit durch Rechtsgeschäft i. S. von § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB (…vgl. BAG v. 09.02.1994 - 2 AZR 781/93 - a. a. O.;… BAG v. 30.06.1994 - 8 AZR 544/92 - a. a. O.) erworben hat.b) Die gleiche bzw. eine ähnliche Situation ist vorliegend anders als in dem dem Vorlagebeschluß des Hessischen Landesarbeitsgerichts v. 01.07.1996 - 10 Sa 1162/95 - (NZA RR 1997, 41 ff.) zugrunde liegenden Sachverhalt nicht gegeben.
- BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92
Privatisierung der Wohnungswirtschaft
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 22.05.1985 - 5 AZR 30/84 - EzA § 613 a BGB Nr. 55; BAG v. 30.06.1994 - 8 AZR 544/92 - EzA 613 a BGB Nr. 120; BAG v. 22.09.1994 - 2 AZR 54/94 - EzA § 613 a BGB Nr. 121) gehören zu einem Betrieb i. S. von § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB nur die sächlichen und immatriellen Betriebsmittel.(vgl. in diesem Zusammenhang näher Hess. LAG v. 01.07.1996 - 10 Sa 1162/95 - NZA - RR 1997, 41, 43 f.) entgegen der Auffassung der Vorinstanz kann weder nach dem beiderseitigen Parteivorbringen noch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon ausgegangen werden, daß die Beklagte die für die Annahme eines Betriebsübergangs in Betracht kommenden wesentlichen matriellen oder immatriellen Betriebsmittel, soweit sie sie erhalten haben sollte, mit dem Willen der Gemeinschuldnerin und damit durch Rechtsgeschäft i. S. von § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB (…vgl. BAG v. 09.02.1994 - 2 AZR 781/93 - a. a. O.; BAG v. 30.06.1994 - 8 AZR 544/92 - a. a. O.) erworben hat.
- EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97
Aus diesem Grund führt auch das jüngste Urteil des EuGH vom 11.03.1997 (- Rs C -13/95 - ZIP 1997, 516 f.), in dem es um die Frage eines Betriebsübergangs aufgrund der Neuvergabe eines Dienstleistungsauftrages an ein anderes Fremdunternehmen ging, zu keinem für die Klägerin günstigeren Ergebnis. - EuGH, 19.05.1992 - C-29/91
Redmond Stichting / Bartol u.a.
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97
(EuGH v. 19.05.1992 - Rs C-29/91 - AP Nr. 107 zu § 613 a BGB). - BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92
Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97
Zwar entspricht die Anwendung dieser Vorschrift - beschränkt auf die festgestellte Unwirksamkeit der angegriffenen Kündigung - der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei einem Betriebsübergang (z. B. BAG v. 15.12.1976 - 5 AZR 600/75 - EzA § 613 a BGB Nr. 10; BAG v. 04.03.1993 - 2 AZR 507/92 - EzA § 613 a BGB Nr. 107). - BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84
Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 22.05.1985 - 5 AZR 30/84 - EzA § 613 a BGB Nr. 55; BAG v. 30.06.1994 - 8 AZR 544/92 - EzA 613 a BGB Nr. 120; BAG v. 22.09.1994 - 2 AZR 54/94 - EzA § 613 a BGB Nr. 121) gehören zu einem Betrieb i. S. von § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB nur die sächlichen und immatriellen Betriebsmittel. - BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83
Betriebsübergang - Voraussetzungen
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97
bb) Die Arbeitnehmer selbst gehören zwar nicht zum Betrieb i. S. des § 613 a BGB, wohl können aber im Einzelfall die Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter in ihrer Bedeutung für die Fortführung des alten Betriebes im Vordergrund stehen (BAG v. 25.06.1985 - 3 AZR 254/83 - EzA § 613 a BGB Nr. 48;… BAG v. 09.02.1994 - 2 AZR 781/93 - a. a. O.). - BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88
Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97
Für Handels- und Dienstleistungsbetrieb, deren Betriebsvermögen hauptsächlich aus Rechtsbeziehungen besteht, sind es in erster Linie die immatriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das know-how und der goodwill , ebenso die Einführung des Unternehmens auf dem Markt (BAG v. 29.09.1988 - 2 AZR 107/88 - EzA § 613 a BGB Nr. 85; BAG v. 18.10.1990 - EzA § 613 a BGB Nr. 91; BAG v. 09.02.1994 - 2 AZR 781/93 - EzA § 613 a Nr. 115). - BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75
Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des …
- BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 394/95
Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb
- BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 54/94
Betriebsübergang
Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 18.06.1998 - 11 Sa 136/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Tariflicher Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei lang andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.; Nur noch "formale Natur" des Arbeitsverhältnisses
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lörrach, 30.07.1997 - 2 Ca 234/97
- LAG Baden-Württemberg, 18.06.1998 - 11 Sa 136/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 364/94
Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung des 13. Monatseinkommens nach Tarifvertrag - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 333/94
Streit über die Zahlung eines 13. Monatseinkommens zugunsten eines als Maurer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 804/93
Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung (13. Monatsgehalt) - Vorliegen eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91
Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung
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- ArbG Hagen, 11.12.2003 - 2 Ca 286/03
Bestehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen einschließlich eines Anspruchs auf …
Da der Urlaubsabgeltungsanspruch des Klägers erst am 18.12.2002 aufgrund der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit durch den Kläger erfüllbar geworden ist, ist er auch erst zu diesem Zeitpunkt fällig geworden, zumal er vorher wegen der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit auch gar nicht wirksam geltend gemacht werden könnte (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.1989 - 8 AZR 475/87, AP Nr. 47 zu § 7 BUrlG "Abgeltung"; LAG Baden-Württemberg vom 18.06.1998 - 11 Sa 136/97; [...]).